Montag, 28. Juni 2021

Matic-Report: Im Parlament verloren, auf der Straße gewonnen

 


Pilar Herzogin von Oldenburg

Gegen dieses Dokument des Todes hat sich eine große europaweite Allianz all jener gebildet, die Ja zum Leben sagen.

Denn was die Herzen betrifft, haben wir gesiegt: Eine gewaltige Stimme hat sich in ganz Europa erhoben und für die Rechte der Schwächsten unserer Gesellschaft Zeugnis abgelegt.

Im EU-Parlament hat diese Mobilisierung aber leider nicht gereicht, um dem Matic-Report zu besiegen: 378 Abgeordnete stimmten für die EU-Resolution, 255 dagegen und 42 enthielten sich.

Der Matic-Report postuliert ein „Recht auf Abtreibung“ und beabsichtigt das Recht von Ärzten, aus Gewissensgründen eine Mitwirkung an Abtreibungen abzulehnen, zu beschneiden. Alternative Entwürfe der Fraktionen der Christdemokraten und der Konservativen scheiterten. 

Ja, wir haben im Parlament verloren. Aber:

Der sog. Matic-Report musste im Vergleich zum Anfangs-Entwurf erheblich „abgemildert“ werden, um überhaupt eine Mehrheit zu bekommen.

Manche Fraktionen im EU-Parlament haben fast geschlossen gegen den Report gestimmt, obwohl sie anfangs dem Papier nicht abgeneigt waren (wie etwa die Europäische Volkspartei (Christdemokraten)).

Wichtige Stimmen, die sich seit Langem nicht zu parlamentarischen Vorgängen im EU-Parlament geäußert hatten, haben sich gemeldet (wie etwa die Europäische Bischofskonferenz COMECE und weitere Bischofskonferenzen).

Die Resolution ist rechtlich nicht bindend, kann aber in politischen Debatten als Druckmittel verwendet werden. 

Wichtiger aber ist die sichtbar gewordene Mobilisierungskraft des Lebensrechts: 

Ein großes europäisches Netzwerk von Initiativen zum Schutz des Lebens hat schnell und entschlossen auf diesen Angriff reagiert und Proteste organisiert. 

Auf der Gegenseite ist nichts Vergleichbares geschehen.

Es gab keine nennenswerte Initiative, die FÜR den Matic-Bericht Unterschriften gesammelt hat, auch keine Bilder mit fanatischen Abtreibungsaktivisten, wie wir sie von den Märschen für das Leben kennen.

Keiner hat E-Mails an die EU-Abgeordneten mit der Forderung geschickt, FÜR den Matic-Bericht zu stimmen.

Fazit: Die Abstimmung am 24. Juni 2021 zeigt die Mehrheitsverhältnisse im Plenarsaal (nach dem Brexit, denn die Briten, die in das Parlament im Jahr 2019 gewählt wurden, waren nicht mehr anwesend).

Was die Menschen aber in ganz Europa bewegt, haben wir gezeigt: Europa will das Leben, nicht den Tod!

Foto: © European Union, 2021

Studie bestätigt, dass ungeborene Babys auf die Stimme und Berührung der Mutter reagieren


Heather Mount

Eine Studie hat gezeigt, dass ungeborene Babys positiv darauf reagieren, wenn ihre Mütter mit ihrem „Babybauch“ sprechen oder ihn streicheln.

Forscher der University of Dundee fanden heraus, dass Babys den Mund viel mehr öffneten, wenn ihre Mütter mit ihnen redeten, und lächelten, wenn ihre Mütter ihren Bauch streichelten.

Dr. Emese Nagy, Hauptautorin der Studie, sagte, die Ergebnisse „begründen, was Mütter bereits wissen – dass ihre Babys mit ihnen kommunizieren, bevor sie geboren werden“.

Studie

Die Studie, die in der Zeitschrift Infant Behavior and Development veröffentlicht wurde, berief zwölf Mütter zwischen 25 und 33 Schwangerschaftswochen für eine hochauflösende 4D-Ultraschallbildwiedergabe.

