Freitag, 17. November 2017

„Frauen in Afrika wollen keine legale Abtreibung, ...

... sondern Bildung und medizinische Versorgung“


Zum „Global Day of Action for Access to Safe and Legal Abortion“ erklärt Alexandra Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, in Berlin:
Einen Aktionstag für „sichere“ und „legale“ Abtreibungen kann man nur als Mischung aus Ideologie, Imperialismus und finanziellem Interesse betrachten. Eines der Hauptargumente der Veranstalter ist die Tatsache, dass jedes Jahr zehntausende Frauen auf der Welt wegen einer illegalen Abtreibung sterben – dass nach Angaben der WHO zusätzlich 56 Millionen Kinder dabei sterben, ist ihnen keine Erwähnung wert. Die Hauptursache für nicht erwünschte Schwangerschaften in den sogenannten Entwicklungsländern ist, dass Frauen über ihre Sexualität nicht selbst bestimmen dürfen, sondern den Männern zur Verfügung zu stehen haben. Die Legalisierung der Abtreibung als Lösung anzubieten, ist frauenfeindlich, denn man belässt die Frauen in dieser Situation und sie und ihre Kinder müssen die Folgen tragen.
Nicht erwähnt wird außerdem, dass solche Organisationen ohne genaue Prüfung die Abtreibungspille RU 486 an Frauen in Ländern schicken, in denen Abtreibung verboten ist. Was nach der Einnahme mit den Frauen passiert, sowohl gesundheitlich als auch rechtlich, interessiert sie nicht.
An dem Aktionstag beteiligen sich unter anderem gut verdienende Unternehmen, die zum Beispiel manuelle Vakuumaspiratoren für Frühabtreibungen herstellen und das ganze als „Menstruationsregelung“ deklarieren. Führend beteiligt sind weiterhin Organisationen wie die International Planned Parenthood Federation (IPPF), die ebenso wie die deutsche Schwesterorganisation Pro Familia von Eugenikern gegründet wurde und den Begriff der „Bevölkerungs- und Geburtenkontrolle“ in „Familienplanung“ geändert hat, damit es freundlicher klingt. Das Ziel bleibt nichtsdestoweniger dasselbe: Frauen, zum Beispiel in Afrika, soll klargemacht werden, dass sie weniger Kinder bekommen müssen, und zwar durch den Einsatz von künstlichen Verhütungsmitteln und Abtreibung – das könnte man auch imperialistisch nennen. Europäische und einheimische Mediziner/innen berichten, dass oft sterile Spritzen und Hebammen fehlen, Kondome und Abtreibungspillen aber reichhaltig zur Verfügung stehen. Eine wirkliche Hilfe für diese Frauen ist Schulbildung, Ausbildung und die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Erfahrungsgemäß sind das die sichersten Garanten für eine gesellschaftliche Aufwertung der Frauen und die selbstbestimmte Reduzierung der Kinderzahl.
Alexandra Linder M.A.
Der Bundesverband Lebensrecht fordert, dass das sinnlose Sterben von Kindern und Frauen beendet wird und vielmehr alles getan wird, um allen Frauen auf der Welt die Stärkung ihrer Menschenwürde und eine sichere medizinische Versorgung zu gewähren, damit sie ihre Kinder auf die Welt bringen und großziehen können.

Pressemeldung des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) vom 28.09.2017:

Montag, 6. November 2017

„40 Tage für das Leben“

Foto der Teilnehmer zum Abschluss der Aktion am Sonntag
Gestern, den 5. November 2017, ging die Zweite Gebetsaktion der „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt zu Ende. seit dem 27. September widmeten sich engagierte Menschen für das Lebensrecht der Ungeborenen dem täglichen Gebet von 9 bis 15 Uhr für den Schutz und die Rettung ungeborener Kinder. Die Gebetswache fand statt vor der  pro-familia-Beratungsstelle in Frankfurt am Palmengarten. Keine einzige Stunde des Gebets musste ausfallen, aus Mangel an Betern. Kälte und Regenwetter konnte die Teilnehmer vom Gebet vor Ort nicht abhalten. Wir alle sind sicher, dass Gott von uns nicht nur das Gebet wollte, sondern auch Opfergeist in der Annahme der Wetterbedingungen, die Er zuließ.
Dass diese Aktion ein Erfolgt war, zeigte sich am letzten Gebetstag, an dem ein sogenanntes „feministisches Netzwerk Offenbach“ nach Frankfurt kam, um fast zwei Stunden lang das friedliche Gebet von etwa 20 Betern Schreierei, Lärm und Beleidigungen zu stören. Die „Haut ab!“-Schreie haben sie endlich an sich selbst gerichtet und das Feld verlassen.
Wir sind sicher, dass die Gebete dieser 240 Stunden den Ungeborenen und ihren Müttern zugute gekommen sind.
„Hl. Josef, du Schutzpatron der Sterbenden, bitte für die ungeborenen Kinder, die in Gefahr sind und für jene, die sterben müssen“, war auch das mächtige Stoßgebet nach jedem Geheimnis des Rosenkranzes. Als Abschluss sangen wir gemeinsam das „Großer Gott, wir loben Dich“
Wir sind glücklich und dankbar an dieser Aktion teilgenommen zu haben.
Hier einige Bilder:

Am Sonntagmorgen (letzter Tag) bei Regen und Kälte...

Die Mädchenstörergruppe von feminist*innen kommen...




Zum Abschluss Dankesworte der Organisation




Dienstag, 31. Oktober 2017

„Die Botschaft des Lebens ist unerträglich“

 
Teilenehmer der Gebetsaktion „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt
Wer gegen die „Un-Kultur des Todes“ Widerstand leistet, hat es nicht einfach. Die Botschaft des Lebens wird als unerträglicher Skandal verstanden und dementsprechend brutal ist die Maschinerie, die sich in Bewegung setzt, um diese Botschaft zum Verstummen zu bringen, sie auszugrenzen, zu diskriminieren, zu eliminieren. „Du nervst!“ Das hört der Lebensrechtler immer wieder. Es ist der Zuruf desjenigen, der die Botschaft des Lebens gesellschaftlich entsorgen will. Es ist auch der grausame Zuruf, der die ungeborenen Kinder in den Tod schickt.

(„Der Kampf ums Leben“, Mathias von Gersdorff, DVCK e.V., 2012)

Freitag, 20. Oktober 2017

Töten als Staatsaufgabe

  
von Bernward Büchner

Vor vielen Jahren schrieb der Staatsrechtler Josef Isensee, die Abtreibung als Leistung der Sozialversicherung bedeute: „Der Staat tötet“. Daran hat sich inzwischen nichts geändert. Das flächendeckende Angebot von Einrichtungen zur Vornahme von Abtreibungen ist eine „Staatsaufgabe“ und der tötende Eingriff eine Kassenleistung, die teils von den Beitragszahlern und teils aus der Staatskasse finanziert wird. Nach dem Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 jedoch darf unser Rechtsstaat sich an der Tötung ungeborener Kinder nicht beteiligen, von deren Rechtmäßigkeit er nicht überzeugt sein kann wie bei der nach dem „Beratungskonzept“ erfolgenden. Das betrifft etwa 98 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche, also nahezu alle. Der Sozialstaat, so die Karlsruher Richter, könne nur mit den Mitteln des Rechtsstaats verwirklicht werden. Mit der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben sei die Gewährung von Leistungen für solche Schwangerschaftsabbrüche nicht vereinbar. Denn dadurch würde „das allgemeine Bewusstsein in der Bevölkerung, dass das Ungeborene auch gegenüber der Mutter ein Recht auf Leben hat und daher der Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich Unrecht ist, erheblich beschädigt“.
Dieser Beschädigung, ja Zerstörung des Rechtsbewusstseins haben die Verfassungsrichter, alle hehren Grundsätze über Bord werfend, jedoch selbst Tür und Tor geöffnet. Eine Inanspruchnahme der Sozialversicherung haben sie nur insoweit ausgeschlossen, als es um „den Abbruch selber“ geht. Dessen Kosten dürften bei Bedürftigkeit der Frau freilich vom Staat übernommen werden. Dieses Schlupfloch nutzend legt das Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen „in besonderen Fällen“ die Grenze der Bedürftigkeit derart fest, dass seine Praxis zu einer Kostenerstattung aus den Haushalten der Länder für über 90 Prozent der „beratenen“ Kindestötungen in einer Höhe von jährlich mehr als 40 Millionen Euro führt. Gerechtfertigt soll diese skandalöse Praxis deshalb sein, weil die Inanspruchnahme eines Arztes nicht am Fehlen der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel scheitern dürfe und die Frau sonst den Weg in die Illegalität suchen und gesundheitlichen Schaden erleiden könne. Doch welche Frau wird heute noch wegen der Kosten von rund 300 Euro den Weg zum Arzt scheuen? Zu den legitimen Mitteln eines Rechtsstaats gehört jedenfalls nicht die rechtswidrige Tötung ungeborener Kinder durch Ärzte im Gesundheitsinteresse der Mutter.
Nach der jüngsten Geburtenstatistik des EU-Statistikamtes Eurostat nahm Deutschland im Jahr 2009 unter allen EU-Mitgliedsstaaten erneut mit Abstand den letzten Platz ein. Die unbestreitbaren Folgen dieser Entwicklung sind verheerend. Höchste Zeit aufzuwachen und den verhängnisvollen Weg der Tötung ungeborener Kinder durch den Staat endlich zu verlassen.

Der Verfasser ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. und Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (Köln).

Donnerstag, 19. Oktober 2017

Kein Recht auf Todesurteil zugunsten des Wohlstands

Reichstag - Deutscher Bundestag


Kein Parlament und kein Verfassungsgericht hat das Recht, aus sozialen Gründen einen Teil seiner Bürger zum Tode zu verurteilen, etwa nur damit angeblich der Wohlstand der übrigen noch erhöht wird.

Europäisches Parlament in Straßburg



Mittwoch, 9. August 2017

Ungeborene können beschädigte Organe der Mutter heilen

Kann ein ungeborenes Baby wirklich Stammzellen senden, um die Organe seiner Mutter zu reparieren?
 
Wissenschaftler glauben, dass es einen evolutionären Mechanismus gibt, bei dem das Baby das Herz der Mutter während und nach der Schwangerschaft schützt.

Diese populäre meme* deutet darauf hin, dass ein ungeborenes Baby seine eigenen Stammzellen an seine Mutter schicken kann, um beschädigte Organe zu reparieren. Memes* sind nicht immer für ihre wissenschaftliche Genauigkeit bekannt, also was ist die Wahrheit hinter dieser Behauptung?
Snopes.com, eine Website für urbane Legenden, Internet-Gerüchte, E-Mail-Weiterleitungen und andere Geschichten von unbekannter oder fragwürdiger Herkunft, machte sich daran, die Behauptung dieses Meme* zu untersuchen, dass während der Schwangerschaft, wenn die Mutter Organschäden erleidet, das Baby im Mutterleib Stammzellen sendet, um das beschädigte Organ zu reparieren. Trotz einiger eindringlicher Bemerkungen über die Verwendung des Begriffs „Baby“ und ob es weiß, dass es seiner Mutter hilft, kommt der Autor zu dem Schluss, dass „die Wissenschaft zu dieser Behauptung eigentlich ziemlich fest steht“.

Die Zelle eines Babys kann in der Mutter 27 Jahren verbleiben.

Der Transfer und die Einverleibung von fötalen Stammzellen in die Organe einer Mutter wird als fötomaternaler Mikrochimerismus bezeichnet, und die Wissenschaftler waren sich seit Jahrzehnten allgemein dessen bewusst. Eine Studie aus dem Jahr 1996 über die Verfahren der Nationalen Akademie der Wissenschaften, hat zum Beispiel, festgestellt, dass bei Menschen, genetisch getrennte Zellen aus einem männlichen Fötus im Körper der Mutter noch 27 Jahre nach der Geburt des Kindes vorhanden war.

Aber Organe heilen?

Eine Studie von 2015, die in der Zeitschrift Circulation Research veröffentlicht wurde, befasste sich mit der Frage der fötalen Stammzellen, die tatsächlich die mütterlichen Organe heilten. In dieser Studie haben die Forscher Mäuse mit einem fluoreszierenden Protein markiert, das den Forschern ermöglichte, den Weg der Stammzellen des Fötus von der Plazenta der Mutter in ihr Herz zu verfolgen, während sie der Mutter eine Herzverletzung provozierten. Sie fanden heraus, dass fötale Stammzellen direkt auf die beschädigten Herzzellen zielten und sich vollständig in das Herz der Mutter integrierten.
Es schien, dass fötale Zellen genaue Signale spürten, die es ihnen erlaubten, auf den bestimmten verletzten Bereich zu zielen. Die Autoren sagten, sie hätten potenziell „ein evolutionären Mechanismus aufgedeckt, durch den der Fötus beim Schutz des Mutterherzens während und nach der Schwangerschaft hilft“. Es gibt eine breite Forschung, die darauf hindeutet, dass ähnliche Phänomene beim Menschen auftreten können.

