Dienstag, 8. Juni 2021

Tätigkeitsberichte

Tätigkeitsbericht 2020

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 9 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 15.220,00.

Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.

Das Spendenvolumen betrug EUR 18.295,84. Davon rd. EUR 3441,84 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 14.514,00 Einzelspenden und Daueraufträge.

Ausgaben für Bankgebühren EUR 172,69, für Postwertzeichen EUR 21,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2020

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Tätigkeitsbericht 2019


Im Jahr 2019 wurden insgesamt 10 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 13.560,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 18.801,00. Davon rd. EUR 3781,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 15.020,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 158,79, für Postwertzeichen EUR 21,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2019
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Tätigkeitsbericht 2018

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 12 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 10.760,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 19.638,84. Davon rd. EUR 3856,84 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 15.782,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 107,60, für Postwertzeichen EUR 28,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00. Außerdem EUR 238,00 für 2 Werbeanzeigen in der Münchener Kinderzeitschrift „Zebrabrücke“.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2018
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Tätigkeitsbericht 2017

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 10 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 12.500,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 14.344,27. Davon rd. EUR 3566,27 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 10.778,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 107,74, für Postwertzeichen EUR 28,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.


Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2017
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Tätigkeitsbericht 2016


Im Jahr 2016 wurden insgesamt 9 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 12.130,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 12.361,35. Davon rd. EUR 4207,35 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 8154,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 156,50, für Postwertzeichen EUR 28,00, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2016
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Tätigkeitsbericht 2015

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 10 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 11.740,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 13.848,63. Davon rd. EUR 4457,53 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 9391,10 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 157,86, für Postwertzeichen EUR 18,60, Jahresgebühr für den Gebrauch der Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden EUR 99,00.

Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2015
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Tätigkeitsbericht 2014


Im Jahr 2014 wurden insgesamt 18 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von den Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 13.210,00.
Die einzelnen Fälle wurden von der Beratungsstelle der KALEB e.V. in Chemnitz beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 11.709,80. Davon rd. EUR 5009,80 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 6.700,00 Einzelspenden und Daueraufträge.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 154,05, für Postwertzeichen EUR 30,00, Online-Banking-Software zur Durchführung von Auszahlungen von Hilfen und Abbuchungen von Dauerspenden im Rahmen des neu Eingeführten SEPA-Verfahrens EUR 298,00.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2014
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Tätigkeitsbericht 2013

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 17 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 14.240,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 13.143,72. Davon rd. EUR 5502,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 7.641,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Von den hessischen Gerichten erhielt SOS LEBEN e.V. Zuweisungen von insgesamt EUR 1.500,00.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 83,68 plus EUR 32,50 für Falschabbuchungen; für Buchführung EUR 310,60; für Postwertzeichen EUR 29,00.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2013
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Tätigkeitsbericht 2012

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 19 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 12.610,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt und ein Fall von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Frankfurt-Heddernheim vermittelt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht.
Das Spendenvolumen betrug EUR 20.012,00. Davon rd. EUR 6609,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 13.403,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Von den hessischen Gerichten erhielt SOS LEBEN e.V. keine Zuweisungen.
Ausgaben für Bankgebühren EUR 108,79.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2012
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Tätigkeitsbericht 2011


Im Jahr 2011 wurden insgesamt 22 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf rd. EUR 15.000,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg und Langenargen wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 23.490,00. Davon rd. EUR 3220,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 10.520,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 9.750,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 690,00, für Buchführung EUR 206,17 und für Bankgebühren EUR 205,83.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2011

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Tätigkeitsbericht 2010

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 22 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 17.550,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg und Langenargen wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 18.290,00. Davon rd. EUR 3253,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 3633,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 11.410,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 1,00, für Buchführung EUR 284,70 und für Bankgebühren EUR 165,98.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2010
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Tätigkeitsbericht 2009

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 20 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 17.350,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 16.900,00. Davon rd. EUR 3660,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 3400,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 9.840,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 1,00, für Bankgebühren und, Gebühren für Widerruf von Einzugsermächtigungen EUR 211,54.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2009
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Tätigkeitsbericht 2008

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 18 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstellen der KALEB in Sebnitz/Sächsische-Schweiz und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 16.055,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz) und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 16.627,18. Davon rd. EUR 4620,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 3605,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 8.400,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 1,00, für Buchführung EUR 120,78 und für Bankgebühren EUR 260,00.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2008
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Tätigkeitsbericht 2007

