Dienstag, 18. Januar 2022

Streichung von 219a soll Kinder unsichtbar machen


 Mathias von Gersdorff

In seiner Presseerklärung, begründete FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen mit zwei Argumenten:

Erstens: Es gehe rein um Informationsfreiheit für die Abtreibungsärzte und für die Frauen, die eine Abtreibung in Betracht ziehen.

Zweitens: Am (ohnehin schon äußerst schwachen) Schutzkonzept ungeborenen Lebens ändert sich durch die Maßnahme nichts.

Beides ist falsch.

Werbung als Informationsvermittlung zu klassifizieren ist nichts anderes als ein Trick, denn (fast) immer wird Werbung in einem Informationskontext vermittelt („50 Prozent Rabatt auf Tomaten“. Ist das Werbung, Information oder beides?).

Auch das zweite Argument Buschmanns ist falsch, denn das Verbot der Werbung unterstreicht den Gedanken, dass es bei der Abtreibung um eine rechtswidrige Handlung geht.

Das Verbot, für Abtreibungen zu werben (auch im Rahmen der Berufsordnung), folgt unmittelbar der Tatsache, dass Abtreibungen rechtswidrige Handlungen sind. 

Der gesunde Menschenverstand ist ausreichend, um zu verstehen, dass rechtswidrige Handlungen nicht beworben werden dürfen.

Um auf seine Argumentationsweise zu kommen, musste Bundesjustizminister Buschmann zuvor – bewusst oder unbewusst – Abtreibungen als reine Gesundheitsversorgung banalisieren: Abtreibungen sind stinknormale gynäkologische Eingriffe.

Dies wiederum setzt voraus, dass man das ungeborene Kind, welches bei einer Abtreibung getötete wird, völlig wegabstrahiert.

Und damit kommt es zur eigentlichen Bedeutung der Streichung von §219a StGB:

Die Möglichkeit, für Abtreibungen werben zu können, signalisiert, dass Abtreibungen normale gynäkologische Handlungen sind, die zur Gesundheitsversorgung gehören.

Das dabei getötete Kind wird gar nicht erwähnt und damit zunehmend unsichtbar gemacht.

Staatlicherseits sendet man somit die Botschaft: Abtreibungen sind doch gar nicht so schlimm. Man kann dafür sogar Werbung machen!

Erklärtes Ziel der Abtreibungslobby bei der Streichung des Werbeverbotes ist, Abtreibungen zu „enttabuisieren“.

Eigentlich wollen sie damit sagen, dass Abtreibungen stinknormale Handlungen seien, die zum Alltag eines Gynäkologen gehören.

Das wären sie aber nur, wenn kein Kind dabei getötet wird.

Ja, die Möglichkeit, für Abtreibungen zu werben - auch im Rahmen der Berufsgesetze für Ärzte – vermittelt die Botschaft, das getötete Kind sei vernachlässigbar.

Oder werden Abtreibungsärzte etwa auf ihrer Internetseite schreiben „Wir helfen Ihnen, Ihr ungeborenes Kind zu töten“?

Nein, wir leben in einer Gesellschaft, die das Grauen der Abtreibungen vertuscht, verschweigt und verheimlicht.

Dagegen müssen wir aktiv werden.

Wir müssen allen Menschen sagen: Beim Thema Lebensrecht geht es vor allem und in erster Linie um das Kind im Mutterleib.

Wir müssen deshalb diese Kinder sichtbar machen.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ weit verbreiten.

Die Aktion SOS LEBEN startete eine Petition in diesem Sinne.

Hier der Link zur Petition:  https://www.dvck.org/ultraschalluntersuchung/

Alle sollen sehen, dass im Mutterleib ein wahrer und schützenswerter vollständiger Mensch lebt.

Bitte unterschreiben sie diese Petition und verbreiten Sie sie unter Freunden und Bekannten

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen