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| Reichstag - Deutscher Bundestag |
Kein Parlament und kein Verfassungsgericht hat das Recht,
aus sozialen Gründen einen Teil seiner Bürger zum Tode zu verurteilen, etwa nur
damit angeblich der Wohlstand der übrigen noch erhöht wird.
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| Europäisches Parlament in Straßburg |



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