Freitag, 4. Februar 2022

Ein Erschrecken geht über unser Land...


                                                                         Von Walter Schrader

Was passiert, wenn man den wichtigsten Satz unseres Grundgesetzes, die Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das deutsche Volk (...) dieses Grundgesetz gegeben“– ignoriert und dafür meint: „Ich-selbst-bestimme“? Dann kommt es zu dem am 26.02.2020 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe, wo es heißt:  „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (...)umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu neh-men und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.“

... Und es kommt zu jährlichen vorgeburtlichen Kindestötungen in der Größenordnung der Einwohner einer Stadt wie Kaiserslautern (rund 100 000)....

Und es kommt zu einem „Ampel“-Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit,Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, dem größten Angriff auf Gott und seine guten Ordnungen. Dazu Näheres:

„Reproduktive Selbstbestimmung“, Seite 116: „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil ärztlicher Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannte   Gehsteigbelästigungen   von  Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbruch bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir den Paragraf 219a StGB“.

Das heißt: Tötung Ungeborener soll zur Gesundheitsversorgung gehören, kostenfrei und verlässlich. Ungeheuerlich! Mit der Streichung des § 219a soll die Tötung vorgeburtlicher Kinder als ganz normale gesundheitliche Dienstleistung angeboten werden dürfen. Justizminister Buschmann, FDP, drängt übrigens auf schnelle Umsetzung! Die online-„Pseudoberatung“ (Corona machte es möglich!) – soll weitergeführt werden. Nebenbei: Die Abtreibungseinrichtung „Balance“ in Berlin brüstet sich mit dem „medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause“ in „telemedizinischer Begleitung.“ – Dagegen sollen Mahn- und Gebetswachen, Hilfsangebote, um Schwangere in Nähe der Abtreibungseinrichtungen vor der Tötung ihres Kindes zu bewahren – verboten werden.

„Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den Single Embryonentransfer zu“. Beides verbietet aus guten Gründen bisher das Embryonenschutzgesetz. „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des StGB sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird“. Das Ziel hier ist offensichtlich: Endgültige Legalisierung der Kindestötung im Mutterleib! Einerseits also Kinder im Mutterleib töten, andererseits Kinder „machen“ mittels Single-Embryonentransfer, Leihmutterschaft, Embryonen-, Eizell- und Samenspende (s. auch nachfolgend).„

Familienrecht“, Seite 101f.: „Wir werden das Familienrecht modernisieren. (...) Wir werden das Institut für Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehreren volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich Verantwortung zu übernehmen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtlich Mütter des Kindes. (...) Das Samenspenderegister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden, öffnen. Die normale Familie „Mutter, Vater, Kind“ soll damit – nachhaltig - weiter untergraben werden!„

Queeres Leben“, Seite 119: „Wir werden das ‚Transsexuellengesetz’ abschaffen und durch ein ‚Selbstbestimmungsgesetz’ ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht.“ Geschlechtsumwandlungen, bereits jetzt grassierend, will man also noch weiter erleichtern und als ganz normal hinstellen.

Und schließlich noch zur „Entscheidung Sterbehilfe“, Seite 113:  „Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird.“ Mehr nicht dazu...

Und die Kirchen schweigen weitgehend zu allem, auch die überwiegende Mehrheit der Politiker der „C“-Parteien.

Ein großes Erschrecken über die Omikron-Virus-Variante geht durch unser Land. Wenn doch ein noch größeres Erschrecken über uns käme zu den gottes- und menschenwidrigen Vorhaben der neuen Regierung! Gebet und Buße, meine ich, sind notwendiger als „Boostern“!

Dezember 2021

Quelle: KALEB-Rundbrief 1/2022

Albrecht Weißbach
Geschäftsführer KALEB e.V.
Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren
Augustusburger Str. 121
09126 Chemnitz
Tel. 0371-23480158

Mittwoch, 2. Februar 2022

219a: Das Ziel ist die totale Freigabe von Abtreibungen


Liebe Freunde des Lebens,

nur wenige Tage nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Streichung des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) angekündigt hat, haben die Abtreibungsorganisationen, die besonders laut für die Streichung des §219a geworben haben, auch das Ende von §218 StGB gefordert.

