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Mittwoch, 15. April 2026

Grüner Abtreibungsrausch wird immer irrer - Heute Anhörung


die Grünen schaffen es tatsächlich, ihren Abtreibungsfanatismus immer weiter zu steigern.

Nun haben sie einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, in dem sie über eine angeblich „miserable Versorgungslage“ bei Abtreibungen klagen.

Und das bei 106.455 Abtreibungen im Jahr 2024 (laut offiziellen Zahlen) – wie im Gesetzentwurf selbst erwähnt wird!

Beim Lesen des Antrags wird deutlich, dass die Grünen nicht akzeptieren können, dass es Menschen gibt, die gegen Abtreibung sind.

So werden unter anderem folgende Forderungen gestellt:

  • Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft soll es nicht mehr gestattet sein, keine Abtreibungen anzubieten. Dies betrifft insbesondere katholische Krankenhäuser.
  • Abtreibungen sollen verpflichtend in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verankert werden.
  • Kommunale Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, Abtreibungen durchzuführen.
  • Bei Fusionen von Krankenhäusern – was im Zuge der Krankenhausreform künftig häufiger vorkommen wird – soll sichergestellt werden, dass Abtreibungen auch nach der Fusion angeboten werden.

CDU, CSU und AfD haben bereits Widerstand gegen diesen Antrag angekündigt, weshalb in dieser Legislaturperiode nicht mit einer Mehrheit zu rechnen ist.

Das wissen die Grünen. Und es ist ihnen egal.

Sie wollen die Debatte am Laufen halten. Sie wollen, dass Abtreibungen eines Tages als banale Gesundheitsversorgung gelten. Sie wollen gegen ungeborene Kinder agitieren. Sie wollen Krankenhäuser, die keine Abtreibungen vornehmen, an den Pranger stellen.

Was machen CDU und CSU währenddessen?

Sie unterstützen beispielsweise eine Ausweitung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.

Wir müssen dieser Banalisierung der Tötung ungeborener Kinder unbedingt Widerstand leisten.

Deshalb bitte ich Sie, unsere neue Petition „Abtreibung ist keine Gesundheitsversorgung“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen:

https://lp.aktionsosleben.de/de/sosem007-cdu-gesundheitsversorgung-2026-lp

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Pilar Oldenburg

Dienstag, 6. Januar 2026

73 Millionen Kinder wurden im vergangenen Jahr abgetrieben!

 


Liebe Freunde des Lebens,

73 Millionen Kinder wurden im vergangenen Jahr (2025) abgetrieben!

Diese Zahl stammt nicht von Lebensrechtlern, die das Ausmaß des Tötens vielleicht übertreiben wollten. Nein, sie stammt aus den täglichen Abtreibungszahlen, die die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen sammelt.

Diese Zahl ist so ungeheuerlich und schrecklich, dass man geneigt ist, diese Tatsache zu verdrängen und zum Alltag zurückzukehren.

Doch das dürfen wir natürlich nicht – ganz im Gegenteil: Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen erfahren, welche unmenschlichen Tragödien sich tagtäglich abspielen.

Die Abtreibungslobby will, dass über dieses grausame Geschehen niemand spricht. Viele Medien machen bereitwillig mit.

Umso lauter muss unsere Stimme sein, die immer wieder auf diese himmelschreiende Ungerechtigkeit hinweist: Abtreibung ist die Todesursache Nr. 1 weltweit.

Dass über diese ungeborenen Kinder kaum gesprochen wird, zeigt, dass sich viele Medien an einem wahren Krieg beteiligen – einem Krieg gegen das Leben der ungeborenen Kinder und gegen alle, die das Leben schützen wollen.

Daran können Sie sehen, wie wichtig unsere Arbeit ist.

Es ist dringend notwendig, dass wir viel mehr werden, damit die Stimme der Ungeborenen von Tag zu Tag lauter wird.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen


Pilar Oldenburg

Dienstag, 12. März 2024

Frankreich nimmt ein „Recht auf Abtreibung“ in seine Verfassung auf...