Die Forscher baten die Frauen, fünf verschiedene Arten der Interaktion mit ihren Babys auszuprobieren, von schweigendem Sitzen bis hin zu interaktivem Sprechen und Berühren.

Die Ultraschallvideos ergaben, dass Babys mehr als 60 Prozent der Zeit ihr eigenes Gesicht und ihren eigenen Körper berührten, wenn ihre Mutter sprach.

Der Umgang mit einem ungeborenen Baby ist nicht nur ein Wunschdenken der Mutter

Beweise

Dr. Nagy sagte: „Obwohl dies eine kleine Studie ist, zeigt sie sicherlich, dass die Interaktion mit einem ungeborenen Baby nicht nur ein Wunschdenken der Mutter ist.“

Sie fuhr fort: „Viele Mütter haben das Gefühl, dass sie mit ihren Babys im Mutterleib kommunizieren können, indem sie sie berühren oder mit ihnen sprechen, und diese Studie hat es Müttern ermöglicht, dies vor ihren Augen zu sehen.“

Die Ergebnisse erweitern frühere Studien, die zeigen, dass Neugeborene das Lächeln und die Handgesten ihrer Eltern kopieren und sich aufregen, wenn jemand aufhört, mit ihnen zu sprechen.

24 Wochen Abtreibungen

Anfang dieses Jahres forderte ein Abgeordneter die Regierung auf, Schmerzlinderung für alle Babys zu verlangen, die sich ab einer Schwangerschaft von mindestens zwölf Wochen medizinischen Eingriffen im Mutterleib unterziehen – einschließlich Abtreibung.

Trotz der Beweise rät die Anleitung des Royal College of Obstetricians and Gynaecologists Ärzten derzeit, den Eltern mitzuteilen, dass ein Baby während einer Abtreibung vor der 24. Schwangerschaftswoche „keine Schmerzen verspürt“.

In Großbritannien ist ein Schwangerschaftsabbruch aus den meisten Gründen bis zu 24 Wochen erlaubt – für Kinder mit Behinderung jedoch bis zur Geburt möglich. Dies wurde verwendet, um Abtreibungen bei Erkrankungen wie Down-Syndrom und Gaumenspalte zu rechtfertigen.

 

Aus dem Englischen mit Hilfe von Googel Übersetzer in.
https://www.christian.org.uk/news/unborn-babies-react-to-mothers-voice-and-touch-study-confirms/

Vom 30. April 2021

 

Dienstag, 15. Juni 2021

Vom Mainstream totgeschwiegen

  Der Anti-Abtreibungsfilm „Unplanned“

 schafft es trotzdem auf die DVD-Bestsellerliste

VON JOSE GARCiA

„Der Spiegel“ führt Beststellerlisten nicht nur für Bücher, sondern unter anderem auch für verkaufte DVD. In der aktuellen Wochenliste steht an vierter Stelle „Unplanned - Was sie sah, änderte alles“.

Der Film basiert auf dem autobiografischen Buch von Abby Johnson, die jahrelang für die Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“, zuletzt als Klinik-Leiterin, gearbeitet hatte, ehe sie erstmals persönlich bei einer Abtreibung assistierte. Dies „änderte alles“. Sie kündigte und engagierte sich ab dem Zeitpunkt in der Lebensrechtsbewegung. Die von ihr ins Leben gerufene Organisation „And then, there were none“ hat mehr als 500 ehemalige „Planned Parenthood“-Mitarbeiter überzeugt, der Abtreibungsindustrie den Rücken zu kehren.

In Deutschland fand sich kein Verleih, der „Unplanned“ ins Kino bringen wollte. Es fand lediglich eine Vorstellung in Fulda statt, die am 3. September vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisierte Filmpremiere, an der Corona-bedingt nur 150 Personen teilnehmen durften. Darüber hinaus wurde der Film von den Mainstream­Medien ignoriert. EWTN, Bibel-TV und

auch „Die Tagespost“ besprachen ihn hingegen. Außerdem warb für den Film die „Stiftung Ja zum Leben“.