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 17 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von der Beratungsstelle KALEB Sebnitz/Sächsische-Schweiz, der KALEB e.V. "Wiege" in Schönebeck bis Juli 2007 und KALEB e.V. Chemnitz mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf ca. EUR 14.600,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Berlin, Chemnitz, Blönsdorf, Sebnitz (Sächsische Schweiz), Schönebeck und Saalfeld beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug rd. EUR 14 850,00. Davon rd. EUR 5000,00 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, rd. EUR 3440,00 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 6400,00.
Ausgaben für Werbezwecke EUR 2,00 und für Bankgebühren EUR 164,61.
Der Bankkontostand am Jahresende (31.12.2007) ist EUR 190,39.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2007
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Tätigkeitsbericht 2006

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 18 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von einer Beratungsstelle (KALEB Lohmen/Sächsische-Schweiz) mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 15.000,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Berlin, Chemnitz, Blönsdorf, Lohmen (Sächsische Schweiz) und Olbernhau beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bedburg wurde durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug EUR 16 062,45. Davon EUR 5049,85 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 3262,60 Einzelspenden Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 7750,00.
Ausgaben für Rechtsbeistand entsprachen EUR 870,00, Entgelte für Widerspruch von Einzugsermächtigungen EUR 14,00, für Werbezwecke EUR 1,00 und für Bankgebühren EUR 169,23.
Der Bankkontostand am Jahresende (31.12.2006) ist EUR 391,40.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2006
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Tätigkeitsbericht 2005
  
Im Jahr 2005 wurden insgesamt 31 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von drei Beratungsstellen (KALEB Limbach-Oberfrohna, KALEB Lohmen/Säch-sische-Schweiz und KALEB-Weimar) mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 35.800,00.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Berlin, Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Blönsdorf, Lohmen (Sächsische Schweiz), Olbernhau, und "Christlicher Freundesdienst" Berlin beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bayreuth und Bedburg wurden durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug EUR 35 736,01. Davon EUR 5546,48 Dauerspenden per Einzugsermächtigung, EUR 2486,53 Einzelspenden und Daueraufträge. Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 27 700,00.
Ausgaben für Buchhaltung entsprachen EUR 100,92, für Werbezwecke EUR 1,00 und für Bankgebühren EUR 161,36.
Der Bankkontostand am Jahresende (31.12.2005) ist EUR 276,48.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2005
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Tätigkeitsbericht 2004

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 33 Notfälle mit einmaliger oder monatlicher finanzieller Hilfe unterstützt. Außerdem wurde die Arbeit von drei Beratungsstellen (KALEB Limbach-Oberfrohna, KALEB Lohmen/Säch-sische-Schweiz und KALEB-Weimar) mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Der Gesamtbetrag der Hilfeleistungen belief sich auf EUR 37.089,72.
Die einzelnen Fälle wurden von den Beratungsstellen der KALEB e.V. in Berlin, Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Blönsdorf, Lohmen (Sächsische Schweiz), Olbernhau, IMA Wiesbaden und "Christlicher Freundesdienst" Berlin beantragt. Jeder Antrag wurde schriftlich mit Begründung eingereicht. Die Hilfen nach Bayreuth, Weingarten und Bedburg wurden durch Vertrauenspersonen vermittelt.
Das Spendenvolumen betrug EUR 37.305,42. Der Bankkontostand am Jahresende (29.12.2004) ist  EUR 675,44.
Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK) e.V." spendete über ihren Hilfefonds für "Mütter in Not" monatlich unterschiedliche Beträge. Insgesamt EUR 28.159,93.
Ausgaben für Werbezwecke entsprachen 56,00 EUR und für Bankgebühren 164,00 EUR.
Frankfurt am Main, den 31. Dezember 2004
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Mittwoch, 17. März 2021

USA: Biden-Partei gegen Lebensschutz für Babys, die eine Abtreibung überlebten

 


Felizitas Küble

Schon in der Vergangenheit haben die konservativen Republikaner in den USA mehrfach – auch in einzelnen Bundesstaaten – versucht, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Ärzte und Pflegepersonal dazu verpflichtet, Säuglinge, die eine versuchte Abtreibung überlebt haben, medizinisch zu versorgen und damit ihr Leben zu retten.