... Eine Sünde wider den Heiligen Geist


Wie wir gestern den Nachrichten entnehmen konnten, wird Frankreich nun als erstes Land der Welt ein "Recht auf Abtreibung" in seine Verfassung aufnehmen. Was sagt uns das?
Wir befinden uns auf einem sehr schlimmen Irrweg, wenn wir Abtreibung als Errungenschaft oder gar Menschenrecht unter dem Deckmantel der Freiheit betrachten, denn dieses vermeintliche "Recht" dient nur dem Schein, der Wirtschaft, der Willkür, der "Selbstbestimmung" und dem Egoismus, und führt letztendlich zu unserem eigenen Tod, unserer Identität. Wie eine Mutter, wie ein Vater sich für die Tötung des eigenen Kindes entscheiden kann, bleibt für mich für immer ein Rätsel, gerade in einer Zeit, wo Verhütung doch so einfach ist und viele Menschen z.B. nach Mallorca fliegen, um dort Sangria aus dem Eimer zu trinken.
Aber wer ist schuld an dieser Entwicklung und Mentalität? Es ist die Gender-Ideologie, die alles durcheinander brachte und die immer schlimmere Blüten treibt, wo Recht und Ordnung beliebig neu definiert werden, und wo selbst Kinder oft nicht mehr wissen, ob sie Junge oder Mädchen sind.  Wer eine Partei wählt, die Abtreibung zum Menschenrecht erhebt, tut genau das Gegenteil dessen, was unser Grundgesetz fordert, nämlich die Förderung und der Schutz der Familie.
Abgesehen von dem menschlichen Aspekt, so müssten gerade unsere Politiker doch die Auswirkungen und ganz konkreten Folgen von Abtreibung erkennen, die zur desaströsen "demografischen Entwicklung" führten, mit der wir alle heute zu kämpfen haben. Die von Frau Merkel eingeleitete neue Bevölkerungs-/Migrationspolitik steht nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern für ganz Europa, wo uns Bürgern die Zuwanderung von Millionen überwiegend Muslimen unter dem Stichwort des "Fachkräftemangels verkauft und aufoktroyiert wird, was am Ende unweigerlich zur Vernichtung des Christentums führen und den Begriff "Menschenrecht" ganz neu prägen wird, wovon insbesondere unsere Frauen und Mädchen stark betroffen sein werden.
Es ist absehbar, dass - wir alle - die Folgen dieses neuen "Menschenrechts" zu spüren bekommen werden. Wenn ich mir die jüngste katastrophale  Entwicklung in Deutschland anschaue, dann prophezeie ich den Niedergang unseres Landes und seiner christlichen Werte und Ideale in nur wenigen Jahren, sofern wir dem nicht massiv gegensteuern.
"Mein Körper, meine Entscheidung?" Es geht nicht um den eigenen Körper. Es geht um einen neuen Menschen. Um einen so wie jeden von uns, der sein Leben liebt und mit allen Mitteln verteidigt. Artikel 1 GG lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Klaus Hildebrandt
5.3.2024

Dienstag, 1. November 2022

Beten und handeln, um die Sünde der Abtreibung zu stoppen – es funktioniert wirklich!

Daniel Martins 

Am 7. Juli dieses Jahres nahm das Europäische Parlament mit 324 Ja-Stimmen, 155 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen eine Entschließung an, in der gefordert wird, „das Recht auf sichere und legale Abtreibung“ als Grundrecht in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Es wiederholte die Forderung, dass der Europäische Rat einen Konvent zur Überarbeitung der geltenden EU-Verträge einberuft [1].

Das Votum der Abgeordneten wurde durch die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA ausgelöst, Roe versus Wade [2]  zu kippen, und wirft ein Schlaglicht auf die Befürchtung, dass diese einen Pro-Life-Dominoeffekt auf der anderen [europäischen] Seite des Atlantiks auslösen könnte. 

Wird das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA einen solchen Dominoeffekt auslösen?

1973 entschied der Oberste Gerichtshof der USA unter Berufung auf das Recht auf Privatsphäre in einer verzerrten Auslegung der US-Verfassung, dass Abtreibungen in allen Stadien der Schwangerschaft und aus jedem Grund im ganzen Land legal sein sollten. Dieses Urteil, bekannt als Roe versus Wade, vervielfachte das Abschlachten von Unschuldigen. Man schätzt, dass in den 50 Jahren, in denen dieses Urteil umgesetzt wurde, mehr als 63 Millionen Kinder [3]  im Mutterleib getötet wurden, dem Ort, an dem sie am meisten geschützt werden sollten. Dieses Urteil hallte wie eine Losung für alle Länder der Welt wider. 

Andernorts wurden Fälle von Vergewaltigung und Frauengesundheit zum Anlass genommen, die Abtreibung per Gesetz oder Gerichtsbeschluss zu legalisieren. Die Leichtigkeit, ein Kind zu töten, führte allmählich dazu, dass die Zahl der Fälle zunahm, in denen eine Abtreibung zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft erlaubt wurde, wenn der Fötus schon mehr Zeit hatte, sich zu entwickeln. Einige amerikanische Bundesstaaten gingen sogar so weit, die Tötung des Kindes kurz vor der Geburt [4] oder sogar von Neugeborenen [5] zu erlauben.

