Donnerstag, 7. April 2016

Doppeldeutige Begriffe bedrohen das Grundrecht auf Leben


Es ist auch nicht recht, auf raffinierte Weise Scheinrechte oder willkürliche Freiheiten zu kodifizieren, die auf einer beschränkten und relativistischen Sicht des Menschen sowie auf dem geschickten Gebrauch von doppeldeutigen, auf die Begünstigung eines angeblichen Rechts auf Abtreibung und Euthanasie abzielenden Begriffen beruhen, letztlich aber das Grundrecht auf Leben bedrohen.

 (Benedikt XVI. zum Weltfriedenstag 2013)

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