Die Streichung des §218 StGB (Abtreibungsparagrafen) würde das definitive Ende jeden Schutzes der ungeborenen Kinder bedeuten.

Die radikalen Abtreibungsorganisationen haben sich also gar nicht die Mühe gemacht zu verstecken, dass es ihnen bei der Diskussion um das Werbeverbot eigentlich um etwas anderes ging.

Nämlich: Die totale Liberalisierung der Abtreibung.

Beispielsweise nehmen die „Doctors for choice“ (Ärzte für Abtreibungen) kein Blatt vor den Mund und deklarieren Abtreibungen gleich als „Gesundheitsversorgung“:

„Ein Schwangerschaftsabbruch darf kein Straftatbestand sein. Vielmehr müssen Schwangerschaftsabbrüche ein selbstverständlicher Teil öffentlicher Gesundheitsversorgung sein.“

Dieses Zitat ist aus deren Petition „Keine Kompromisse! Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!“ entnommen.

Das Ziel von Abtreibungsaktivisten ist die totale Schutzlosigkeit der ungeborenen Kinder.

Wir müssen Alarm schlagen und gegen diesen Angriff auf das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder möglichst viele Menschen mobilisieren:

Vor allem müssen wir der großen Öffentlichkeit zeigen:

Eine Minderheit von Ideologen und Aktivisten, die aber in der Ampel-Koalition einflussreich ist, will den ungeborenen Kindern jeglichen Schutz entziehen.

Diese radikale Minderheit repräsentiert mitnichten unser Land.

Die Mehrheit ist nach wie vor der Auffassung, dass die ungeborenen Kinder geschützt werden müssen und ein Recht auf Leben besitzen.


Deutschland erlebt gerade einen Propaganda-Feldzug gegen das Leben wie seit vielen Jahren nicht mehr.

Politiker, Medien und linksradikale Aktivisten haben sich verschworen, um jeglichen Schutz ungeborenen Lebens in Deutschland zu tilgen.


Pilar Herzogin von Oldenburg

Dienstag, 25. Januar 2022

Macron will EU-Recht auf Abtreibung!

 



Frankreichs Präsident, Emmanuel Macron, fordert im EU-Parlament die Einführung eines „Rechts auf Abtreibung“.

Konkret soll dieses Pseudo-Recht in die „Grundrechtecharta der EU“ aufgenommen werden.

Die Grundrechtecharta ist für alle EU-Mitglieder seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 rechtsverbindlich.

Dieser Angriff auf das Recht auf Leben zeigt, wie wichtig unsere Petition „EUROPA will das LEBEN - nicht den Tod“ ist:

Der Angriff Macrons auf das Lebensrecht ungeborener Kinder kommt leider nicht überraschend:

Seit Jahren entwickeln sich die EU-Institutionen zu einem wichtigen Kriegsschauplatz im Kampf um das Lebensrecht der ungeborenen Kinder.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir auch auf EU-Ebene Widerstand gegen die Kultur des Todes leisten – zusammen mit unseren befreundeten Organisationen in anderen europäischen Ländern.

Die Kräfte im EU-Parlament, die in Europa das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder abschaffen wollen – insbesondere die Grünen -, haben letztes Jahr einen wichtigen Erfolg erzielt.

In der Entschließung vom Juni 2021 (Dokument P9_TA(2021)0314), dem sog. Matic-Report, fordert das EU-Parlament mehrmals ein „Recht auf Abtreibung“ für Europa!

In der Entschließung (Punkte 33-38 des Forderungskatalogs im angenommenen Text) fordern die EU-Parlamentarier von allen Mitgliedern der EU:

* Einen allgemeinen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung, was de facto ein Recht auf Abtreibung bedeutet.

* Abtreibungen zu entkriminalisieren und Hindernisse für legale Abtreibungen zu beseitigen.

* Die Mitgliedsstaaten sollen ihre nationalen Rechtsvorschriften bezüglich Abtreibung überprüfen und sicherstellen, dass eine Abtreibung auf Antrag in der frühen Schwangerschaft und darüber hinaus rechtmäßig ist, was ebenfalls de facto ein „Recht auf Abtreibung“ bedeutet.