Maria Schmidt, die den Kontakt zu den beiden Produzenten, Drehbuchautoren und Regisseuren des Films Chuck Konzelmann und Cary Solomon herstellte und die deutsche Synchronisation sowie die Herausgabe des Filmes in Deutschland koordinierte, freut sich: „Das ist ein hervorragendes Ergebnis, wenn man auch bedenkt, dass ,Unplanned‘ insbesondere durch Mund-zu­Mund-Propaganda bekannt wurde. Ich kenne etliche Leute, die eine DVD gekauft haben, um ihren Freunden den Film zu zeigen.“ Wahrscheinlich waren viele von ihnen vom Film so begeistert, dass sie selbst die DVD erworben haben.

Für die Erhebung der Verkaufsdaten für die Spiegel-Beststellerliste ist die Firma „Mediacontrol“ mit Sitz in Baden-Baden zuständig. Auf Anfrage der „Tagespost“ führt sie aus, wie die Daten erhoben werden: „Sowohl stationäre als auch Online-Verkäufe in Deutschland, Österreich und der Schweiz werden uns als offiziellem Erhebungsorgan täglich gemeldet. Wir decken damit die Abverkäufe zu 88 Prozent ab.“ Damit ist die Zahlenkonsistenz abgesichert.

Dennoch gibt es einige Abweichungen zwischen der „Spiegel“- und der eigenen „Mediacontrol“-Liste: Erstere unterscheidet zwischen „DVD Spielfilm“ und „DVD TV & Hobby“: „Unplanned“ steht wie erwähnt an vierter Stelle auf der ersten, „DVD Spielfilm“- Liste. „Der Spiegel“ unterscheidet allerdings nicht zwischen DVD und Blu­Ray. Dies tut aber „Mediacontrol“ mit dem Ergebnis, dass auf der DVD-Liste „Unplanned“ sogar an zweiter Stelle erscheint.

Ob nun an zweiter oder vierter Stelle der meist verkauften DVDs: Für einen Spielfilm, der gar nicht in den Kinos gezeigt und von den meisten (weltlichen) Medien verschwiegen wurde, ist das schon ein herausragendes Ergebnis.



„Unplanned“, Regie: Chuck Konzelman, Cary Solomon, USA 2020, 105 Minuten (FSK: ab 16 Jahren). DVD: EAN 4051238076967, EUR 15,--.

 





Quelle: Die Tagespost, 27. März 2021 S. 22, Medien

 

 

 

Mittwoch, 9. Juni 2021

Massive Medienkampagne gegen Lebensrecht

Pilar Herzogin von Oldenburg

(SOS LEBEN 08.06.2021)  Gegenwärtig lassen viele Massenmedien keine Gelegenheit aus, um gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu agitieren.


 * „Stern“: Ein Großteil der Ausgabe vom 2. Juni 2021 ist dem „Kampf für das Recht auf Abtreibung“ gewidmet. Das Deckblatt imitiert die Aktion „Ich habe abgetrieben“ aus dem Jahr 1971.

* Der Spiegel veröffentlicht in der Ausgabe vom 5. Juni 2021 ein langes Interview mit der Überschrift „Liebe junge Frauen: Das Recht auf Abtreibung ist nicht gesichert“.




* Besonders grausam, widerlich und gemein ist RTL am 5. Juni 2021 mit der Überschrift: „Das war kein Kind, das war eine befruchtete Zelle“.




* Deutschlandfunk Kultur empörte sich am 3. Juni 2021 in „Noch immer sind Abtreibungen rechtswidrig“.


Das sind nur ein par Beispiele von vielen.

Sie sehen selbst: Viele Massenmedien werben für die völlige Entrechtung der ungeborenen Kinder.

Das ist nichts anderes als Wahlwerbung für die Grünen, jene Partei, die aus Deutschland den totalen Abtreibungsstaat machen will.

Unterstützen Sie das Lebensrecht der ungeborenen Kinder.


Dienstag, 8. Juni 2021

Kinder im Mutterleib erkennen Gesichter

 


Eine medizinische Studie hat herausgefunden, dass Kinder schon vor der Geburt und durch die Gebämutterwand hindurch auf gesichtsähnliche Reize reagieren. Die Studie erschien bereits Mitte 2017 in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Current Bioloqy.