Ein erneuter Vorstoß – es geht um den „Born-Alive Abortion Surivors Protection Act“ – ist im Senat jetzt an der Demokraten-Partei gescheitert:

52 Senatoren stimmten für den Gesetzesvorschlag (darunter alle 50 Republikaner und zwei Demokraten), 48 dagegen (alle von der Biden-Partei). Im Senat wäre allerdings eine Mehrheit von 60 Senatoren erforderlich gewesen.

In unserem Artikel vom 29. Januar 2021 über den Protest der katholischen US-Bischöfe gegen die Abtreibungspolitik von Biden und Harris ging es bereits um die Nach-Abtreibungs-Tötung (Sterbenlassen) von Kindern – ein Anliegen, das vor allem von der Abtreibungsindustrie bzw. von „Planned Parenthood“/IPPF ausgeht. Wir schrieben dazu:

„Die Krönung der IPPF-Menschenfeindlichkeit bestand darin, sich gegen einen Gesetzesentwurf im US-Bundesstaat Illinois zu wenden, der Kindern medizinische Versorgung zukommen lassen wollte, wenn sie einen Abtreibungsversuch überlebten.

Die Organisation wurde in ihrem Vorhaben von keinem Geringeren als Barack Obama unterstützt – und außerdem von Kamala Harris, der heutigen Vizepräsidentin der USA mit radikalfeministischer Einstellung, die bereits in ihren Wahlkämpfen zur Senatorin 2017 von Planned Parenthood finanziell unterstützt wurde.

Original erschien in https://charismatismus.wordpress.com/2021/02/11/usa-biden-partei-gegen-lebensschutz-fur-babys-die-eine-abtreibung-uberlebten/


Mittwoch, 10. März 2021

Aus dem Katechismus der Katholischen Kirche

 


Abtreibung

Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben. „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt (Jer. 1,5) „Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen“ (Ps. 139, 15) Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Zeit oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar: „Du sollst ... nicht abtreiben noch ein Ne geborenes töten. (Didaché 2,2). „Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muss. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen“ (GS 51,3). Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben m der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can. 1398), „so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt“ (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden schaden auf, der den unschuldig getöteten Kind, seine Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.

Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das Leben bildet ei grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung. „Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der Bürgerlichen Macht anerkannt und geachtet werden; Diese Rechte des Menschen hängen weder von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar. Sie gehören der Menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes aus dem sie ihren Ursprung genommen hat. Unter diese fundamentalen Rechte muss man in diesem Zusammenhang zählen: das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod“ (Dn V 3). „In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muss, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergehen ... Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick seiner Empfängnis an zusichern muss, muss das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen.“ (DnV 3) Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muss, ist er wie jedes andere menschliche Wesen im Rahmen des Möglichen unver- sehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen. Die vorgeburtliche Diagnostik ist sittlich erlaubt, wenn sie „das Leben und die Unversehrtheit des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf den Schutz und die Sorge für den einzelnen Embryo ausgerichtet ist. … Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie – je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen – die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. So darf eine Diagnose ... nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein“  (DnV 1,2). „Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, dass sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen, sondern seine Heilung, die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben“ (DnV 1,3). „Es ist unmoralisch, menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares „biologisches Material“ herzustellen. (DnV 1,5). „Einige Versuche in das chromosomale oder das genetische Gut einzugreifen, sind nicht therapeutischer Natur, sondern zielen auf die Produktion menschlicher Wesen, die nach dem Geschlecht oder anderen vorher festgelegten Eigenschaften ausgewählt werden. Diese Manipulationen stehen im Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen Wesens, seiner Integrität und seiner Identität“ (DnV 1,6)

Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche – Oldenbourg Benno – Paulusverlag - Veritas


Dienstag, 19. Januar 2021

„Ärzte für das Leben“ gegen Suizidbeihilfe in diakonischen Einrichtungen der EKD

 


(PM Ärzte für das Leben) Die Organisation „Ärzte für das Leben“ kritisiert den Vorstoß von Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), den ärztlich-assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen einzuführen.

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ in „jeder Phase der menschlichen Existenz“ als Teil der allgemeinen Persönlichkeitsrechte etabliert.

Ein Hauptargument in diesem Urteil war, dass die restriktive Haltung der Ärzteschaft den Zugang zum assistierten Suizid in vielen Fällen faktisch unmöglich mache, weshalb es nötig sei, Angebote wie die der Sterbevereine zuzulassen.

Nach dem Urteil lässt sich eine Rochade beobachten. Nun heißt es, dass viele Menschen die Einschaltung solcher Vereine „für weniger wünschenswert halten als die Unterstützung durch Ärztinnen und Ärzte, die ihren Patienten vertraut sind“, wie die Professoren Schöne-Seifert und Guttmann aus Münster neulich in einer Stellungnahme im Westfälischen Ärzteblatt argumentiert haben.