Diese Entschließung ist ein massiver Angriff auf das Lebensrecht der ungeborenen Kinder und ein Affront für die EU-Mitgliedsstaaten, die das Recht auf Leben ernst nehmen.

Über den Weg der Europa-Institutionen will die Abtreibungslobby „Fakten schaffen“ und jeglichen nationalen Widerstand gegen das Töten von ungeborenen Kindern unmöglich machen.

Genau das strebt nun Präsident Emmanuel Macron im Rahmen von Frankreichs Ratspräsidentschaft.

Die Abtreibungslobby auf EU-Ebene ist äußerst radikal und rabiat.

Ursprünglich sollte beispielsweise der sog. Matic-Report sogar die Gewissensfreiheit von Ärzten und Krankenhauspersonal abschaffen.

Proteste der Lebensrechtler gegen die Abschaffung der Gewissensfreiheit führten zu einer Abmilderung der Resolution.

Doch es ist vorhersehbar, dass die EU-Abtreibungslobby weiterhin daran arbeiten wird, um Ärzte zur Durchführung von Abtreibungen zu zwingen.


Dieser Artikel erschien zuerst in https://www.dvck.org/unsere-kampagnen/  am 25.01.2022

Dienstag, 18. Januar 2022

Streichung von 219a soll Kinder unsichtbar machen


 Mathias von Gersdorff

In seiner Presseerklärung, begründete FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen mit zwei Argumenten:

Erstens: Es gehe rein um Informationsfreiheit für die Abtreibungsärzte und für die Frauen, die eine Abtreibung in Betracht ziehen.

Zweitens: Am (ohnehin schon äußerst schwachen) Schutzkonzept ungeborenen Lebens ändert sich durch die Maßnahme nichts.

Beides ist falsch.

Werbung als Informationsvermittlung zu klassifizieren ist nichts anderes als ein Trick, denn (fast) immer wird Werbung in einem Informationskontext vermittelt („50 Prozent Rabatt auf Tomaten“. Ist das Werbung, Information oder beides?).

Auch das zweite Argument Buschmanns ist falsch, denn das Verbot der Werbung unterstreicht den Gedanken, dass es bei der Abtreibung um eine rechtswidrige Handlung geht.

Das Verbot, für Abtreibungen zu werben (auch im Rahmen der Berufsordnung), folgt unmittelbar der Tatsache, dass Abtreibungen rechtswidrige Handlungen sind. 

Der gesunde Menschenverstand ist ausreichend, um zu verstehen, dass rechtswidrige Handlungen nicht beworben werden dürfen.

Um auf seine Argumentationsweise zu kommen, musste Bundesjustizminister Buschmann zuvor – bewusst oder unbewusst – Abtreibungen als reine Gesundheitsversorgung banalisieren: Abtreibungen sind stinknormale gynäkologische Eingriffe.

Dies wiederum setzt voraus, dass man das ungeborene Kind, welches bei einer Abtreibung getötete wird, völlig wegabstrahiert.

Und damit kommt es zur eigentlichen Bedeutung der Streichung von §219a StGB:

Die Möglichkeit, für Abtreibungen werben zu können, signalisiert, dass Abtreibungen normale gynäkologische Handlungen sind, die zur Gesundheitsversorgung gehören.

Das dabei getötete Kind wird gar nicht erwähnt und damit zunehmend unsichtbar gemacht.

Staatlicherseits sendet man somit die Botschaft: Abtreibungen sind doch gar nicht so schlimm. Man kann dafür sogar Werbung machen!

Erklärtes Ziel der Abtreibungslobby bei der Streichung des Werbeverbotes ist, Abtreibungen zu „enttabuisieren“.

Eigentlich wollen sie damit sagen, dass Abtreibungen stinknormale Handlungen seien, die zum Alltag eines Gynäkologen gehören.

Das wären sie aber nur, wenn kein Kind dabei getötet wird.

Ja, die Möglichkeit, für Abtreibungen zu werben - auch im Rahmen der Berufsgesetze für Ärzte – vermittelt die Botschaft, das getötete Kind sei vernachlässigbar.

Oder werden Abtreibungsärzte etwa auf ihrer Internetseite schreiben „Wir helfen Ihnen, Ihr ungeborenes Kind zu töten“?

