Samstag, 27. Januar 2018

Starker Ausbau des Sozialstaates

Falls eine Frau Geschlechtsverkehr haben möchte, wird sie sich früher oder später mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob sie zu einer Abtreibung bereit ist. Denn das „Risiko“ der Schwangerschaft kann sie selbst mit Verhütungsmitteln nicht völlig ausschließen. Ist sie erst mal schwanger, muss sie überlegen, ob sie abtreibt oder in die Abhängigkeit eines Mannes geht, der sie materiell versorgt, falls sie keine sonstige finanzielle Unterstützung erhält. Aufgrund des starken Ausbaus des Sozialstaates in den letzten Jahrzehnten steigt in der Tat ständig die Zahl von Müttern, die ihre Kinder allein erziehen und auf Heirat oder sonstige verbindliche Partnerschaft verzichten.

(„Der Kampf ums Leben“, Mathias von Gersdorff, DVCK e.V., 2012)


Freitag, 26. Januar 2018

Willkommenskultur für ungeborene Kinder



Ein häufiger Grund, dass Schwangere abtreiben, ist eine finanzielle Notlage, in die sie durch die Geburt eines Kindes geraten würden. Und dieser Grund ist ein unfassbarer Skandal. Man stelle sich das einmal bildlich vor: Ein Kind mag geboren werden, es mag auf die Welt kommen. Dann sagen die Eltern, geht nicht, wir können es uns nicht leisten, dass du geboren wirst, wir müssen dich umbringen lassen und der Staat sagt dann, jawohl, lasst das Kind umbringen.
Nehmen wir ein Parallelbeispiel: Ein Flüchtling steht an der Grenze und sagt: Ich möchte nach Deutschland, in meinem Herkunftsland geht es mir schlecht. Dann sagt der Staat, du darfst herein und dann überprüfen wir alles. Und das nennt man „Willkommenskultur“. Wieso entwickelt unser Staat nicht eine „Willkommenskultur“ für ungeborene Kindern?
Wenn man bedenkt, wie viel sich der Staat seine „Willkommenskultur“ gegenüber Flüchtlingen kosten lässt und dann bedenkt, dass Kinder in Deutschland abgetrieben werden, weil es sich der Staat anscheinend nicht leisten kann, die finanzielle Notlage einer werdenden Mutter so zu beheben, dass es aus finanziellen Gründen in Deutschland keine Abtreibung mehr gibt, dann wird mir schlecht. Wieso kann ein Staat ein Kind nicht auch so umfangreich alimentieren wie einen Flüchtling? 

Alois Äpple IKW Oktober 2017

Bild: AFP -  http://www.spiegel.de/thema/fluechtlinge/

Donnerstag, 25. Januar 2018

Situation in der Gesellschaft Ehe und Familie


Unsere Verfassung hat aus gutem Grund Ehe und Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ gestellt. Aber leider haben unsere Parteien
diesen Grundsatz immer weiter aufgeweicht. Sie haben diejenigen, die sich dafür einsetzen, allein gelassen und reden uns ständig ein, dass die traditionellen Familien nicht mehr ohne gleichwertige Alternativen sind. Woher nimmt eigentlich der Staat das Recht, unsere Kinder zu erziehen und zu behaupten, er könne es besser als die Eltern zu Hause? Wir wehren uns dagegen, dass Erziehung durch die Eltern öffentlich diffamiert wird. Für uns hat das Wohl des Kindes absoluten Vorrang und nicht die Rolle der Mutter als Produktionsfaktor im Arbeitsprozess der Wirtschaft.

Wir erheben unsere Stimme, wenn die sog. politische Elite vorrangig über das Lebensglück und die Versorgungsansprüche von Patchwork-Familien sowie die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren, einschließlich des Rechts auf Adoption von Kindern, diskutiert und dabei für Fragen der herkömmlichen Familien kein Interesse mehr zeigt. Und ich finde es erschütternd, wenn sich ausgerechnet Abgeordnete der CDU dabei hervortun und die CDU-Familien-Ministerin solche Vorstöße unterstützt und sie uns auch noch als „konservative Werte“ verkauft.

„Wir müssen für die Wahrheit kämpfen“, Prof. Dr. Werner Münch, Ministerpräsident a. D., Vortrag auf dem 12. Kongress „Freude am Glauben“ 2012, in Der Fels, November 2012, Eichendorfer Str. 17, D-86916 Kaufering. Redaktion: Hubert.Gindert@der–fels.de
Bild: R. Gindert

Mittwoch, 24. Januar 2018

Gehirnverrenkungen. um das Wort Sünde zu vermeiden:


Neue Worte sollen ein Verbrechen benennen

VON PRÄLAT ULRICH KÜCHL

Eine große österreichische Tageszeitung befasste sich im Monat September vergangenen Jahres gleich fünfmal ausführlich mit dem Thema Abtreibung.
Nach wie vor dürfte die Meinung vorherrschen, ein „Schwangerschaftsabbruch“ sei eben kein Tötungsdelikt, sondern ein zu forderndes Frauenrecht. Betroffen von dieser Entscheidung sei lediglich der Körper der Frau.
Zwei der gegenständlichen Beiträge des Mediums lassen vielleicht eine zaghafte Hoffnung auf einen Gesinnungswechsel aufkommen:
In Indien ...
Am 11. September berichtete die Zeitung über eine Abtreibung in Indien, welche durch ein Urteil des dortigen Gerichts gefordert wurde. Der verantwortliche Arzt erklärte dazu: „Eine Schwangerschaft zu beenden - wie vom Obersten Gerichtshof gefordert - bedeutet, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen, und nicht, den Fötus zu töten.“
Krankenhausangaben zufolge liegt das Baby auf der Frühchenstation.
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Am 19. September berichtete ebendieselbe Tageszeitung über ein Team aus Hebammen, Krankenschwestern und Ärztinnen zur Betreuung von Frauen, denen aufgrund einer Pränataldiagnose zur Abtreibung geraten wird.
Immerhin macht das Team den Frauen klar, dass ab der 23. Schwangerschaftswoche der „medikamentöse“ (welch eine Pervertierung dieses Begriffes!) Schwangerschaftsabbruch erst nach einem vorangegangenen „Fetozid“ (also der Tötung des Kindes im Mutterleib) erfolgen kann.
Dabei würde das Team den Frauen helfen, „ihr Kind kennenzulernen und zu verabschieden“. Tötung also als „Verabschiedung“. Darüber hinaus würde das Team über Bestattungsmöglichkeiten informieren.
Also doch: Mord
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Bei allem schizophrenem Zynismus wird also doch endlich zugegeben, dass der Schwangeschaftsabbruch im Regelfall „Mord“ bedeutet.
Hoffentlich führt diese Einsicht zu einer Wende in der größten Wunde unserer menschlichen Zivilisation.

In „Der 13.“ Nr. 10, Oktober 2017. D-94110 Wegscheid, PF 75