Dienstag, 6. Februar 2024

Grundrechte gelten auch für das Lebensrecht

 

Gebetsaktion „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt im Februar 2020 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) beabsichtigt Bannmeilen gegen Personen zu errichten, Die sich in der Öffentlichkeit für das Rchte auf Leben der ungeborenen Kinder einsetzen. Dieses Ansinnen ist aus zwei Gründen ungeheuerlich:

Erstens: Es ist ein Skandal, dass deutsche Staatsvertreter versuchen, die Grundrechte einer Gruppe von Bürgern - hier der Lebensrechtler - zu beschneiden. Es geht hier konkret um die Verssammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit von Lebensrechtlern.

Dabei verwendet Bundesministerin Paus eine aggressive Sprache und versucht, Menschen, die sich für das Lebensrecht von ungeborenen Kindern einsetzen, zu dämonisieren.

Zweiens: Eigentlich müsste der deutsche Staat nach dem Grundgesetzt die ungeborenen Kinder, also die schwächsten und schutzlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft beschützen. Stattdessen verfolgen diese Staatsvertreter gerade diejenigen, die die ungeborenen Kinder schützen wollen!

Aus diesen Erwägungen heraus hat die Aktion SOS LEBEN folgende Protestnote an die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag geschickt:

„Die Parteien im Deutschen Bundestag müssen die von Bundesfamilienministerin angestrebte Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ablehnen, insbesondere die Einrichtung von Bannmeilen oder andere Formen der Beschränkung oder Einschüchterung von Personen, die sich für das Recht auf Leben von ungeborenen Kindern einsetzen.

Der Deutsche Bundestag möge ebenfalls die Bundesregierung daran erinnern, dass sie verfassungsrechtlich verpflichtet ist, für de Schutz des Lebens von ungeborenen Kindern zu sorgen.“

Mit freundlichen Grüßen

AKTION SOS LEBEN