Wissenschaftlich gesichert galt bisher, dass Babys bereits kurz nach ihrer Geburt eine Präferenz zeigen, eher auf einen aufrechten gesichtsähnlichen Reiz zu reagieren als auf einen auf dem Kopf stehenden gesichtsähnlichen Reiz oder andere dargestellte Reize. Unklar war bisher, ob auch Ungeborene eher auf gesichtsähnliche als auf andere Reize reagieren. Wissenschaftliche Untersuchungen in diese Richtung waren durch die zu ungenaue Bildgebung bisher erfolglos. Mit Fortschritten in der 4D-Ultraschalltechnik war nun eine detailliertere Beurteilung des fetalen Verhaltens möglich. So wurden Ungeborenen im dritten Trimester drei Punkte als Darstellung eines Gesichtes dargeboten, indem sie auf den Bauch der Mutter projiziert wurden. Die Punkte wurden sowohl als aufrechtes (eine dem menschlichen Gesicht ähnliche Form) als auch als invertiertes Muster dargeboten. Es zeigte sich, dass die Ungeborenen ihre Kopfposition häufiger auf die aufrechten Reize ausrichteten. Bei der Projektion des invertierten Musters drehten sie ihren Kopf häufig sogar weg.

Die Studie schließt daraus, dass die Gesichtserkennung von Menschen nicht erst von Erfahrungen nach der Geburt abhängig ist, sondern bereits vorgeburtlich veranlagt und funktionsfähig ist. Schon Kinder im dritten Trimester können Gesichtsformen von anderen Formen unterscheiden, suchen demnach bereits vor ihrer Geburt menschlichen Kontakt.

Quelle: www.ifamnews.com / LEBE 150/2021

 

Tätigkeitsberichte

Tätigkeitsbericht 2020

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 9 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 15.220,00.

Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.

Das Spendenvolumen betrug EUR 18.295,84. Davon rd. EUR 3441,84 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 14.514,00 Einzelspenden und Daueraufträge.

Ausgaben für Bankgebühren EUR 172,69, für Postwertzeichen EUR 21,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2020

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Tätigkeitsbericht 2019


Im Jahr 2019 wurden insgesamt 10 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 13.560,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 18.801,00. Davon rd. EUR 3781,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 15.020,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 158,79, für Postwertzeichen EUR 21,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2019
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Tätigkeitsbericht 2018

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 12 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 10.760,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 19.638,84. Davon rd. EUR 3856,84 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 15.782,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 107,60, für Postwertzeichen EUR 28,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00. Außerdem EUR 238,00 für 2 Werbeanzeigen in der Münchener Kinderzeitschrift „Zebrabrücke“.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2018
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Tätigkeitsbericht 2017

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 10 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 12.500,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 14.344,27. Davon rd. EUR 3566,27 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 10.778,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 107,74, für Postwertzeichen EUR 28,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.


Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2017
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Tätigkeitsbericht 2016


Im Jahr 2016 wurden insgesamt 9 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 12.130,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 12.361,35. Davon rd. EUR 4207,35 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 8154,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 156,50, für Postwertzeichen EUR 28,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2016
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Tätigkeitsbericht 2015

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 10 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 11.740,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 13.848,63. Davon rd. EUR 4457,53 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 9391,10 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 157,86, für Postwertzeichen EUR 18,60, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2015
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Tätigkeitsbericht 2014


Im Jahr 2014 wurden insgesamt 18 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 13.210,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 11.709,80. Davon rd. EUR 5009,80 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 6.700,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 154,05, für Postwertzeichen EUR 30,00, Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden im Rahmen des neu Eingeführten SEPA-Verfahrens EUR 298,00.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2014
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Tätigkeitsbericht 2013

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 17 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 14.240,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 13.143,72. Davon rd. EUR 5502,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 7.641,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Von den hessischen Gerichten erhielt SOS LEBEN e.V. Zuweisungen von insgesamt EUR 1.500,00.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 83,68 plus EUR 32,50 für Falschabbuchungen; für Buchführung EUR 310,60; für Postwertzeichen EUR 29,00.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2013
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Tätigkeitsbericht 2012