Die Radikalität des Urteils Roe versus Wade und seiner Folgen rief jedoch immer heftigere Reaktionen hervor. Der „Marsch für das Leben“ wurde jedes Jahr größer und zog Menschenmassen an, von denen die Abtreibungsbefürworter nie zu träumen gewagt hätten. Die Zahl der Pro-Life-Zentren zur Unterstützung von Frauen, die unter Abtreibungsdruck stehen, wuchs sogar noch weiter an. Die Proteste gegen die „Todesindustrie“ wurden immer ernsthafter und wirksamer; es gab immer mehr Gebetswachen und Freiwillige, um potenziellen Opfern vor den Abtreibungsmühlen zu helfen. Langfristig wurde deutlich, dass das Roe-gegen-Wade-Urteil – eine scheinbar große Errungenschaft der Abtreibungsbefürworter – die Bewegung zur Verteidigung moralischer Grundsätze, insbesondere des Rechts auf Leben unschuldiger Ungeborener, letztlich gestärkt und gefestigt hat.

Darüber hinaus begannen die konservativsten US-Bundesstaaten nach und nach mit der Einführung von Maßnahmen zur Einschränkung der Abtreibungspraxis. Die Strategie des schrittweisen Vorgehens, ohne das Endziel – die Abschaffung der Abtreibung per se – aus den Augen zu verlieren, begann sich zu bewähren. 

Daten des Pew Research Center zeigen, dass die Anti-Abtreibungs-Reaktion zu einem drastischen Rückgang der Zahl der Abtreibungskliniken geführt hat, von 2908 im Jahr 1982 auf 1587 im Jahr 2017. Auch wenn die Zahl der Abtreibungen nach wie vor enorm hoch und nicht hinnehmbar ist, zeigen die Daten, dass sie seit den 1990er Jahren rückläufig ist. Beharrliches Handeln wirkt wirklich!

Das Wachstum der Pro-Life-Bewegung hat mit der Aufhebung des unglückseligen Urteils Roe v. Wade durch den Obersten Gerichtshof am 24. Juni 2022 einen Höhepunkt erreicht. [6] 

Die langjährige Beharrlichkeit der Pro-Life-Bewegung, in der die TFP Student Action stolz darauf ist, mit anderen verdienten Gruppen an vorderster Front mitzuwirken, hat gezeigt, wie durch dauerhaftes Handeln unvorstellbare Ziele erreicht werden können. Vor allem aber hat sie gezeigt, wie wirksam das Gebet ist, denn wie die heilige Jeanne D’Arc, die hl. Johanna von Orléans, sagte: „Die Menschen kämpfen und Gott gibt ihnen den Sieg.“ Er hat versprochen, allen zu helfen, die darum bitten. 

Europas Abtreibungsbefürworter fürchten das Gebet

Atheistische Abtreibungsbefürworter in Europa kennen die Macht des Gebetes. Es ist kein Wunder, dass überall geplante Gesetzentwürfe auftauchen, die das Gebet von Gruppen verbieten, die sich friedlich in der Nähe von Abtreibungskliniken versammeln, um Gott für die Sünde der Abtreibung Sühne zu leisten. Sie hoffen, dass ihre Gebete die Herzen sowohl der „Kundinnen“ als auch der Klinikmitarbeiter berühren.

In Frankreich stellt ein Gesetz aus dem Jahr 1993 die „Behinderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ unter Strafe und verbietet Demonstrationen in der Nähe von Abtreibungskliniken. 2017 wurde das Gesetz um Internetinformationen oder telefonische Beratungsstellen erweitert. In Spanien hat der Senat am 13. April 2022 ein Gesetz verabschiedet, das das Beten vor Abtreibungskliniken unter Androhung einer einjährigen Haftstrafe verbietet! [7]  Ein ähnliches Gesetz wurde am 24. März in Nordirland verabschiedet, das eine Geldstrafe von 2.500 Pfund vorsieht [8].  In Deutschland [9]  und den Niederlanden wird die Debatte weiterhin intensiv geführt, oft auf Provinz- oder Gemeindeebene. 

Die katholische Lehre stuft die Abtreibung als eine der Sünden ein, die „zum Himmel schreien und Gott um Rache anflehen“. Das Zweite Vatikanische Konzil definiert sie als ein „verabscheuenswürdiges Verbrechen“ [10]. Die Legalisierung dieser schändlichen Praxis bedeutet, dass die Sünde nicht nur von denjenigen begangen wird, die an der Abtreibung beteiligt sind – Katholiken werden automatisch exkommuniziert, wenn ein abgetriebenes Kind stirbt –, sie ist auch eine ungeheure kollektive Sünde jeder Nation, die sie unter dem Schutz des Gesetzes zulässt. 

