Von Walter Schrader
Was passiert,
wenn man den wichtigsten Satz unseres Grundgesetzes, die Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat
sich das deutsche Volk (...) dieses Grundgesetz gegeben“– ignoriert und dafür meint:
„Ich-selbst-bestimme“? Dann kommt es zu dem am 26.02.2020 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe, wo es heißt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (...)umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu neh-men und hierbei auf
die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.“
... Und es
kommt zu jährlichen vorgeburtlichen Kindestötungen in der Größenordnung der Einwohner einer Stadt wie Kaiserslautern (rund 100 000)....
Und es kommt zu einem „Ampel“-Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen
– Bündnis für Freiheit,Gerechtigkeit und
Nachhaltigkeit“, dem größten Angriff
auf Gott und seine guten Ordnungen. Dazu Näheres:
„Reproduktive Selbstbestimmung“, Seite 116: „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht der
Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her.
Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil ärztlicher Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien
Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannte Gehsteigbelästigungen von
Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen
entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung
wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentlich Informationen
über Schwangerschaftsabbruch bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher
streichen wir den Paragraf 219a StGB“.
Das heißt:
Tötung Ungeborener soll zur Gesundheitsversorgung gehören, kostenfrei und
verlässlich. Ungeheuerlich! Mit der
Streichung des § 219a soll die Tötung vorgeburtlicher Kinder als ganz normale
gesundheitliche Dienstleistung
angeboten werden dürfen. Justizminister Buschmann, FDP, drängt übrigens auf
schnelle Umsetzung! Die
online-„Pseudoberatung“ (Corona machte es möglich!) – soll weitergeführt
werden. Nebenbei: Die
Abtreibungseinrichtung „Balance“ in Berlin brüstet sich mit dem „medikamentösen
Schwangerschaftsabbruch zu Hause“ in „telemedizinischer
Begleitung.“ – Dagegen sollen Mahn- und Gebetswachen, Hilfsangebote, um Schwangere in Nähe der Abtreibungseinrichtungen
vor der Tötung ihres Kindes zu bewahren – verboten werden.
„Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im
Vorkernstadium legal sind und lassen den Single Embryonentransfer zu“. Beides verbietet aus
guten Gründen bisher das Embryonenschutzgesetz. „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des StGB sowie
Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen
wird“. Das Ziel hier ist
offensichtlich: Endgültige Legalisierung der Kindestötung im
Mutterleib! Einerseits also Kinder im Mutterleib töten, andererseits Kinder
„machen“ mittels Single-Embryonentransfer,
Leihmutterschaft, Embryonen-, Eizell- und Samenspende (s. auch nachfolgend).„
Familienrecht“, Seite 101f.: „Wir werden das Familienrecht modernisieren.
(...) Wir werden das Institut für Verantwortungsgemeinschaft
einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehreren volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich
Verantwortung zu übernehmen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen
geboren wird, sind automatisch beide rechtlich Mütter des Kindes. (...) Das
Samenspenderegister wollen wir auch für bisherige Fälle, private
Samenspenden und Embryonenspenden, öffnen. Die normale Familie „Mutter, Vater, Kind“ soll damit
– nachhaltig - weiter untergraben werden!„
Queeres Leben“, Seite 119: „Wir werden das ‚Transsexuellengesetz’ abschaffen
und durch ein ‚Selbstbestimmungsgesetz’ ersetzen. Dazu gehören ein
Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft
möglich macht.“ Geschlechtsumwandlungen, bereits jetzt
grassierend, will man also noch weiter erleichtern und als ganz normal
hinstellen.
Und schließlich
noch zur „Entscheidung Sterbehilfe“,
Seite 113: „Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema
Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird.“ Mehr nicht dazu...
Und die
Kirchen schweigen weitgehend zu allem, auch die überwiegende Mehrheit der
Politiker der „C“-Parteien.
Ein großes
Erschrecken über die Omikron-Virus-Variante geht durch unser Land. Wenn doch
ein noch größeres Erschrecken über uns käme zu den gottes- und
menschenwidrigen Vorhaben der neuen Regierung! Gebet und Buße, meine ich,
sind notwendiger als „Boostern“!
Dezember 2021
Quelle: KALEB-Rundbrief 1/2022
Albrecht Weißbach Geschäftsführer KALEB e.V. Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren Augustusburger Str. 121 09126 Chemnitz Tel. 0371-23480158