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 19 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 12.610,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 20.012,00. Davon rd. EUR 6609,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 13.403,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Von den hessischen Gerichten erhielt SOS LEBEN e.V. keine Zuweisungen.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 108,79.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2012
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Tätigkeitsbericht 2011


Im Jahr 2011 wurden insgesamt 22 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf rd. EUR 15.000,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg und Langenargen wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 23.490,00. Davon rd. EUR 3220,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 10.520,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 9.750,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 690,00, für Buchführung EUR 206,17 und für Bankgebühren EUR 205,83.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2011

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Tätigkeitsbericht 2010

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 22 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 17.550,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg und Langenargen wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 18.290,00. Davon rd. EUR 3253,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 3633,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 11.410,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 1,00, für Buchführung EUR 284,70 und für Bankgebühren EUR 165,98.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2010
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Tätigkeitsbericht 2009

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 20 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 17.350,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 16.900,00. Davon rd. EUR 3660,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 3400,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 9.840,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 1,00, für Bankgebühren und, Gebühren für Widerruf von Einzugsermächtigungen EUR 211,54.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2009
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Tätigkeitsbericht 2008

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 18 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 16.055,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 16.627,18. Davon rd. EUR 4620,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 3605,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 8.400,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 1,00, für Buchführung EUR 120,78 und für Bankgebühren EUR 260,00.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2008
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Tätigkeitsbericht 2007

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 17 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstelle KALEB Sebnitz/Sächsische-Schweiz, der KALEB e.V. "Wiege" in Schönebeck bis Juli 2007 und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf ca. EUR 14.600,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Berlin, Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz), Schönebeck und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 14 850,00. Davon rd. EUR 5000,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 3440,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 6400,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 2,00 und für Bankgebühren EUR 164,61.
Der Bankkontostand am Jahresende (31.12.2007) ist EUR 190,39.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2007
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Tätigkeitsbericht 2006

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 18 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von einer Beratungsstelle (KALEB Lohmen/Sächsische-Schweiz) mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 15.000,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Berlin, Chemnitz, Blönsdorf, Lohmen (Sächsische Schweiz) und Olbernhau beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug EUR 16 062,45. Davon EUR 5049,85 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 3262,60 Einzelspenden Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 7750,00.
Ausgaben für Rechtsbeistand entsprachen EUR 870,00, Entgelte für Widerspruch von Einzugsermächtigungen EUR 14,00, für Werbezwecke EUR 1,00 und für Bankgebühren EUR 169,23.
Der Bankkontostand am Jahresende (31.12.2006) ist EUR 391,40.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2006
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Tätigkeitsbericht 2005
  
Im Jahr 2005 wurden insgesamt 31 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von drei Beratungsstellen (KALEB Limbach-Oberfrohna, KALEB Lohmen/Säch-sische-Schweiz und KALEB-Weimar) mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 35.800,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Berlin, Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Blönsdorf, Lohmen (Sächsische Schweiz), Olbernhau, und "Christlicher Freundesdienst" Berlin beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bayreuth und Bedburg wurden durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug EUR 35 736,01. Davon EUR 5546,48 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 2486,53 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 27 700,00.
Ausgaben für Buchhaltung entsprachen EUR 100,92, für Werbezwecke EUR 1,00 und für Bankgebühren EUR 161,36.
Der Bankkontostand am Jahresende (31.12.2005) ist EUR 276,48.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2005
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Tätigkeitsbericht 2004

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 33 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von drei Beratungsstellen (KALEB Limbach-Oberfrohna, KALEB Lohmen/Säch-sische-Schweiz und KALEB-Weimar) mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 37.089,72.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Berlin, Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Blönsdorf, Lohmen (Sächsische Schweiz), Olbernhau, IMA Wiesbaden und "Christlicher Freundesdienst" Berlin beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bayreuth, Weingarten und Bedburg wurden durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug EUR 37.305,42. Der Bankkontostand am Jahresende (29.12.2004) ist  EUR 675,44.
Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 28.159,93.
Ausgaben für Werbezwecke entsprachen 56,00 EUR und für Bankgebühren 164,00 EUR.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2004
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