Künftig können totgeborene Kinder mit einem
Geburtsgewicht von unter 500 Gramm, sogenannte Sternenkinder, eine
Geburtsurkunde erhalten. Diese im Entwurf des
Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes enthaltene Neuerung hat das
Bundeskabinett bewilligt.
Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(PStV) definiert totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500
Gramm als Fehlgeburten. „Nach bisher geltendem Recht wurden Fehlgeburten nicht
in den Personenstandsregistern beurkundet und waren damit nicht existent.
Vielfach gab es keine Bestattung und somit keinen Ort zum
Trauern und Gedenken“, erklärten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann, und die zuständige
Berichterstatterin bei der dieser Gesetzesänderung zugrunde liegenden Petition,
Stefanie Vogelsang (beide CDU).
Bislang wurden gemäß PStV nur totgeborene Kinder
personenstandsrechtlich erfasst, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm gewogen
haben. Eltern von „Sternenkindern“ hatten sich daher mit einer Petition an den
Petitionsausschuss gewandt und für diese Kinder ein Recht auf Bestattung in
einem eigenen Grab eingefordert. Der Petitionsausschuss hatte im vergangenen
Jahr die Petition einstimmig an die Bundesregierung überwiesen.
Mit der nun anstehenden Novellierung des
Personenstandsgesetzes haben Eltern von „Sternenkindern“ die Möglichkeit, dem
Standesamt die Geburt eines Kindes, das weniger als 500 Gramm wiegt, anzuzeigen
und eine amtliche Bescheinigung zu erhalten. Um ein bundeseinheitliches
Verfahren zu gewährleisten, soll ein entsprechendes Formular in der Anlage zur
PStV verbindlich festgelegt werden.
„Wir debattieren zu Recht immer wieder über die Frage,
wann das menschliche Leben beginnt. Da ist es nur folgerichtig, diesem frühen
Leben im Mutterleib auch beim Tod vor der Geburt einen Namen geben zu dürfen.
Wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, sagt oft viel darüber aus, wie
viel Wert sie dem Leben beimisst“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina
Schröder (CDU).
Zu verdanken haben Eltern von "Sternenkindern"
das der Initiative eines Ehepaars aus Hessen. Das Paar hatte drei Kinder vor,
beziehungsweise kurz nach der Geburt verloren. Zwei davon hatte es aufgrund der
geltenden Gesetzeslage juristisch nie gegeben. Das Paar sammelte daraufhin im
Internet rund 40.000 Unterschriften für eine Petition an den Bundestag, fand Unterstützung
bei der Familienministerin, selbst die Kanzlerin empfing das Paar.
Laut Schätzungen werden in Deutschland pro Jahr
mindestens 1500 Kinder unter 500 Gramm totgeboren. Wenn die Eltern den Fötus
nicht selbst bestatten lassen wollen, wird er je nach Klinik anonym bestattet,
eingeäschert oder als organischer Müll entsorgt - oder mit Einverständnis der
Eltern auch zu Forschungszwecken verwendet.
Quellen: Deutsches Ärzteblatt und Tagesschau.de