Nein, wir leben in einer Gesellschaft, die das Grauen der Abtreibungen vertuscht, verschweigt und verheimlicht.

Dagegen müssen wir aktiv werden.

Wir müssen allen Menschen sagen: Beim Thema Lebensrecht geht es vor allem und in erster Linie um das Kind im Mutterleib.

Wir müssen deshalb diese Kinder sichtbar machen.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ weit verbreiten.

Die Aktion SOS LEBEN startete eine Petition in diesem Sinne.

Hier der Link zur Petition:  https://www.dvck.org/ultraschalluntersuchung/

Alle sollen sehen, dass im Mutterleib ein wahrer und schützenswerter vollständiger Mensch lebt.

Bitte unterschreiben sie diese Petition und verbreiten Sie sie unter Freunden und Bekannten

Freitag, 14. Januar 2022

Neuer Film über Roe v. Wade

Eine Gerichtsentscheidung, die mehr als 60 Millionen
Menschenleben gekostet hat

Roe v. Wade ist die „unerzählte Geschichte darüber, wie Menschen und Medien gelogen haben, und die Gerichte manipulierten“, um die Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu legalisieren.

Von Marija Stajic


Ende Februar (2021) feierte der neue Film Roe v. Wade Premiere, ein Film, der auf den Fakten eines der umstrittensten Gerichtsfälle der amerikanischen Justizgeschichte basiert, der bis heute die Menschen in Amerika, aber auch im Rest der Welt, beeinflusst.

Roe v. Wade ist die „unerzählte Geschichte darüber, wie die Menschen gelogen haben, wie die Medien gelogen haben und wie die Gerichte manipuliert wurden“, um die Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu legalisieren. Die Entscheidung, die 1973 gefällt wurde, hat bisher mehr als 60 Millionen Amerikanern das Leben gekostet, so Nick Loeb, der Co-Regisseur und Co-Produzent des Films. Loeb spielt auch die Rolle des Abtreibungsarztes Dr. Bernard Nathanson. Der Film dokumentiert Nathansons Weg, als er nach der Entdeckung des Ultraschalls zum ersten Mal sehen konnte, wie sich ein Baby während einer Abtreibung verhält. Nathanson wurde in der Folge zu einem glühenden Gegner des Eingriffs.

Der Film wurde im Geheimen und unter falschem Titel gedreht, um ein Medienecho zu vermeiden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen verließen einige Schauspieler und Mitglieder der Filmcrew - darunter auch der ursprüngliche Regisseur - das Projekt, als sie erkannten, dass es sich um einen Pro-Life-Film handelte. Außerdem verbot Facebook, wie im Fall des Films Unplanned, die Werbung für den Film, ebenso wie die Film-Werbung für die Crowdfunding-Seite. Es wird deutlich, dass Roe v. Wade eine der umstrittensten Entscheidungen in der Geschichte der amerikanischen Justiz bleibt.

Der Film erzählt die Ereignisse in den Vereinigten Staaten von den 1960er Jahren über das Gerichtsverfahren, das im Januar 1973 endete, bis zum Jahr 1985 nach - beginnend und endend mit der Aussage von Dr. Nathanson, der im Film auch der Erzähler ist. Nachdem seine Verlobte in einem Hinterhof abgetrieben hatte, beschloss der im Februar 2011 verstorbene Nathanson, sich der „Rettung von Frauen“ zu widmen, und war in einem Jahrzehnt für 60.000 Abtreibungen verantwortlich. Etwa 5.000 führte er persönlich in seiner eigenen Privatklinik durch; er trieb sogar sein eigenes Kind ab.


Aber der wirkliche „Vater der Abtreibungsbewegung“ war Larry Lader, der von Margaret Sanger, einer Eugenikerin und Gründerin von Planned Parenthood - dem heute größten Anbieter von „Abtreibungsdiensten“ in den Vereinigten Staaten und weltweit -, beraten wurde. Er rekrutierte Nathanson und die Feministin Betty Friedan, um die erste amerikanische Organisation für die Legalisierung der Abtreibung zu gründen - die National Association for the Repeal of Abortion Laws (NARAL).

