Mittwoch, 31. Dezember 2014

Totgeborene Kinder können Geburtsurkunden erhalten


Künftig können totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm, sogenannte Sternenkinder, eine Geburtsurkunde erhalten. Diese im Entwurf des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes enthaltene Neuerung hat das Bundeskabinett bewilligt.
Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) definiert totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten. „Nach bisher geltendem Recht wurden Fehlgeburten nicht in den Personenstandsregistern beurkundet und waren damit nicht existent.
Vielfach gab es keine Bestattung und somit keinen Ort zum Trauern und Gedenken“, erklärten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann, und die zuständige Berichterstatterin bei der dieser Gesetzesänderung zugrunde liegenden Petition, Stefanie Vogelsang (beide CDU).
Bislang wurden gemäß PStV nur totgeborene Kinder personenstandsrechtlich erfasst, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm gewogen haben. Eltern von „Sternenkindern“ hatten sich daher mit einer Petition an den Petitionsausschuss gewandt und für diese Kinder ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab eingefordert. Der Petitionsausschuss hatte im vergangenen Jahr die Petition einstimmig an die Bundesregierung überwiesen.
Mit der nun anstehenden Novellierung des Personenstandsgesetzes haben Eltern von „Sternenkindern“ die Möglichkeit, dem Standesamt die Geburt eines Kindes, das weniger als 500 Gramm wiegt, anzuzeigen und eine amtliche Bescheinigung zu erhalten. Um ein bundeseinheitliches Verfahren zu gewährleisten, soll ein entsprechendes Formular in der Anlage zur PStV verbindlich festgelegt werden.
„Wir debattieren zu Recht immer wieder über die Frage, wann das menschliche Leben beginnt. Da ist es nur folgerichtig, diesem frühen Leben im Mutterleib auch beim Tod vor der Geburt einen Namen geben zu dürfen. Wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, sagt oft viel darüber aus, wie viel Wert sie dem Leben beimisst“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU).
Zu verdanken haben Eltern von "Sternenkindern" das der Initiative eines Ehepaars aus Hessen. Das Paar hatte drei Kinder vor, beziehungsweise kurz nach der Geburt verloren. Zwei davon hatte es aufgrund der geltenden Gesetzeslage juristisch nie gegeben. Das Paar sammelte daraufhin im Internet rund 40.000 Unterschriften für eine Petition an den Bundestag, fand Unterstützung bei der Familienministerin, selbst die Kanzlerin empfing das Paar.
Laut Schätzungen werden in Deutschland pro Jahr mindestens 1500 Kinder unter 500 Gramm totgeboren. Wenn die Eltern den Fötus nicht selbst bestatten lassen wollen, wird er je nach Klinik anonym bestattet, eingeäschert oder als organischer Müll entsorgt - oder mit Einverständnis der Eltern auch zu Forschungszwecken verwendet.

Quellen: Deutsches Ärzteblatt und Tagesschau.de

Dienstag, 16. Dezember 2014

Unser Leib ist Tempel des Heiligen Geistes


Paulus warnt in 1 Kor 6,18: „Hütet euch vor der Unzucht. Jede andere Sünde, die der Mensch tut, bleibt außerhalb des Leibes. Wer aber Unzucht treibt, versündigt sich gegen den eigenen Leib“. Er weist darauf hin, dass unser Leib, den wir von Gott haben, Tempel des Heiligen Geistes ist. In unsrem Leib sollen wir Gott verherrlichen, indem wir ihn nach Gottes Vorgaben einsetzen. 

(Dr.med. Siegfried Ernst, 1988)


Donnerstag, 4. Dezember 2014

Erfolgreich?

Die Linksradikalen sehen den Kampf gegen die Abtreibung innerhalb eines sehr breiten ideologischen und kulturellen Kampfes. Wenn sie behaupten, die Lebensrechtler wollten die Frauen „zu Gebärmaschinen degradieren und ihnen das Recht auf eigene Bedürfnisse, Überzeugungen und ein selbstbestimmtes Leben absprechen“, erkennen sie durchaus, dass sich das Lebensrecht in einer defensiven Position befindet und nicht unbedingt den Mut besitzt, das Abtreibungsproblem in seiner ganzen Breite anzugreifen. Denn in der Tat ist es so, dass die Abtreibung durch die modernen Ansichten über die Frau und die Geschlechterrollen begünstigt wird. Nur Frauen, die ein vielfältiges Leben führen, beruflich tätig und finanziell unabhängig sind, sprich, nicht von ihren Männern ernährt werden, gelten als erfolgreich.

(„Der Kampf ums Leben“, Mathias von Gersdorff, DVCK e.V., 2012)

Mittwoch, 3. Dezember 2014

Risiken für Frühgeborene nehmen zu


Immer ältere Mütter, Zwillinge oder Drillinge nach künstlichen Befruchtungen und Wohlstandskrankheiten wie Übergewicht erhöhen das Risiko für Frühgeburten in Deutschland. Die Rate liege bei rund neun Prozent aller Geburten, teilte die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie mit. 
Damit ist sie in den vergangenen Jahren nicht gesunken und liege nach Angaben der Gesellschaft international nur im Mittelfeld. 
Vor rund 40 Jahren starben jedes Jahr etwa 12.000 Babys in Deutschland in ersten Lebenswochen oder Monaten, berichtet Gerhard Jorch, Direktor der Universitätskinderklinik Magdeburg. Heute seien es nur noch 2200. Mehr als die Hälfte von ihnen sind zu früh geborene Kinder. 
Ein neuer gesellschaftlicher Trend könnte diese Statistik auf lange Sicht beeinflussen: Es gibt immer mehr ältere Mütter, mehr Zwillings- und Drillingsschwangerschaften nach künstlichen Befruchtungen und auch mehr Wohlstandskrankheiten wie Übergewicht. Das alles erhöht auch das Risiko für Frühgeburten. 2013 gab es rund 63.000 in Deutschland.
Quelle: DIE WELT, 15.11.2014