Mittwoch, 24. Januar 2018

Gehirnverrenkungen. um das Wort Sünde zu vermeiden:


Neue Worte sollen ein Verbrechen benennen

VON PRÄLAT ULRICH KÜCHL

Eine große österreichische Tageszeitung befasste sich im Monat September vergangenen Jahres gleich fünfmal ausführlich mit dem Thema Abtreibung.
Nach wie vor dürfte die Meinung vorherrschen, ein „Schwangerschaftsabbruch“ sei eben kein Tötungsdelikt, sondern ein zu forderndes Frauenrecht. Betroffen von dieser Entscheidung sei lediglich der Körper der Frau.
Zwei der gegenständlichen Beiträge des Mediums lassen vielleicht eine zaghafte Hoffnung auf einen Gesinnungswechsel aufkommen:
In Indien ...
Am 11. September berichtete die Zeitung über eine Abtreibung in Indien, welche durch ein Urteil des dortigen Gerichts gefordert wurde. Der verantwortliche Arzt erklärte dazu: „Eine Schwangerschaft zu beenden - wie vom Obersten Gerichtshof gefordert - bedeutet, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen, und nicht, den Fötus zu töten.“
Krankenhausangaben zufolge liegt das Baby auf der Frühchenstation.
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Am 19. September berichtete ebendieselbe Tageszeitung über ein Team aus Hebammen, Krankenschwestern und Ärztinnen zur Betreuung von Frauen, denen aufgrund einer Pränataldiagnose zur Abtreibung geraten wird.
Immerhin macht das Team den Frauen klar, dass ab der 23. Schwangerschaftswoche der „medikamentöse“ (welch eine Pervertierung dieses Begriffes!) Schwangerschaftsabbruch erst nach einem vorangegangenen „Fetozid“ (also der Tötung des Kindes im Mutterleib) erfolgen kann.
Dabei würde das Team den Frauen helfen, „ihr Kind kennenzulernen und zu verabschieden“. Tötung also als „Verabschiedung“. Darüber hinaus würde das Team über Bestattungsmöglichkeiten informieren.
Also doch: Mord
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Bei allem schizophrenem Zynismus wird also doch endlich zugegeben, dass der Schwangeschaftsabbruch im Regelfall „Mord“ bedeutet.
Hoffentlich führt diese Einsicht zu einer Wende in der größten Wunde unserer menschlichen Zivilisation.

In „Der 13.“ Nr. 10, Oktober 2017. D-94110 Wegscheid, PF 75


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