Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich in einigen Interviews zur Arbeit der Kommission, die die Streichung von §218 StGB untersuchen soll, geäußert.
So sagte Buschmann gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in einem Podcast vom 15. Februar 2023:
- „Meine persönliche Meinung ist, dass dieser Konflikt eher zugunsten des Selbstbestimmungsrechts der Frau aufzulösen ist“.
- „Wer sind wir als Staat, dass wir uns anmaßen, unsere Entscheidung an die Stelle des Menschen, und das ist im Wesentlichen die Mutter, zu setzen, deren Leben am meisten dadurch geprägt wird?“
Beide Zitate zielen auf eine Abschaffung von §218 StGB (Abtreibungsparagraf) und damit auf das Ende jeglichen Schutzes der ungeborenen Kinder hin.
Diese Zitate offenbaren eine erschreckende falsche Haltung des JUSTIZministers gegenüber dem Grundrecht auf Leben und den Aufgaben des Staates:
Erstens: Wenn Buschmann vom „Selbstbestimmungsrecht“ der Frau spricht, sollte er auch das Selbstbestimmungsrecht des ungeborenen Kindes erwähnen.
Zweitens: Das Grundgesetz spricht sehr deutlich von einem Recht auf Leben aller Menschen, nicht aber, von einem „Selbstbestimmungsrecht“. Jedenfalls darf sich der Wunsch nach „Selbstbestimmung“ (wie auch immer dieser auch definiert wird) nicht gegen die Rechte anderer richten - hier konkret gegen das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes.
Drittens: Das Bundesverfassungsgericht hat sehr wohl und mehrmals geurteilt, dass ungeborene Kinder ein Recht auf Leben haben und dieses Leben vom Staat geschützt werden muss.
Wir müssen energisch gegen den Bundesjustizminister aufgrund seiner letzten Aussagen protestieren.
Deshalb möchte ich Sie bitten, heute noch eine Protestmail an ihn zu schreiben.
Unten finden Sie einen Mustertext dazu, den sie selbstverständlich nach Belieben auch ändern können.
Hier die Kontaktdaten von Bundesjustizminister Marco Buschmann:
Beim Bundesjustizministerium: Telefon +49 (0) 30 18 580 - 0 E-Mail: poststelle@bmj.bund.de
Bei der FDP-Bundesgeschäftsstelle Reinhardtstraße 14 10117 Berlin info@fdp.de
Mustertext:
Betreff: Staat hat PFLICHT zum Lebensschutz
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ haben Sie Aussagen hinsichtlich des Themas Abtreibung gemacht, in denen Sie das Recht auf Leben ungeborener Kinder relativieren und die Schutzpflicht des Staates bezweifeln.
Gerade als Justizministerin sollten Sie die geltende Rechtslage und die Urteile des Bundesverfassungsreichts beachten:
Erstens: Das Grundgesetz spricht sehr deutlich von einem Recht auf Leben aller Menschen, nicht aber, von einem „Selbstbestimmungsrecht“. Jedenfalls darf sich der Wunsch nach „Selbstbestimmung“ (wie auch immer diese auch definiert wird) nicht gegen die Rechte anderer richten - hier konkret gegen das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes.
Drittens: Das Bundesverfassungsgericht hat sehr wohl und mehrmals geurteilt, dass ungeborene Kinder ein Recht auf Leben haben und dieses Leben muss vom Staat geschützt werden.
Drittens: Wenn Sie schon von einem „Selbstbestimmungsrecht“ der Frau sprechen, sollten Sie auch das Selbstbestimmungsrecht des ungeborenen Kindes erwähnen.
Ich möchte Sie dazu auffordern, die Stellungnahmen in der Öffentlichkeit zu korrigieren, damit nicht der Eindruck entsteht, dass ein Bundesjustizminister das Grundrecht auf Leben relativiert.
Mit freundlichen Grüßen |