Beim
Thema Abtreibung wird deutlich, wie weit unser Staat davon entfernt ist, die
Gründung und das Wachstum unserer Familien zu fördern. Jeder weiß, dass
Abtreibung bei uns verboten, wenn auch straffrei ist. Aber was tut der Staat?
Mit unseren Steuern bezahlt er zuerst die Abtreibungs-Berater, dann die
Abtreibung selbst und schließlich die Versuche zur Beseitigung der negativen
Folgen bei vielen Frauen, die oft noch lange nach einer Abtreibung Hilfe
benötigen. Und ein Bewerber für ein öffentliches Amt, so wie vor einigen
Monaten in München geschehen, der Mitglied in einer Lebensschutz-Organisation
ist, wird öffentlich angegriffen und aus dem Bewerbungsverfahren gekippt. Der
Staat achtet auf den Schutz von Kröten, auf Umwelt und Verbraucherschutz,
interessiert sich aber nicht für den Schutz des menschlichen Lebens. Wo war
eigentlich der entschiedene Protest aller Umweltschützer im katholischen Raum
wie z. B. der sonst so lautstarken Organisationen wie BDKJ und KFD ? Können Sie
mir die politische Logik erklären, dass wegen des Mangels an Arbeitskräften
jede Frau massiv gedrängt wird, sich dem Produktionsprozess zur Verfügung zu
stellen, gleichzeitig aber der Arbeitsmarkt kurzfristig durch die Rente mit 63
und langfristig durch die finanzielle Förderung der Abtreibung und damit der
Verhinderung von Geburten geschwächt wird?
In
einer Auslegung von Art. 1 (1) unseres Grundgesetzes, der lautet: „Die Würde
des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt“ hat das Bundesverfassungsgericht 1993 gesagt: „Das
Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum
menschlichen Leben gehört auch das ungeborene. Auch ihm gebührt der Schutz des
Staates. Die Verfassung untersagt nicht nur unmittelbare Eingriffe in das
ungeborene Leben, sie gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor
dieses Leben zu stellen, d.h. vor allem, es auch vor rechtswidrigen Eingriffen
von Seiten anderer zu bewahren“. Ja! Er tut es aber nicht! Was ist da in den
letzten Jahren passiert, dass sich aus dem „Recht des ungeborenen Kindes auf
Leben“ ein „Rechtsanspruch auf Abtreibung“ entwickelt hat? (Mechthild Löhr,
„Der Abschied vom Tötungsverbot“, in: Büchner, B. u. a., Hg., Abtreibung Ein
neues Menschenrecht? S. 183 - 208, bes. S. 183 – 185.)
In
unserer Gesellschaft ist die Kultur oder Ethik des Lebens verloren gegangen und
dafür ist der Staat mitverantwortlich, weil er durch eine flächendeckende
Versorgung mit einem Beratungsschein die Voraussetzungen für eine Abtreibung
geschaffen hat und damit zum Helfer zur Tötung von Ungeborenen geworden ist,
obwohl ihn das Gesetz zum Gegenteil verpflichtet. Ein solcher Staat kann aber
auch von seinen Bürgern keine selbstverständliche Loyalität und Gesetzestreue
mehr verlangen!
Quelle: „Stehen
Ehe und Familie noch unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung?“,
Werner Münch, Kongress „Freude am Glauben“, Fulda 1. August 2015. In Der Fels
Sept./Okt. 2015, Abschnitt 2.4 Abtreibung.
Bild: Freude am Glauben
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