Sonntag, 12. August 2018

Abtreibung in Deutschland



Beim Thema Abtreibung wird deutlich, wie weit unser Staat davon entfernt ist, die Gründung und das Wachstum unserer Familien zu fördern. Jeder weiß, dass Abtreibung bei uns verboten, wenn auch straffrei ist. Aber was tut der Staat? Mit unseren Steuern bezahlt er zuerst die Abtreibungs-Berater, dann die Abtreibung selbst und schließlich die Versuche zur Beseitigung der negativen Folgen bei vielen Frauen, die oft noch lange nach einer Abtreibung Hilfe benötigen. Und ein Bewerber für ein öffentliches Amt, so wie vor einigen Monaten in München geschehen, der Mitglied in einer Lebensschutz-Organisation ist, wird öffentlich angegriffen und aus dem Bewerbungsverfahren gekippt. Der Staat achtet auf den Schutz von Kröten, auf Umwelt­ und Verbraucherschutz, interessiert sich aber nicht für den Schutz des menschlichen Lebens. Wo war eigentlich der entschiedene Protest aller Umweltschützer im katholischen Raum wie z. B. der sonst so lautstarken Organisationen wie BDKJ und KFD ? Können Sie mir die politische Logik erklären, dass wegen des Mangels an Arbeitskräften jede Frau massiv gedrängt wird, sich dem Produktionsprozess zur Verfügung zu stellen, gleichzeitig aber der Arbeitsmarkt kurzfristig durch die Rente mit 63 und langfristig durch die finanzielle Förderung der Abtreibung und damit der Verhinderung von Geburten geschwächt wird?
In einer Auslegung von Art. 1 (1) unseres Grundgesetzes, der lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ hat das Bundesverfassungsgericht 1993 gesagt: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene. Auch ihm gebührt der Schutz des Staates. Die Verfassung untersagt nicht nur unmittelbare Eingriffe in das ungeborene Leben, sie gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen, d.h. vor allem, es auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“. Ja! Er tut es aber nicht! Was ist da in den letzten Jahren passiert, dass sich aus dem „Recht des ungeborenen Kindes auf Leben“ ein „Rechtsanspruch auf Abtreibung“ entwickelt hat? (Mechthild Löhr, „Der Abschied vom Tötungsverbot“, in: Büchner, B. u. a., Hg., Abtreibung ­ Ein neues Menschenrecht? S. 183 - 208, bes. S. 183 – 185.)
In unserer Gesellschaft ist die Kultur oder Ethik des Lebens verloren gegangen und dafür ist der Staat mitverantwortlich, weil er durch eine flächendeckende Versorgung mit einem Beratungsschein die Voraussetzungen für eine Abtreibung geschaffen hat und damit zum Helfer zur Tötung von Ungeborenen geworden ist, obwohl ihn das Gesetz zum Gegenteil verpflichtet. Ein solcher Staat kann aber auch von seinen Bürgern keine selbstverständliche Loyalität und Gesetzestreue mehr verlangen!

Quelle: „Stehen Ehe und Familie noch unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung?“, Werner Münch, Kongress „Freude am Glauben“, Fulda 1. August 2015. In Der Fels Sept./Okt. 2015, Abschnitt 2.4 Abtreibung.
Bild: Freude am Glauben

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