Neue Worte sollen ein Verbrechen benennen
VON PRÄLAT ULRICH KÜCHL
Eine große österreichische
Tageszeitung befasste sich im Monat September vergangenen Jahres gleich fünfmal ausführlich mit
dem Thema Abtreibung.
Nach wie vor dürfte die
Meinung vorherrschen, ein „Schwangerschaftsabbruch“ sei eben kein
Tötungsdelikt, sondern ein zu forderndes Frauenrecht. Betroffen von dieser
Entscheidung sei lediglich der Körper der Frau.
Zwei der gegenständlichen
Beiträge des Mediums lassen vielleicht eine zaghafte Hoffnung auf einen
Gesinnungswechsel aufkommen:
In Indien ...
Am 11. September berichtete
die Zeitung über eine Abtreibung in Indien, welche durch ein Urteil des
dortigen Gerichts gefordert wurde. Der verantwortliche Arzt erklärte dazu: „Eine Schwangerschaft zu beenden - wie vom
Obersten Gerichtshof gefordert - bedeutet, die Schwangerschaft nicht
fortzusetzen, und nicht, den Fötus zu töten.“
Krankenhausangaben zufolge
liegt das Baby auf der Frühchenstation.
* * *
Am 19. September berichtete
ebendieselbe Tageszeitung über ein Team aus Hebammen, Krankenschwestern und
Ärztinnen zur Betreuung von Frauen, denen aufgrund einer Pränataldiagnose zur
Abtreibung geraten wird.
Immerhin macht das Team den
Frauen klar, dass ab der 23. Schwangerschaftswoche der „medikamentöse“ (welch eine Pervertierung dieses Begriffes!)
Schwangerschaftsabbruch erst nach einem vorangegangenen „Fetozid“ (also der
Tötung des Kindes im Mutterleib) erfolgen kann.
Dabei würde das Team den Frauen
helfen, „ihr Kind kennenzulernen und zu verabschieden“. Tötung also als „Verabschiedung“.
Darüber hinaus würde das Team über Bestattungsmöglichkeiten informieren.
Also doch: Mord
* * *
Bei allem schizophrenem
Zynismus wird also doch endlich zugegeben, dass der Schwangeschaftsabbruch im Regelfall
„Mord“ bedeutet.
Hoffentlich führt diese
Einsicht zu einer Wende in der größten Wunde unserer menschlichen Zivilisation.
In „Der 13.“ Nr. 10, Oktober 2017. D-94110 Wegscheid, PF 75
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