Im Film sehen wir, wie Lader das „richtige Mädchen“ findet - schwanger mit einem ungewollten Kind, in einer schlechten finanziellen Situation und mit einer problematischen Vorgeschichte - um einen Gerichtsprozess zu starten, der zeigen würde, dass die Legalisierung der Abtreibung notwendig ist, um Frauen in schwierigen Situationen zu helfen. Doch Norma McCorvey, alias Jane Roe, hat tatsächlich nie abgetrieben, denn das Gerichtsverfahren dauerte viel länger als ihre Schwangerschaft.

Der Film, der am 2. April (2021) in die US-Kinos kam, hat eine großartige Besetzung mit Hollywood­ Prominenz wie John Voight, Robert Davi, Stacey Dash und Steve Guttenberg.

Jahrzehntelang haben Feministinnen versucht, uns davon zu überzeugen, dass Abtreibung ein „Frauenrecht“ und ein notwendiger Schritt auf dem Weg zur weiblichen Emanzipation und Ermächtigung ist. Das entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Erstens gibt es nirgendwo im internationalen Recht ein „Recht auf Abtreibung“, und zweitens, wenn Frauen zeigen, dass sie ein Kind bekommen und gleichzeitig das College abschließen oder in ihrer Karriere vorankommen können, liefern sie den besten Beweis dafür, dass sie nicht nur genauso gut studieren und arbeiten können wie jeder Mann, sondern dass sie sogar noch mehr erreichen können ­ was jede Mutter weiß, denn sie jongliert all das auf einer täglichen Basis.

Wie Dr. Nathanson in dem Dokumentarfilm The Silent Scream (1984) erklärte, müssen wir als Menschheit eine bessere Lösung für Frauen finden als die Abtreibung. Niemand verdient es, einer solchen Gewalt ausgesetzt zu werden - weder unschuldige Babys noch Frauen. Keine Frau sollte mit den schädlichen psychischen und physischen Folgen einer Entscheidung leben müssen, die nie mehr rückgängig gemacht werden kann.

Quelle: International Family News / www.ifamnews.com


Marija Stajic ist Mitherausgeberin des Webportals The Orthodox Christian Parent, Vorstandsmitglied der in Belgrad ansässigen Wohltätigkeitsorganisation Pro-Life Center und Mitglied des Wissenschaftlichen Zentrums Serbiens. Sie schreibt, redigiert und übersetzt Beiträge zu familien- und menschenrechtsbezogenen Themen, darunter freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und bioethische Fragen wie Abtreibung und Euthanasie.

 


Quelle: „LEBE“, Bewegung für das Leben – Südtirol, Nr. 151 – Juli 2021. S. 34

Samstag, 20. November 2021

Alkohol während der Stillzeit?


                                                                                                                                       Christiane Jurczik

Genau wie in der Schwangerschaft ist es besser auch in der Stillzeit komplett auf Alkohol zu verzichten. Denn das Baby trinkt immer mit: Der Alkohol den die Mutter trinkt geht in die Muttermilch über und hat denselben Alkoholgehalt wie das Blut der Mutter.

Trinkt die Mutter beim Stillen Alkohol, kann das die motorische und geistige Entwicklung des Kindes, seinen Schlafrhythmus und sein Wachstum beeinträchtigen. Wissenschaftlich belegt ist, dass Alkohol die Schlafzeiten beim Kind verkürzt. 

Alkohol schadet der kindlichen Entwicklung und begünstigt Stillprobleme.

Zudem kann sich das Kind an den Geschmack und den Geruch erinnern und sich somit an den Alkohol gewöhnen und später eine Sucht entwickeln. Alkohol ist ein Zellgift. Er kann die kindliche Entwicklung beeinträchtigen - insbesondere des Gehirns. Säuglinge bauen den Alkohol viel langsamer ab als Erwachsene.

Zudem verändert Alkohol die Zusammensetzung der Muttermilch, den Geruch und die Menge. Weitläufige Folgen sind, dass die Kinder weniger trinken, langsamer wachsen oder zunehmen und vergleichsweise unruhiger sind.

Studien ergaben, dass Kinder - vermutlich wegen des Geschmacks - nach dem Alkoholkonsum ihrer Mutter insgesamt weniger Milch trinken. Es bleibt also festzuhalten, dass Alkoholkonsum in der Absicht, die Milchmenge zu steigern, nicht zu empfehlen ist.

