Das „Gesetz gegen Gehsteigbelästigung“ macht Lebensrechtlern, die vor Abtreibungskliniken beten, einen ganzen Katalog von Auflagen – wie etwa Bannmeilen – und droht mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro.
Dieses Gesetz – welches nur für Lebensrechtler gilt - ist nichts anderes als Diskriminierung, Einschüchterung und Entrechtung.
Das „Gesetz gegen Gehsteigbelästigung“ richtet sich gegen friedliche Aktionen von Lebensschützern vor Beratungsstellen oder Abtreibungskliniken.
Solche Aktionen von Lebensrechtlern beeinträchtigen weder die Inanspruchnahme von Beratungsstellen noch den Zugang zu sonstigen Einrichtungen.
In den Debatten im Bundestag und in der Experten-Anhörung konnte kein einziger Fall von Belästigung vorgelegt werden!
Das Ziel dieses Gesetzes ist schlicht und ergreifend, Lebensschützer einzuschüchtern und aus der Sichtweite von Einrichtungen von „pro familia“ zu verbannen und somit die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Wir müssen uns während des Wahlkampfes energisch dafür einsetzen, dass wir jederzeit, überall und mit allen rechtlich erlaubten Mitteln für das Lebensrecht eintreten können.
Man will das Lebensrecht und diejenigen, die sich dafür in der Öffentlichkeit einsetzen, regelrecht verunglimpfen.
CDU und CSU müssen dieses Gesetz einstampfen! Entweder durch ein neues Gesetz oder eine Klage beim Bundesverfassungsgericht.
Deshalb bitte ich Sie, heute noch die beiliegende Petition „Gesetz gegen ‚Gehsteigberatung‘ EINSTAMPFEN!“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen: |
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