Deshalb beten wir!

Wir beten für die Kinder im Mutterleib, die Gefahr laufen, barbarisch ermordet zu werden, bevor sie das Licht der Welt erblicken und getauft werden. Wir beten für angehende Mütter, die von ihren Partnern, ihrer Familie oder sozialen Einrichtungen unter Druck gesetzt werden, das Leben, das sie im Mutterleib tragen, abzutreiben. Sie werden schwere psychologische und physiologische Folgen für diese fatale Handlung erleiden. Wir beten für die Mütter, die abgetrieben haben, es bereuen und verzweifelt sind, weil sie nicht wissen, wie sie ihre Schuld wiedergutmachen können.

Wir beten auch für die Bekehrung derer, die diese schändliche Sünde fördern und beruflich und finanziell davon profitieren, damit sie – wie Dr. Bernard Nathanson [11]  oder Abby Johnson [12]  – zu überzeugten Befürwortern des Lebensschutzes werden können.

Wir beten für unsere Nationen, ihre Lenker und Gesetzgeber, dass sie die Abtreibung als die größte Plage der Geschichte erkennen und Gesetze erlassen, die die Heiligkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod bekräftigen.

Tun wir nur beten? Nein, wir handeln und laden alle ein, dasselbe zu tun – immer friedlich und legal. 

Als das Jesuskind geboren wurde, ließ Herodes alle Kinder unter 2 Jahren ermorden, um sicherzustellen, dass er den Messias tötete. Diese Episode ist als die Tötung der Unschuldigen Kinder (Mt 2,16-18) bekannt. Die Gottesmutter und der heilige Josef flohen mit dem Göttlichen Kind nach Ägypten. Wenn Sie damals gelebt hätten, würden Sie nicht auch versuchen, dieses Gemetzel zu stoppen?

Abtreibung ist ein neues Gemetzel an unschuldigen Kindern. Schaut nicht untätig zu! Mit den Worten der Heiligen Schrift appellieren wir an alle: Si quis est Domini, jungatur nobis! [13]  Ja, liebe Leser und Leserinnen, schließen Sie sich uns an!

Anmerkungen

[1] Abgeordnete für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Charta der Grundrechte, in: Aktuelles – Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 7.7.2022, https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220701IPR34349/abgeordnete-fur-aufnahme-des-rechts-auf-abtreibung-in-eu-charta-der-grundrechte 

 [2] Roe v. Wade war eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten für das Recht auf Abtreibung aus dem Jahr 1973.

 [3] Abortion Statistics – United States Data and Trends. Reported Annual Abortions 1973–2019. The Consequences of Roe v. Wade: 63.459.781 Total abortions since 1973, http://www.nrlc.org/uploads/factsheets/FS01AbortionintheUS.pdf 

[4] Elizabeth Ann M. Johnson, M.D.: The Reality of Late-Term Abortion Procedures, in: Charlotte Lozier Institute, 20.1.2015, https://lozierinstitute.org/the-reality-of-late-term-abortion-procedures/ 

[5] Stenberg v. Carhart – Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der USA aus dem Jahr 2000. Vgl. United States Conference of Catholic Bishops official website: The Door opens to Infanticide, in: United States Conference of Catholic Bishops, Washington D.C. 2000, https://www.usccb.org/issues-and-action/human-life-and-dignity/abortion/the-door-opens-to-infanticide 

[6] Adrienne Vogt / Aditi Sangal / Elise Hammond / Meg Wagner / Veronica Rocha: Roe v. Wade News, 24.6.2022: CNN correspondent maps out the 26 states that may ban abortions, https://edition.cnn.com/politics/live-news/roe-wade-abortion-supreme-court-ruling/h_b87240e507a05577640bf8bc216e8927 

 [7] Hella Camargo: Spanien: Für Belästigung vor Abtreibungskliniken droht nun bis zu einem Jahr Haft, in: h/pd – Humanistischer Pressedienst, 19.5.2022, https://hpd.de/artikel/spanien-fuer-belaestigung-abtreibungskliniken-droht-nun-einem-jahr-haft-20378

[8] Jonathan van Maren: Abortion backers celebrate after Northern Ireland passes buffer zone bill [Abtreibungsbefürworter feiern, nachdem Nordirland das Pufferzonengesetz verabschiedet hat], in: LifeSiteNews, 31.3.2022, https://www.lifesitenews.com/blogs/northern-ireland-passes-buffer-zone-law-at-abortion-clinics/ 