Die Befürchtung, dass es am Ende immer Ärzte sein würden, die diese Tätigkeit übernehmen sollten, lässt sich nun durch das Werben des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister und des Präsidenten der Diakonie, Ulrich Lilie, für den ärztlich assistierten Suizid in kirchlich-diakonischen Einrichtungen erneut bestätigen.

Der Linie von Schöne-Seifert und Guttmann folgend, müssten laut dieser Kirchenvertreter kirchliche Einrichtungen Orte sein, in denen Suizid auf „sichere und nicht qualvolle Weise“ vollzogen werden könne. Durch diese „Professionalisierung der Selbsttötung“ könne der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe nämlich die Grundlage entzogen werden.

„Die Sache ist recht einfach“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ heute in Münster:

„Wir als Ärzte müssen immer auf der Seite des Lebens stehen. Es darf also keine Interaktion zwischen Arzt und Patient mit dem ausdrücklichen Ziel geben, dass der Patient hinterher tot ist. Vielmehr besteht unsere Aufgabe darin, dem Patienten auch in sehr schweren Situationen beizustehen. Keinesfalls dürfen wir vor dieser Aufgabe kapitulieren und versuchen, das Leid zu beenden, indem wir den Leidenden beseitigen. Dieser Weg führt in eine Barbarei, vor der am Ende niemand mehr sicher ist.“

 

Quelle: https://aktion-sos-leben.blogspot.com/ vom 11.01.2021

eingesehen am 12.01.2021

Bild: shotscreen Video ideaHeute eingesehen 19.01.2021

Sonntag, 9. August 2020

Warum eine Pro-Abtreibungs-Kolumnistin sagt, die Bewegung liege in Trümmern


 von John Horvat II


Es ist immer gut, hinzuhören, wenn die Pro-Abtreibungs-Feminist/inn/en offen über den Zustand ihrer Bewegung sprechen. Es offenbart die Schwäche der anderen Seite und hilft, die Illusion von der Unbesiegbarkeit der Liberalen zu zerstreuen.

Ein kürzlich in der britischen Tageszeitung The Guardian veröffentlichter Kommentar fungiert hier als Augenöffner. Die Verfasserin ist Jessa Crispin (Crispin, Jessa: Opinion Gender: The pro-choice movement is in tatters. Planned parenthood is part of the problem, The Guardian, 13. Juli 2020 [Meinung Gender: Die Freie-Wahl-Bewegung liegt in Trümmern. Planned Parenthood ist Teil des Problems]).

Sie ist eine US-Korrespondentin der Zeitung und ehemalige Mitarbeiterin von Planned Parenthood [„Geplante Elternschaft“, entspricht der deutschen „pro familia“], die rund fünf Jahre l


ang in einer texanischen Zweigstelle der Organisation gearbeitet hat. Sie beklagt sich bitter darüber, dass die „Freie-Wahl-Bewegung in Trümmern“ liege und Planned Parenthood „Teil des Problems“ sei.

Vieles von dem, was die Verfasserin hier sagt, ist nicht neu. Die prekäre Situation der Abtreibungsbewegung spiegelt sich in der wachsenden Zahl von Klinikschließungen (1707 seit 1991) und in der ansteigenden Zahl von Bundesrichtern [der USA] wider, die ihre Urteilssprüche durchsetzen. Die Reporterin zieht jedoch zwei sehr wichtige Schlüsse, die alle Lebensrechtler kennen sollten.

Planned Parenthood = 
Pro-Abtreibungs-Bewegung

Ihre erste Beobachtung ist, dass die Pro-Abtreibungs-Bewegung in den USA fast untrennbar mit Planned Parenthood verbunden ist. Jenseits des Schattens dieses riesigen, „gemeinnützigen“, aber dennoch profitablen Giganten existiert kaum etwas. Nicht nur führt Planned Parenthood landesweit die allermeisten Abtreibungen durch, sondern ist auch zugleich der politische Meinungsführer, das wirtschaftliche Kraftwerk und das Medienzentrum der Bewegung.

