Es ist auch nicht recht, auf raffinierte Weise
Scheinrechte oder willkürliche Freiheiten zu kodifizieren, die auf einer
beschränkten und relativistischen Sicht des Menschen sowie auf dem geschickten
Gebrauch von doppeldeutigen, auf die Begünstigung eines angeblichen Rechts auf
Abtreibung und Euthanasie abzielenden Begriffen beruhen, letztlich aber das
Grundrecht auf Leben bedrohen.
(Benedikt XVI. zum Weltfriedenstag 2013)
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