[9] Pavica Vojnovi?s: Gericht bestätigt Recht auf Meinungsäußerung um Abtreibungsorganisation, in: ADF – International, 21.3.2022, https://adfinternational.org/de/gericht-bestatigt-recht-auf-meinungsauserung-um-abtreibungsorganisation/ 

[10] Zweites Vatikanisches Konzil: Pastoralkonstitution Gaudium et spes über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 51

[11] Bernard Nathanson (1926–2011) war ein US-amerikanischer Gynäkologe und Chefarzt einer der größten Abtreibungskliniken der USA, der sich für die Liberalisierung und Entkriminalisierung der Abtreibung einsetzte. Ende der 1970er Jahre bekam er zunehmend Zweifel an der moralischen Rechtfertigung von Abtreibungen, weshalb er immer weniger Abbrüche selbst durchführte. Eine per Ultraschall aufgenommene Abtreibung führte zu seiner endgültigen Ablehnung. Er wurde Lebensrechtsaktivist und Abtreibungsgegner. Internationale Bekanntheit erhielt er durch seinen Film The silent Scream („Der stumme Schrei“, 1984). 1996 konvertierte er zur römisch-katholischen Kirche.

[12] Abby Johnson (*1980) leitete bis Ende 2009 eine Abtreibungsklinik der Pro-Abtreibungsorganisation Planned Parenthood in Bryan (Texas) und setzte sich aktiv für eine liberale Abtreibungspraxis in den USA ein. Im Oktober 2009 assistierte sie bei einer Abtreibung, die mit Ultraschall kontrolliert wurde. Die schockierenden Bilder bewogen sie dazu, sich der Lebensrechtsbewegung anzuschließen. Planned Parenthood verklagte sie wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses; sie wurde jedoch freigesprochen. Ihre Erfahrungen als Leiterin der Abtreibungsklinik und ihren Lebensweg schilderte sie in dem Buch Unplanned. Ostern 2011 konvertierte sie im Zuge ihrer neuen Haltung zur Abtreibung zur römisch-katholischen Kirche. 2019 erschien der Spielfilm Unplanned über ihre Lebensgeschichte.

 [13] „Ist einer für den Herrn, so schließe er sich uns an!“ (Ex 32,26)

Übersetzung aus dem Englischen: Christina Brock

Dienstag, 19. Juli 2022

Abtreibung

 


Prof. Dr. Werner Münch 

Jedes Jahr werden in Deutschland über 100.000 Kinder abgetrieben, das sind 14 Schulklassen täglich. Und niemand wehrt sich dagegen, auch nicht mehr die katholische Kirche. Wir achten auf den Schutz von Nichtrauchern und Kröten, auf Umwelt- und Verbraucherschutz, kümmern uns aber nicht um den Schutz für menschliches Leben. Wir diskutieren Überalterung und Demographieprobleme und besonders zynisch die schwache Geburtenrate in unserem Land, aber wir schweigen oder ermuntern sogar zur Tötung von Kindern im Mutterleib, der für die Kinder zum gefährlichsten Ort dieser Welt geworden ist.

Was ist das eigentlich für ein Staat, der durch die Solidargemeinschaft erst die Abtreibungs-Berater bezahlt, dann die Abtreibung selbst und schließlich die Versuche zur Beseitigung der körperlichen und seelischen Folgen bei vielen Frauen, die danach noch oft jahrelange Hilfe benötigen?

Wir appellieren lautstark an alle Verantwortlichen in Kirche und Gesellschaft: Zeigt Flagge im Kampf gegen die Abtreibung und werdet nicht müde, euch für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder einzusetzen.

 

„Wir müssen für die Wahrheit kämpfen“, Prof. Dr. Werner Münch, Ministerpräsident a. D., Vortrag auf dem 12. Kongress „Freude am Glauben“ 2012, in Der Fels, November 2012, Eichendorfer Str. 17, D-86916 Kaufering. Redaktion: Hubert.Gindert@der–fels.de

Bild: R. Gindert


Montag, 4. Juli 2022

Statistikamt: 4,8 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 als im Vorjahresquartal

PM Statistisches Bundesamt, Wiesbaden) - Im 1. Quartal 2022 wurden rund 25 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 % zu. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit dem 2. Quartal 2020 zurückgegangen. Insgesamt war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2021 um 5,4 % niedriger als im Vorjahr und im Jahr 2020 um 0,9 % niedriger als 2019. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, ist anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 % ambulant in Krankenhäusern.