Die schlechte Nachricht dabei ist, dass Planned Parenthood solide finanziert, stark vernetzt und fest etabliert ist. Die gute Nachricht ist, dass Planned Parenthood der einzige Player in den Städten ist. Wenn der Abtreibungsriese dem Untergang entgegengeht, zerfällt auch die gesamte Abtreibungsbewegung. Der schlechte Ruf der Organisation reißt alles mit sich in den Abgrund. Und da ist nichts, was sie ersetzen könnte, es gibt keinen Plan B.

Die abtreibungsfreundliche Guardian-Kolumnistin prangert Planned Parenthood als dekadent an. Sie behauptet, die Organisation habe sich dem liberalen Establishment angeschlossen. Sie habe die Leidenschaftlichkeit einer Bewegung verloren und dafür die Selbstzufriedenheit einer milliardenschweren NGO erlangt. Jessa Crispin sagt, Planned Parenthood sei damit beschäftigt, „intime Beziehungen mit den Mächtigen zu pflegen, den Geschäftsführern der regionalen Filialen Gehälter im mittleren sechsstelligen Bereich zu zahlen, rein symbolische Gesten zu machen und einen griffigen Slogan für den Verkauf von T-Shirts zu entwickeln“. Dieser kopflastige bürokratische Goliath sei auf das Sammeln von Spenden mittels Promi-Galas spezialisiert, die seine Existenz und sein Komfort aufrechterhalten.

Planned Parenthood verliert den Bodenkrieg

Das Ergebnis von alldem ist, dass Planned Parenthood den Bodenkrieg verliert.

Diese zweite Beobachtung ist sehr aufschlussreich. Alle Kriege, auch Kulturkriege, brauchen Fußsoldaten. Die Kolumnen-Schreiberin beklagt den mangelnden Zuspruch für die Bewegung auf Basisebene. Während die Bonzen von Planned Parenthood mit Persönlichkeiten des Establishments Duz-Umgang pflegen, beten die Lebensrechts-Aktivisten draußen, vor den Abtreibungskliniken den Rosenkranz, bringen Gesetze auf den Weg, bewirken, dass Kliniken schließen, und bilden große Netzwerke von Basisaktivisten.

Das Versäumnis, sich vor Ort lokal zu organisieren, bedeutet, dass der Zugang zur Abtreibung überall weiter abnimmt. Der nationale Dachverband der Non-Profit-Organisation steht im Rampenlicht, während die örtlichen Abtreibungsmühlen häufig unterfinanziert und unterbesetzt sind. In einem Brief beispielsweise, den eine Belegschaft von Planned Parenthood von Greater New York an den Vorstand der Organisation sandte, wurde die Führung des „missbräuchlichen Verhaltens und finanzieller Unregelmäßigkeiten“ sowie des „systemischen Rassismus“ bezichtigt. Die Kliniken schließen fortgesetzt aufgrund von Missmanagement, Pro-Life-Aktivismus und einer vergifteten Arbeitsatmosphäre.

Die Bewegung scheitert vornehmlich, weil sie nicht mit dem Volk auf Tuchfühlung sein kann. Die Kommentatorin beklagt, dass der Slogan „‘Mein Bauch – meine Wahl‘ anscheinend das Beste ist, was sich unsere Pro-Choice-Führer noch einfallen lassen können, um unsere Rechte zu schützen“. Solche markigen Sprüche seien nicht geeignet, eine in sich stimmige und schlüssige Botschaft zu vermitteln, die „klar macht, was hier auf dem Spiel steht“.

In weiten Landstrichen der Vereinigten Staaten gibt es eben keine „Freie Wahl“

Für eine Bewegung, die sich selbst Pro-Choice nennt, sind weite Landstriche der USA weiterhin ohne Wahlfreiheit für die Abtreibung belassen – trotz des Roe-versus-Wade-Urteils [des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 22. Januar 1973], beklagt Jessa Crispin bitter (während die Lebensrechtler frohlocken). Viele potenzielle Opfer können sich die exorbitante Abtreibungsgebühr von 400 bis 600 US-Dollar von Planned Parenthood nicht leisten. Sechs Bundesstaaten haben nur eine überlebende Abtreibungsklinik – eine Tatsache, die eine Abtreibung in den entlegenen Gebieten praktisch verbietet.

