Europäischer Gerichtshof:
Tote Babys sind keine
Klinikabfälle
Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz
begrüßt das Urteil
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EU-Gerichtshof in Strßburg |
Straßburg (idea) 13.06.14 – Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte hat die Menschenwürde totgeborener Kinder gestärkt. Ihre
Körper dürften nicht als Klinikabfall entsorgt werden, stellten die Straßburger
Richter am 12. Juni fest. Geklagt hatte ein Kroate, dessen Kind in einem
Krankenhaus in Split leblos zur Welt kam. Als die Eltern sich nach dem Verbleib
der sterblichen Überreste erkundigten, erfuhren sie, dass ihr Kind in einem
Krematorium zusammen mit Klinikabfällen verbrannt worden war. Das Gericht
verurteilte den kroatischen Staat wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und
Familienleben und sprach dem Kläger 12.300 Euro Schmerzensgeld zu. Der
Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz und Vorsitzende des
Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen, Hartmut Steeb (Stuttgart), begrüßte
das Urteil. Es zeige, dass die Menschenwürde auch nach dem Tod einzuhalten sei,
sagte er der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. „Ein menschliches
Leben darf nie zur Sache werden“, betonte er. Dies müsse generell gelten, auch
für die Kinder, die schon vor der Geburt getötet würden.
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