Freitag, 4. März 2016

Die Eigenständigkeit des ungeborenen Kindes

Das ungeborene Kind ist kein „Teil der Mutter“. Das Kind stellt einen eigenen Organismus dar, der von dem der Mutter klar unterscheidbar ist. Ab dem 23. Entwicklungstag sind die eigenen Herzschläge des Embryos nachweisbar, er hat einen von der Mutter unabhängigen Kreislauf mit eigenem „Motor“. Er kann eine andere Blutgruppe besitzen und hat ein eigenes Immunsystem. Jede einzelne Zelle des Kindes ist von den Körperzellen der Mutter genetisch verschieden. Der „genetische Fingerabdruck“, d.h. die an einem bestimmten Aufbau des Erbguts feststellbare Einzigartigkeit jedes Menschen, ist z.B. auch vor Gericht zum Nachweis der Identität eines Menschen zugelassen. Das Kind benötigt vom mütterlichen Organismus lediglich Sauerstoff und Nährstoffe, damit es wachsen und sich entfalten kann. 

(Aus „Abtreibung in der Diskussion“, Rainer Beckmann u.a., SINUS-Verlag, Krefeld, 1991)


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