Freitag, 17. Februar 2017

Der Schutz des Lebens ist unteilbar


Zwischen der Achtung vor dem Leben des Menschen am Anfang seiner Entwicklung und dem Verhalten gegenüber behinderten und alten Menschen besteht ein Zusammenhang. Wird das Recht auf Leben bestimmter Menschen geleugnet, gerät der gesamte Lebensschutz ins Wanken. Nach der „Liberalisierung“ der Abtreibungsgesetze wird jetzt auch zunehmend die Forderung nach „aktiver Sterbehilfe“ laut. 

Erste Auswirkungen der neuen Euthanasiedebatte sind schon sichtbar. Auf der Jahrestagung 1990 der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin wurde die Befürchtung geäußert, dass es zu einer starken Zunahme unnatürlicher Todesfälle bei alten Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern kommen werde. 
Schon jetzt steige die Zahl der Todesfälle, bei denen Patienten offenbar durch eine Überdosis an Psychopharmaka oder Herzmittel vergiftet worden seien!
Wenn die Achtung vor dem Lebensrecht des anderen nicht gänzlich schwinden soll, dann muss jede Beeinträchtigung - in welcher Phase der Entwicklung sie auch stattfindet - konsequent bekämpft werden. Der Schutz des Lebens ist unteilbar. 

(Aus „Abtreibung in der Diskussion“, Rainer Beckmann u.a., SINUS-Verlag, Krefeld, 1991)


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