Also, eine erstaunliche Pro-Life-Tatsache, die Sie mit Vertrauen verbreiten können!


*) Als Internetphänomen (auch Internet-Hype oder virales Phänomen) wird ein Konzept in Form eines Links oder einer Bild-, Ton- oder Videodatei bezeichnet, das sich schnell über das Internet verbreitet. Die am weitesten verbreitete Unterform ist die eines über das Internet verbreiteten Memes.


Quelle: Society for the Protection of Unborn Children vom 9. Dezember 2016.
Übersetzung mit Hilfe von Google-Tramslator


Montag, 12. Juni 2017

Babys lernen Sprache durch Hören


Vor dem ersten Sprechen beherrschen Kinder schon hunderte Wörter

Babyleicht: Ein Kind erlernt zuerst den Wortklang,
später die Bedeutung (Foto: Rios)

Philadelphia (pte/31.10.2008/13:55) - Selbst erfolgreiche Fremdsprachenlerner werden nie erreichen, was Babys gelingt. Nur als Kleinkind besitzt der Mensch die einzigartige Fähigkeit, Sprachlaute mühelos zu unterscheiden, später verliert er sie wieder. Das beweisen Tests, die Psychologen an der University of Pennsylvania http://www.upenn.edu an Babys vornahmen. Erst sechs Monate alte Babys aus englischsprachigem Umfeld konnten zwischen ähnlichen Konsonanten der Sprache Hindi, die es im Englischen nicht gibt, unterscheiden. Diese Fähigkeit hatten sie jedoch mit einem Jahr bereits verloren. Gezeigt wurde auch, dass Kinder bereits gewisse Sprachaspekte entwickeln, bevor sie zu reden beginnen.

Zur Untersuchung der Sprachentwicklung bei Babys machten sich die Forscher den Umstand zunutze, dass Kinder gerne Bilder ansehen, wenn man gezeigte Objekte mit ihrem Namen benennt. Man präsentierte den kleinen Testpersonen zwei Bilder, etwa Apfel und Hund, dann nannten die Psychologen einen der beiden Begriffe und beobachteten, welche Augenbewegungen die Begriffe auslösten. In weiterer Folge veränderten die Forscher die Begriffe ein wenig, verschärften Konsonanten oder verlängerten Vokale. Die falsche Aussprache führte dazu, dass die Kinder weniger oft auf das richtige Objekt blickten. Bewiesen wurde somit, dass schon einjährige Aussprachefehler unterscheiden können.

"Das verändert frühere Auffassungen über kindliches Lernen", sagt Studienleiter David Swingley. Bekannt war bisher, dass sich Kinder im zunehmenden Alter auf Konsonanten und Vokale ihrer Sprache konzentrieren und dabei Laute ausschließen, die nicht zu ihrer Muttersprache gehören. Nun wurde auch ermittelt, wie Babys ganze Wörter handhaben. Sie schaffen es, Sprachlaute und Hörformen der gesamten Wörter wahrzunehmen. Das ermöglicht es Kindern später, ihren Wortschatz zu vergrößern und die Sprache grammatikalisch richtig zu erlernen. Spracherwerb hänge in hohem Maße mit der Fähigkeit zur frühen Wiedererkennung von Wörtern zusammen, so der Studienautor.


Die Sprachlerntaktik von Babys ist raffiniert: Sie lernen zuerst den Klang vieler Wörter und sammeln erst später Information über deren Bedeutung. Schon mit acht Monaten können sie somit Wörter nach ihrer Hörform wiedererkennen, erst zehn Monate später wissen sie auch um deren Bedeutung Bescheid und unterscheiden sie von ähnlichen Wörtern. Auch das Sprechhören entwickelt sich erst allmählich: Sieben Monate alte Kinder erkannten im Test dasselbe Wort noch nicht wieder, wenn es von Mann und Frau oder mit verschiedenen Betonungen ausgesprochen werden. Mit zehn Monaten schaffen sie es schließlich.


Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Johannes Pernsteiner
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