Nach dem Konsum von Alkohol fiel es den Frauen schwerer, den Milchspendereflex auszulösen und sie produzierten auch insgesamt weniger Milch. Der Oxytocin-Spiegel sank signifikant, der Prolaktinspiegel erhöhte sich.

Mittwoch, 10. November 2021

Linke Randale gegen Prozession für das Leben

Farbanschlag auf den Dom in Münster



 Felizitas Küble (Christliches Forum)

Am Samstag, dem 23. Oktober 2021, wurde in Münster erneut der Gebetszug für das Leben mit weißen Holzkreuzen durchgeführt. Veranstalter ist seit Jahrzehnten der Verband „EuroProLife“ von Wolfgang Hering, der diese Gedenkaktion für die Ungeborenen auch in Erinnerung an Kardinal von Galen durchführt, den Bischof und „Löwen von Münster“, der mit seinen weltberühmten Predigten mutig gegen den Massenmord an behinderten Menschen in der NS-Diktatur aufstand.

Auch heute wollen sich Christen mit dem Unrecht der Massenabtreibung nicht abfinden. Gleichwohl betont Versammlungsleiter Hering, dass es sich bei dieser Prozession nicht um einen „politischen Marsch“ handelt, auch nicht um eine Diskussionsplattform, sondern um Gebete für die bedrohten Babys im Mutterleib und für alle Betroffenen, seien es Täter/innen oder Opfer. Es gehe nicht um Anklage, sondern um Fürbitte und darum, auch in der Öffentlichkeit ein Zeugnis zu geben für das Leben.

Die Initiative begann mit einer Kundgebung auf dem Kirchplatz von St. Aegidii in der Innenstadt von Münster mit über 100 Teilnehmern. Wolfgang Hering erinnerte an die tödlichen Euthanasie-Maßnahmen in unseliger Zeit: 1938 habe der NS-Staat die Hebammen dazu verpflichtet, behinderte Frühgeborene dem Gesundheitsamt zu melden; sie wurden abgeholt und starben nach einigen Wochen an einer angeblichen „Lungenentzündung“ etc. So wurde die Vernichtung „unwerten“ Lebens gegenüber dem Volk vertuscht.

Heute wird gerne vom „Selbstbestimmungsrecht“ der Frau über ihren „Körper“ gesprochen. Hering erklärte, die Forderung sei zunächst völlig berechtigt – sofern es wirklich um den Körper der Schwangeren geht – und nicht um das Kind im Mutterleib, das über (s)einen eigenen (!) Körper verfügt.

Abtreibung ist nicht etwa Ausdruck von Selbstbestimmung, sondern Fremdbestimmung gegen das Lebensrecht der Ungeborenen. Das gilt auch für die Tötung behinderter Kinder im Mutterleib, die sogar über den 3. Monat hinaus straffrei möglich ist. Hering betonte: „Ungeborene sind Menschen wie Du und ich.“

Der Präsident von EuroProLife erwähnte sodann seine Eindrücke aus der Begleitung von Abtreibungsbetroffenen der letzten 25 Jahre. Viele Frauen seien verzweifelt, würden um ihr getötetes Kind weinen und ihre Tat zutiefst bereuen.

Seit Jahrzehnten gibt es linksradikale Randale gegen diese friedliche Prozession, die aus Gebeten, Liedern sowie Phasen stiller Besinnung besteht – und durch die Innenstadt von Münster führt, vorbei an mehreren Kirchen (z.B. Lamberti, Ludgeri, Liebfrauen) und auch an der Synagoge.

Nur durch starken Polizeischutz von hunderten Beamten ist es den Lebensrechtlern überhaupt möglich, den Domplatz für ihre Abschlusskundgebung zu erreichen (dies wurde früher mehrfach von Chaoten blockiert).

Die Polizei reagierte sehr hurtig und aufmerksam; sie flankierte unseren Gebetszug auf beiden Seiten; zudem fuhren zwei große Polizeiwagen und Motorräder unserer Prozession vorneweg und weitere Mannschaftswagen folgten hinten.

