Freitag, 4. Februar 2022

Ein Erschrecken geht über unser Land...


                                                                         Von Walter Schrader

Was passiert, wenn man den wichtigsten Satz unseres Grundgesetzes, die Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das deutsche Volk (...) dieses Grundgesetz gegeben“– ignoriert und dafür meint: „Ich-selbst-bestimme“? Dann kommt es zu dem am 26.02.2020 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe, wo es heißt:  „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (...)umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu neh-men und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

... Und es kommt zu jährlichen vorgeburtlichen Kindestötungen in der Größenordnung der Einwohner einer Stadt wie Kaiserslautern (rund 100 000)....

Und es kommt zu einem „Ampel“-Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit,Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, dem größten Angriff auf Gott und seine guten Ordnungen. Dazu Näheres:

„Reproduktive Selbstbestimmung“, Seite 116: „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil ärztlicher Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannte   Gehsteigbelästigungen   von  Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbruch bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir den Paragraf 219a StGB“.

Das heißt: Tötung Ungeborener soll zur Gesundheitsversorgung gehören, kostenfrei und verlässlich. Ungeheuerlich! Mit der Streichung des § 219a soll die Tötung vorgeburtlicher Kinder als ganz normale gesundheitliche Dienstleistung angeboten werden dürfen. Justizminister Buschmann, FDP, drängt übrigens auf schnelle Umsetzung! Die online-„Pseudoberatung“ (Corona machte es möglich!) – soll weitergeführt werden. Nebenbei: Die Abtreibungseinrichtung „Balance“ in Berlin brüstet sich mit dem „medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause“ in „telemedizinischer Begleitung.“ – Dagegen sollen Mahn- und Gebetswachen, Hilfsangebote, um Schwangere in Nähe der Abtreibungseinrichtungen vor der Tötung ihres Kindes zu bewahren – verboten werden.

„Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den Single Embryonentransfer zu“. Beides verbietet aus guten Gründen bisher das Embryonenschutzgesetz. „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des StGB sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird“. Das Ziel hier ist offensichtlich: Endgültige Legalisierung der Kindestötung im Mutterleib! Einerseits also Kinder im Mutterleib töten, andererseits Kinder „machen“ mittels Single-Embryonentransfer, Leihmutterschaft, Embryonen-, Eizell- und Samenspende (s. auch nachfolgend).

Familienrecht“, Seite 101f.: „Wir werden das Familienrecht modernisieren. (...) Wir werden das Institut für Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehreren volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich Verantwortung zu übernehmen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtlich Mütter des Kindes. (...) Das Samenspenderegister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden, öffnen. Die normale Familie „Mutter, Vater, Kind“ soll damit – nachhaltig - weiter untergraben werden!

Queeres Leben“, Seite 119: „Wir werden das ‚Transsexuellengesetz’ abschaffen und durch ein ‚Selbstbestimmungsgesetz’ ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht.“ Geschlechtsumwandlungen, bereits jetzt grassierend, will man also noch weiter erleichtern und als ganz normal hinstellen.

Und schließlich noch zur „Entscheidung Sterbehilfe“, Seite 113:  „Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird.“ Mehr nicht dazu...

Und die Kirchen schweigen weitgehend zu allem, auch die überwiegende Mehrheit der Politiker der „C“-Parteien.

Ein großes Erschrecken über die Omikron-Virus-Variante geht durch unser Land. Wenn doch ein noch größeres Erschrecken über uns käme zu den gottes- und menschenwidrigen Vorhaben der neuen Regierung! Gebet und Buße, meine ich, sind notwendiger als „Boostern“!

Dezember 2021

Quelle: KALEB-Rundbrief 1/2022

Albrecht Weißbach
Geschäftsführer KALEB e.V.
Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren
Augustusburger Str. 121
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Tel. 0371-23480158

Mittwoch, 2. Februar 2022

219a: Das Ziel ist die totale Freigabe von Abtreibungen


Liebe Freunde des Lebens,

nur wenige Tage nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Streichung des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) angekündigt hat, haben die Abtreibungsorganisationen, die besonders laut für die Streichung des §219a geworben haben, auch das Ende von §218 StGB gefordert.

Die Streichung des §218 StGB (Abtreibungsparagrafen) würde das definitive Ende jeden Schutzes der ungeborenen Kinder bedeuten.

Die radikalen Abtreibungsorganisationen haben sich also gar nicht die Mühe gemacht zu verstecken, dass es ihnen bei der Diskussion um das Werbeverbot eigentlich um etwas anderes ging.

Nämlich: Die totale Liberalisierung der Abtreibung.

Beispielsweise nehmen die „Doctors for choice“ (Ärzte für Abtreibungen) kein Blatt vor den Mund und deklarieren Abtreibungen gleich als „Gesundheitsversorgung“:

„Ein Schwangerschaftsabbruch darf kein Straftatbestand sein. Vielmehr müssen Schwangerschaftsabbrüche ein selbstverständlicher Teil öffentlicher Gesundheitsversorgung sein.“

Dieses Zitat ist aus deren Petition „Keine Kompromisse! Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!“ entnommen.

Das Ziel von Abtreibungsaktivisten ist die totale Schutzlosigkeit der ungeborenen Kinder.

Wir müssen Alarm schlagen und gegen diesen Angriff auf das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder möglichst viele Menschen mobilisieren:

Vor allem müssen wir der großen Öffentlichkeit zeigen:

Eine Minderheit von Ideologen und Aktivisten, die aber in der Ampel-Koalition einflussreich ist, will den ungeborenen Kindern jeglichen Schutz entziehen.

Diese radikale Minderheit repräsentiert mitnichten unser Land.

Die Mehrheit ist nach wie vor der Auffassung, dass die ungeborenen Kinder geschützt werden müssen und ein Recht auf Leben besitzen.


Deutschland erlebt gerade einen Propaganda-Feldzug gegen das Leben wie seit vielen Jahren nicht mehr.

Politiker, Medien und linksradikale Aktivisten haben sich verschworen, um jeglichen Schutz ungeborenen Lebens in Deutschland zu tilgen.


Pilar Herzogin von Oldenburg