Donnerstag, 23. Mai 2019

Ohne Rücksicht auf Einschüchterung und Lob, Anwalt des Lebens sein


Zeuge Christi sein bedeutet, Zeugnis zu gegen für die Wahrheit, für Gott und die wahre Größe des Menschen, für die gottgewollte Ordnung in allen Lebensbereichen. Darum ist Kardinal von Galen damals so entschieden gegen die organisierte Ermordung sogenannten unwerten Lebens aufgetreten. Gegenüber menschenverachtender Tyrannei erinnerte er an das Gebot Gottes: „Du sollst nicht töten!“ Wenn auch heute die Bedrohung der Würde und Grundrechte des Menschen auf nicht so dramatische, sondern subtilere Weise geschieht, muss die Kirche nicht weniger bereit sein, „nec timore nec laudibus“, ohne Rücksicht auf Einschüchterung und Lob, sich gleichermaßen stets zum Anwalt des Lebens machen. Angesichts der erschreckend hohen Zahl der Abtreibungen und der zunehmenden unerlaubten Praktiken sogenannter „Sterbehilfen“ hat der Dienst am Leben für uns Bischöfe in der heutigen Gesellschaft erneut eine große Aktualität und Dringlichkeit erlangt. Es gilt, Gott als den alleinigen Herrn über Leben und Tod mit neuem Nachdruck zu verkünden und die feindliche Einstellung dem Leben gegenüber sowie den mangelnden Mut zur Weitergabe des Lebens durch ein neues Ja zum Leben zu überwinden. Vor allem in den Ehen und Familien ist ein zuversichtliches, lebensfreundliches Klima zu fördern, die Bereitschaft zu einem Leben, das offen und fähig ist, in der lebendigen Gemeinschaft mit Gott zu seiner vollen Entfaltung und Erfüllung zu gelangen, Denn Christus ist ja gekommen, daß die Menschen „das Leben haben und es in Fülle haben“ (Joh 10,10).

Ansprache Johannes Paul II. an die Deutsche Bischofskonferenz in Köln am 30.April 1987