Sonntag, 25. Februar 2018

Papst Benedikt XVI. fordert die Achtung des Lebens in allen seinen Phasen



Die Achtung des Lebens in all seinen Phasen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod – und die daraus folgende Ablehnung von Abtreibung, Euthanasie und jeglicher Form von Eugenik – ist eine Verpflichtung, die verwoben ist mit der Achtung der Ehe als einer unauflöslichen Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau und folglich als Fundament für die Gemeinschaft des Familienlebens. Die „auf die Ehe gegründete und für das Leben offene“ Familie (Ansprache an die Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Mailand, 2. Juni 2012) ist der Ort, wo der Mensch das Teilen, die Achtung und die unentgeltliche Liebe erlebt und zugleich die Solidarität erfährt, die er braucht, sei es als Kind, als kranker oder alter Mensch. Die Familie ist darüber hinaus der wichtigste und entscheidende Ort für die Erziehung der Person, dank der Eltern, die sich in den Dienst ihrer Kinder stellen, um das Beste aus ihnen hervorzuholen (e-ducere), das in ihnen steckt. So ist die Familie, die Grundzelle der Gesellschaft, die Wurzel, die nicht nur den einzelnen nährt, sondern auch die Fundamente des sozialen Zusammenlebens. Richtigerweise hat der sel. Johannes Paul II. zu den Menschenrechten das Recht gezählt, „in einer geeinten Familie und in einem sittlichen Milieu zu leben, das für die Entwicklung und Entfaltung der […] Persönlichkeit [des Kindes] geeignet ist“ (Enzyklika Centesimus annus, 47).

Castel Gandolfo, Schweizersaal, Samstag, 22. September 2012



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