Zuerst veröffentlicht in https://aktion-sos-leben.blogspot.com/ am 30.6.22

 

Freitag, 4. Februar 2022

Ein Erschrecken geht über unser Land...


                                                                         Von Walter Schrader

Was passiert, wenn man den wichtigsten Satz unseres Grundgesetzes, die Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das deutsche Volk (...) dieses Grundgesetz gegeben“– ignoriert und dafür meint: „Ich-selbst-bestimme“? Dann kommt es zu dem am 26.02.2020 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe, wo es heißt:  „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (...)umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu neh-men und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.“

... Und es kommt zu jährlichen vorgeburtlichen Kindestötungen in der Größenordnung der Einwohner einer Stadt wie Kaiserslautern (rund 100 000)....

Und es kommt zu einem „Ampel“-Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit,Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, dem größten Angriff auf Gott und seine guten Ordnungen. Dazu Näheres:

„Reproduktive Selbstbestimmung“, Seite 116: „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil ärztlicher Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannte   Gehsteigbelästigungen   von  Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbruch bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir den Paragraf 219a StGB“.

Das heißt: Tötung Ungeborener soll zur Gesundheitsversorgung gehören, kostenfrei und verlässlich. Ungeheuerlich! Mit der Streichung des § 219a soll die Tötung vorgeburtlicher Kinder als ganz normale gesundheitliche Dienstleistung angeboten werden dürfen. Justizminister Buschmann, FDP, drängt übrigens auf schnelle Umsetzung! Die online-„Pseudoberatung“ (Corona machte es möglich!) – soll weitergeführt werden. Nebenbei: Die Abtreibungseinrichtung „Balance“ in Berlin brüstet sich mit dem „medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause“ in „telemedizinischer Begleitung.“ – Dagegen sollen Mahn- und Gebetswachen, Hilfsangebote, um Schwangere in Nähe der Abtreibungseinrichtungen vor der Tötung ihres Kindes zu bewahren – verboten werden.

„Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den Single Embryonentransfer zu“. Beides verbietet aus guten Gründen bisher das Embryonenschutzgesetz. „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des StGB sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird“. Das Ziel hier ist offensichtlich: Endgültige Legalisierung der Kindestötung im Mutterleib! Einerseits also Kinder im Mutterleib töten, andererseits Kinder „machen“ mittels Single-Embryonentransfer, Leihmutterschaft, Embryonen-, Eizell- und Samenspende (s. auch nachfolgend).„

Familienrecht“, Seite 101f.: „Wir werden das Familienrecht modernisieren. (...) Wir werden das Institut für Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehreren volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich Verantwortung zu übernehmen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtlich Mütter des Kindes. (...) Das Samenspenderegister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden, öffnen. Die normale Familie „Mutter, Vater, Kind“ soll damit – nachhaltig - weiter untergraben werden!„

Queeres Leben“, Seite 119: „Wir werden das ‚Transsexuellengesetz’ abschaffen und durch ein ‚Selbstbestimmungsgesetz’ ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht.“ Geschlechtsumwandlungen, bereits jetzt grassierend, will man also noch weiter erleichtern und als ganz normal hinstellen.

Und schließlich noch zur „Entscheidung Sterbehilfe“, Seite 113:  „Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird.“ Mehr nicht dazu...

Und die Kirchen schweigen weitgehend zu allem, auch die überwiegende Mehrheit der Politiker der „C“-Parteien.

Ein großes Erschrecken über die Omikron-Virus-Variante geht durch unser Land. Wenn doch ein noch größeres Erschrecken über uns käme zu den gottes- und menschenwidrigen Vorhaben der neuen Regierung! Gebet und Buße, meine ich, sind notwendiger als „Boostern“!

Dezember 2021

Quelle: KALEB-Rundbrief 1/2022

Albrecht Weißbach
Geschäftsführer KALEB e.V.
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Tel. 0371-23480158

Dienstag, 18. Januar 2022

Streichung von 219a soll Kinder unsichtbar machen


 Mathias von Gersdorff

In seiner Presseerklärung, begründete FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen mit zwei Argumenten:

Erstens: Es gehe rein um Informationsfreiheit für die Abtreibungsärzte und für die Frauen, die eine Abtreibung in Betracht ziehen.

Zweitens: Am (ohnehin schon äußerst schwachen) Schutzkonzept ungeborenen Lebens ändert sich durch die Maßnahme nichts.

Beides ist falsch.

