Donnerstag, 20. August 2015

Ungeborene sind besonders schutzwürdig


Die Kirche muß auch heute mit Nachdruck, Klarheit und Geduld eintreten für das Lebensrecht aller Menschen, vor allem der noch ungeborenen und deshalb besonders schutzbedürftigen Kinder; sie muß eintreten für die uneingeschränkte Geltung des 5. Gebotes: "Du sollst nicht töten!" Entgegen aller Wortkosmetik und Reflexionsverweigerung ahnen doch wohl die allermeisten: Abtreibung ist bewußte Tötung von unschuldigen Menschenleben. ... Keine Friedensbewegung verdient doch diesen Namen, wenn sie nicht mit gleicher Kraft den Krieg gegen das ungeborene Leben anprangert und dagegen anzugehen versucht. Keine ökologische Bewegung kann ernst genommen werden, wenn sie an der Mißhandlung und Vernichtung ungezählter lebensfähiger Kinder im Mutterschoß vorbeisieht. Keine emanzipierte Frau dürfte sich über ihre vermehrte Selbstbestimmung freuen, wenn diese erreicht worden wäre gegen ein menschliches Leben, das ihrem Schutz anvertraut war und auch bereits ein recht auf Selbstbestimmung besaß.
Ansprache Johannes Paul II. in Münster am 1.5.1987

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