Zwischen der Achtung vor dem Leben des Menschen am Anfang
seiner Entwicklung und dem Verhalten gegenüber behinderten und alten Menschen
besteht ein Zusammenhang. Wird das Recht auf Leben bestimmter Menschen
geleugnet, gerät der gesamte Lebensschutz ins Wanken. Nach der „Liberalisierung“ der Abtreibungsgesetze wird jetzt auch zunehmend die Forderung nach „aktiver Sterbehilfe“ laut.
Erste Auswirkungen der neuen
Euthanasiedebatte sind schon sichtbar. Auf der Jahrestagung 1990 der Deutschen
Gesellschaft für Rechtsmedizin wurde die Befürchtung geäußert, dass es zu einer
starken Zunahme unnatürlicher Todesfälle bei alten Menschen in Pflegeheimen und
Krankenhäusern kommen werde.
Schon jetzt steige die Zahl der Todesfälle, bei
denen Patienten offenbar durch eine Überdosis an Psychopharmaka oder Herzmittel
vergiftet worden seien!
Wenn die Achtung vor dem Lebensrecht des anderen nicht
gänzlich schwinden soll, dann muss jede Beeinträchtigung - in welcher Phase der
Entwicklung sie auch stattfindet - konsequent bekämpft werden. Der Schutz des
Lebens ist unteilbar.
(Aus „Abtreibung in der Diskussion“, Rainer Beckmann
u.a., SINUS-Verlag, Krefeld, 1991)
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