Werbung als Informationsvermittlung zu klassifizieren ist nichts anderes als ein Trick, denn (fast) immer wird Werbung in einem Informationskontext vermittelt („50 Prozent Rabatt auf Tomaten“. Ist das Werbung, Information oder beides?).

Auch das zweite Argument Buschmanns ist falsch, denn das Verbot der Werbung unterstreicht den Gedanken, dass es bei der Abtreibung um eine rechtswidrige Handlung geht.

Das Verbot, für Abtreibungen zu werben (auch im Rahmen der Berufsordnung), folgt unmittelbar der Tatsache, dass Abtreibungen rechtswidrige Handlungen sind. 

Der gesunde Menschenverstand ist ausreichend, um zu verstehen, dass rechtswidrige Handlungen nicht beworben werden dürfen.

Um auf seine Argumentationsweise zu kommen, musste Bundesjustizminister Buschmann zuvor – bewusst oder unbewusst – Abtreibungen als reine Gesundheitsversorgung banalisieren: Abtreibungen sind stinknormale gynäkologische Eingriffe.

Dies wiederum setzt voraus, dass man das ungeborene Kind, welches bei einer Abtreibung getötete wird, völlig wegabstrahiert.

Und damit kommt es zur eigentlichen Bedeutung der Streichung von §219a StGB:

Die Möglichkeit, für Abtreibungen werben zu können, signalisiert, dass Abtreibungen normale gynäkologische Handlungen sind, die zur Gesundheitsversorgung gehören.

Das dabei getötete Kind wird gar nicht erwähnt und damit zunehmend unsichtbar gemacht.

Staatlicherseits sendet man somit die Botschaft: Abtreibungen sind doch gar nicht so schlimm. Man kann dafür sogar Werbung machen!

Erklärtes Ziel der Abtreibungslobby bei der Streichung des Werbeverbotes ist, Abtreibungen zu „enttabuisieren“.

Eigentlich wollen sie damit sagen, dass Abtreibungen stinknormale Handlungen seien, die zum Alltag eines Gynäkologen gehören.

Das wären sie aber nur, wenn kein Kind dabei getötet wird.

Ja, die Möglichkeit, für Abtreibungen zu werben - auch im Rahmen der Berufsgesetze für Ärzte – vermittelt die Botschaft, das getötete Kind sei vernachlässigbar.

Oder werden Abtreibungsärzte etwa auf ihrer Internetseite schreiben „Wir helfen Ihnen, Ihr ungeborenes Kind zu töten“?

Nein, wir leben in einer Gesellschaft, die das Grauen der Abtreibungen vertuscht, verschweigt und verheimlicht.

Dagegen müssen wir aktiv werden.

Wir müssen allen Menschen sagen: Beim Thema Lebensrecht geht es vor allem und in erster Linie um das Kind im Mutterleib.

Wir müssen deshalb diese Kinder sichtbar machen.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ weit verbreiten.

Die Aktion SOS LEBEN startete eine Petition in diesem Sinne.

Hier der Link zur Petition:  https://www.dvck.org/ultraschalluntersuchung/

Alle sollen sehen, dass im Mutterleib ein wahrer und schützenswerter vollständiger Mensch lebt.

Bitte unterschreiben sie diese Petition und verbreiten Sie sie unter Freunden und Bekannten

Freitag, 14. Januar 2022

Neuer Film über Roe v. Wade

Eine Gerichtsentscheidung, die mehr als 60 Millionen
Menschenleben gekostet hat

Roe v. Wade ist die „unerzählte Geschichte darüber, wie Menschen und Medien gelogen haben, und die Gerichte manipulierten“, um die Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu legalisieren.

Von Marija Stajic


Ende Februar (2021) feierte der neue Film Roe v. Wade Premiere, ein Film, der auf den Fakten eines der umstrittensten Gerichtsfälle der amerikanischen Justizgeschichte basiert, der bis heute die Menschen in Amerika, aber auch im Rest der Welt, beeinflusst.

Roe v. Wade ist die „unerzählte Geschichte darüber, wie die Menschen gelogen haben, wie die Medien gelogen haben und wie die Gerichte manipuliert wurden“, um die Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu legalisieren. Die Entscheidung, die 1973 gefällt wurde, hat bisher mehr als 60 Millionen Amerikanern das Leben gekostet, so Nick Loeb, der Co-Regisseur und Co-Produzent des Films. Loeb spielt auch die Rolle des Abtreibungsarztes Dr. Bernard Nathanson. Der Film dokumentiert Nathansons Weg, als er nach der Entdeckung des Ultraschalls zum ersten Mal sehen konnte, wie sich ein Baby während einer Abtreibung verhält. Nathanson wurde in der Folge zu einem glühenden Gegner des Eingriffs.