Überdies waren Polizeiautos in mehreren Seitengassen quer abgestellt und zusätzlich Gitter aufgebaut, um die Abtreibungs-Aktivisten zurückzudrängen. Wie die „Westfälischen Nachrichten“ heute schrieben, haben die Sicherheitskräfte teils „rigoros durchgegriffen“, um unsere Prozession zu schützen.

Die Gegendemonstranten störten unseren Gebetszug mit lautstarkem Geschrei und Krach (Sirenen, Trillerpfeifen, auf Töpfe schlagen etc.). Sie riefen ständig ihre üblichen Sprüche „Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat“ – „Ob Kinder oder keine entscheiden wir alleine“ – oder Frechheiten wie „Haltet die Fresse!“.

Besonders irrsinnig war die Parole: „Für die Freiheit, für das Leben, Selbstbestimmung muss es geben“ – Ausgerechnet die Forderung nach Abtreibung soll „für das Leben“ sein?!

Die Passanten in den Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen schauten dem „aufregenden“ Treiben erstaunt zu, teils mit offenen Mund standen sie verblüfft da und konnten es wohl nicht fassen, dass diese harmlosen Beter unentwegt von Chaoten verbal attackiert wurden.

Am Schluss trafen sich die Lebensrechtler auf dem Domplatz von Münster am steinernen Denkmal des Kardinal von Galen, das seit Jahren von der Gegenseite übel beschmiert wird und auch jetzt massiv mit Farbe verunstaltet war.

Noch schlimmer traf es allerdings den Sankt-Paulus-Dom unweit des Galen-Denkmals: Dort hatten Chaoten ihre Parolen hinterlassen: „PATRIARCHAT ZERSCHLAGEN“ – und für totale Abtreibungsfreiheit: „§ 218 ABSCHAFFEN“ – eine schwere Sachbeschädigung an einem Gotteshaus. – Auch an der Aegidii-Kirche gab es wieder Farb-Attacken mit Abtreibungsparolen.

Als die Beter mit ihren weißen Holzkreuzen und Gesängen zum Domplatz zogen, erwartete sie bereits ein ohrenbetäubender Lärm von der „Antifa“ und sonstigen ultralinken Gruppen. Die Polizei schützte unsere Abschlusskundgebung durch ein Gitter und durch ihre massive Präsenz vor dem Näherrücken von Randalierern. Der Krach war trotz des Abstands noch so enorm, dass wir die Ansprache von Herrn Hering akustisch kaum verstehen konnten.

Die Parolen auf den Plakaten der Gegner waren z.T. äußerst primitiv: So z.B. „Christentum ist eine Sch…-Religion“ (dort natürlich keine Pünktchen) sowie „Hätt Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben“ – oder im übelsten Gossenjargon: „Auch Maria hat gef….“ (im Original ausgeschrieben). Es geht hier anscheinend nur um aggressive Provokation.

Gleichwohl rief Herr Hering alle dazu auf, die meist jungen Leute nicht zu verurteilen, sondern zu beten, denn alle Menschen sind Gottes Geschöpfe, auch die irrenden.

Das Vaterunser fordert uns auf: „….wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.“ – So seien diese Störaktionen gleichsam ein „Trainingscamp“ für den christlichen Vergebungswillen, erläuterte der Versammlungsleiter.

Der HERR schaue auf unseren Einsatz und ER höre unsere Fürbitten, sagte Hering weiter: „Der Teufel hasst betende Christen.“ – Für die „Höllenpost“ (wenn es eine solche Zeitschrift gäbe) seien die Gebete und das Zeugnisgeben der Gläubigen eine echte Katastrophenmeldung, meinte er in anschaulicher Bildersprache: „Erst recht, weil uns die Polizei auch noch wirksam beschützt.“

Am Schluss dankte Hering allen Teilnehmern und besonders den Beamten für ihren Einsatz, wobei – wie jedes mal am Kardinal-von-Galen-Denkmal üblich – zum Abschluss ein Vaterunser und Ave Maria für die Polizisten und ihre Familien gebetet wurde.

Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferusewrk in Münster. Original erschien in https://christlichesforum.info/linke-randale-gegen-prozession-furs-leben-farbanschlag-auf-den-dom-in-munster/