„Da haben Sie keine Wahl, wenn die nächste Klinik 400 Meilen entfernt liegt, Sie kein Auto besitzen und [die amerikanische Bahngesellschaft] Amtrak das letzte Mal vor 80 Jahren eine Haltestelle in Ihrer Stadt angefahren hat.“

Was die Sache für die andere Seite noch schlimmer macht, ist dass die Feminist/inn/en der Generation Z [die im digitalen Zeitalter von 1995 bis 2010 Geborenen] dem Bodenkampf vor Ort gleichgültig gegenüberzustehen scheinen. Liberale Aktivist/inn/en dieser Altersgruppe sehen das Thema „Abtreibung“ nicht als so vorrangig an und engagieren sich [lieber] bei anderen sozialen oder ökologischen Problemen, die als dringlicher erachtet werden.

Darüber hinaus ist es der Pro-Life-Bewegung gelungen, [der Abtreibungslobby von] Planned Parenthood den wohlverdienten schlechten Ruf zu verleihen.

Zwei Lektionen

Die Guardian-Kolumne beinhaltet zwei Lektionen für die Lebensrechtler.

Die erste Lektion ist, dass eine einzige monolithische Organisation mit einem riesigen Budget ihre Nachteile hat. In der Tat leidet Planned Parenthood unter ihrer von oben nach unten organisierten bürokratischen Struktur, die sich leicht festfährt und schwerfällig wird. Ihre sozialistischen Einheitslösungen sind bedrückend und brutal und die Gemeinnützigkeit lässt kaum Wettbewerb zu.

Diese Zwangslage von Planned Parenthood unterscheidet sich so grundlegend von der erfrischenden Auswahl an organisch gewachsenen Pro-Life-Organisationen, die zahlreich, beweglich und anpassungsfähig sind. Wenn eine Pro-Life-Gruppe versagt, füllen [sofort] andere die Lücke.

Die zweite Lektion ist, dass Organisationsstrukturen allein nicht ausreichen, um sich durchzusetzen. Das menschliche Element ist entscheidend für den Erfolg. Die Lebensrechtsbewegung ist erfolgreich, weil sie das Thema „Abtreibung“ in eine moralische Debatte verwandelt hat, die tief in den Herzen der Menschen Widerhall findet. Die warmen moralischen Fragen schwingen mit, weil sie von transzendenten Werten und letztlich von Gott sprechen.

Jessa Crispin hat recht: Die Abtreibungsbewegung liegt heute „in Trümmern“. Dies liegt daran, dass Planned Parenthood die moralische Dimension der Abtreibung nicht aus der Debatte heraushalten konnte. Die Organisation leidet nun, weil sie selbst keine moralische Botschaft hat. Sie kann sich nur in profanen Begriffen der Beendigung des Lebens ausdrücken.

Im Moment hat die Abtreibungsbewegung bzw. Planned Parenthood vielleicht noch die legale Macht, um ihre Agenda mit Gewalt durchzuboxen, aber sie hat kein Herz. Sie kann die moralische Schlacht nicht gewinnen, der jetzt die Debatte umrahmt und die Aktionen so vieler Lebensrechtler inspiriert.

 

Quelle:

https://aktion-sos-leben.blogspot.com/2020/08/john-horvath-warum-eine-pro-abtreibungs.html

 

 

 

Dienstag, 19. Mai 2020

Ein Kind ist...






Es ist ein Wunder – sagt das Herz.
Es ist eine große Verantwortung – sagt die Vernunft.
Es ist sehr viel Sorge – sagt die Angst.
Es ist ein Geschenk Gottes – sagt der Glaube.
Es ist  unser größtes Glück – sagt die Liebe

Aus Irland
Quelle: Lebe Zeitschrift der Bewegung für das Leben – Südtirol
Ausgabe 136 – Januar-März 2018

Sonntag, 18. August 2019

Abtreibung als Mittel der Verhütung

Bischof Algermissen, Fulda
Als Mann der Kirche muss ich das zur Sprache bringen. Das Gesetz, vor zehn Jahren vom Bundestag beschlossen, hat sein Ziel, das menschliche Leben an seinem Anfang besser zu schützen, verfehlt. Die Zahl der Abtreibungen liegt nach wie vor bei 130 000. Fatalerweise hat sich durch die Formulierung „rechtswidrig“, aber „straffrei“ der Irrglaube durchgesetzt, dass Abtreibung sozusagen ein legales Mittel der Schwangerschaftsverhütung sei. Auch wenn der neue Bundestag kaum die Kraft haben wird, etwas zu ändern, möchte ich die Politiker doch daran erinnern, dass vor zehn Jahren mitbeschlossen wurde, nach geraumer Zeit die Regelung zu überprüfen und notfalls zu korrigieren. Diesen Notfall haben wir.
(Bischof Algermissen, 2005)