Der Film wurde im Geheimen und unter falschem Titel gedreht, um ein Medienecho zu vermeiden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen verließen einige Schauspieler und Mitglieder der Filmcrew - darunter auch der ursprüngliche Regisseur - das Projekt, als sie erkannten, dass es sich um einen Pro-Life-Film handelte. Außerdem verbot Facebook, wie im Fall des Films Unplanned, die Werbung für den Film, ebenso wie die Film-Werbung für die Crowdfunding-Seite. Es wird deutlich, dass Roe v. Wade eine der umstrittensten Entscheidungen in der Geschichte der amerikanischen Justiz bleibt.

Der Film erzählt die Ereignisse in den Vereinigten Staaten von den 1960er Jahren über das Gerichtsverfahren, das im Januar 1973 endete, bis zum Jahr 1985 nach - beginnend und endend mit der Aussage von Dr. Nathanson, der im Film auch der Erzähler ist. Nachdem seine Verlobte in einem Hinterhof abgetrieben hatte, beschloss der im Februar 2011 verstorbene Nathanson, sich der „Rettung von Frauen“ zu widmen, und war in einem Jahrzehnt für 60.000 Abtreibungen verantwortlich. Etwa 5.000 führte er persönlich in seiner eigenen Privatklinik durch; er trieb sogar sein eigenes Kind ab.


Aber der wirkliche „Vater der Abtreibungsbewegung“ war Larry Lader, der von Margaret Sanger, einer Eugenikerin und Gründerin von Planned Parenthood - dem heute größten Anbieter von „Abtreibungsdiensten“ in den Vereinigten Staaten und weltweit -, beraten wurde. Er rekrutierte Nathanson und die Feministin Betty Friedan, um die erste amerikanische Organisation für die Legalisierung der Abtreibung zu gründen - die National Association for the Repeal of Abortion Laws (NARAL).

Im Film sehen wir, wie Lader das „richtige Mädchen“ findet - schwanger mit einem ungewollten Kind, in einer schlechten finanziellen Situation und mit einer problematischen Vorgeschichte - um einen Gerichtsprozess zu starten, der zeigen würde, dass die Legalisierung der Abtreibung notwendig ist, um Frauen in schwierigen Situationen zu helfen. Doch Norma McCorvey, alias Jane Roe, hat tatsächlich nie abgetrieben, denn das Gerichtsverfahren dauerte viel länger als ihre Schwangerschaft.

Der Film, der am 2. April (2021) in die US-Kinos kam, hat eine großartige Besetzung mit Hollywood­ Prominenz wie John Voight, Robert Davi, Stacey Dash und Steve Guttenberg.

Jahrzehntelang haben Feministinnen versucht, uns davon zu überzeugen, dass Abtreibung ein „Frauenrecht“ und ein notwendiger Schritt auf dem Weg zur weiblichen Emanzipation und Ermächtigung ist. Das entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Erstens gibt es nirgendwo im internationalen Recht ein „Recht auf Abtreibung“, und zweitens, wenn Frauen zeigen, dass sie ein Kind bekommen und gleichzeitig das College abschließen oder in ihrer Karriere vorankommen können, liefern sie den besten Beweis dafür, dass sie nicht nur genauso gut studieren und arbeiten können wie jeder Mann, sondern dass sie sogar noch mehr erreichen können ­ was jede Mutter weiß, denn sie jongliert all das auf einer täglichen Basis.

Wie Dr. Nathanson in dem Dokumentarfilm The Silent Scream (1984) erklärte, müssen wir als Menschheit eine bessere Lösung für Frauen finden als die Abtreibung. Niemand verdient es, einer solchen Gewalt ausgesetzt zu werden - weder unschuldige Babys noch Frauen. Keine Frau sollte mit den schädlichen psychischen und physischen Folgen einer Entscheidung leben müssen, die nie mehr rückgängig gemacht werden kann.

Quelle: International Family News / www.ifamnews.com


Marija Stajic ist Mitherausgeberin des Webportals The Orthodox Christian Parent, Vorstandsmitglied der in Belgrad ansässigen Wohltätigkeitsorganisation Pro-Life Center und Mitglied des Wissenschaftlichen Zentrums Serbiens. Sie schreibt, redigiert und übersetzt Beiträge zu familien- und menschenrechtsbezogenen Themen, darunter freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und bioethische Fragen wie Abtreibung und Euthanasie.

 


Quelle: „LEBE“, Bewegung für das Leben – Südtirol, Nr. 151 – Juli 2021. S. 34