Das ungeborene Kind ist kein „Teil der Mutter“.
Das Kind stellt einen eigenen Organismus dar, der von dem der Mutter klar
unterscheidbar ist. Ab dem 23. Entwicklungstag sind die eigenen Herzschläge des
Embryos nachweisbar, er hat einen von der Mutter unabhängigen Kreislauf mit
eigenem „Motor“. Er kann eine andere Blutgruppe besitzen und hat ein
eigenes Immunsystem. Jede einzelne Zelle des Kindes ist von den Körperzellen
der Mutter genetisch verschieden. Der „genetische Fingerabdruck“,
d.h. die an einem bestimmten Aufbau des Erbguts feststellbare Einzigartigkeit
jedes Menschen, ist z.B. auch vor Gericht zum Nachweis der Identität eines
Menschen zugelassen. Das Kind benötigt vom mütterlichen Organismus lediglich
Sauerstoff und Nährstoffe, damit es wachsen und sich entfalten kann.
(Aus
„Abtreibung in der Diskussion“, Rainer Beckmann u.a., SINUS-Verlag, Krefeld,
1991)
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