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Dienstag, 7. März 2023

Der Kampf gegen den §218 nimmt (horrende) Gestalt an

Am 10. Februar kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann die Bildung einer Kommission an, die die Streichung von §218 StGB untersuchen soll.

 Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (Karl Lauterbach, SPD), die Liste der 18 Mitglieder dieser Kommission benannt.

 Darunter sind Personen, die sich deutlich für die Streichung des §218 StGB in der Vergangenheit eingesetzt hatten, wie etwa die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig.

 Das ganze Vorhaben geht auf Bundesfamilienministerin Lisa Paus zurück, die nicht nur den §218 streichen will, sondern auch dabei ist eine ganze Reihe von Erleichterungen zur Abtreibung durchzusetzen.

 Als besonders skandalös ist die Tatsache, dass unter den Mitgliedern kein einziger kirchlicher Vertreter ist.

 Ein Sprecher der EKD erklärte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA: „Wir hätten uns gefreut, wenn kirchliche Expertise in der Kommission vertreten wäre.“

 Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich (in einer generell sehr schwachen Stellungnahme) beim Abschluss der Vollversammlung am 2. März zu einer möglichen Streichung von §218 geäußert: „Dass eine Streichung des § 218 StGB das verfassungsrechtlich garantierte Lebensrecht des ungeborenen Kindes in gleicher Weise oder besser schützen soll als die gegenwärtige Regelung, scheint mir nicht einsichtig zu sein. Der verfassungsrechtlich zu garantierende Lebensschutz macht es jedenfalls erforderlich, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes im Bewusstsein der Menschen, der Gesellschaft und des Staates wachgehalten wird.“

 Bischof Dr. Georg Bätzing, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, bedauerte, dass kein kirchlicher Vertreter zur oben genannten Kommission berufen wurde.

 Auch der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, kritisierte deutlich die Kommission: „Die Kommission startet mit einer schweren Hypothek. Die Vorfestlegung von Ministerin Paus auf eine Streichung von Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist eine Bürde für die Kommissionsmitglieder. Wenn die Arbeit der Kommission zu einem seriösen Ergebnis führen soll, muss sie unabhängig von den überzogenen ideologischen Forderungen der Ministerin alle rechtlichen, medizinischen und ethischen Fragen des Schwangerschaftsabbruchs in den Blick nehmen.“

 Die Beratungen der Kommission könnten sich lange hinziehen.

 Die FDP ist über das Vorhaben nicht begeistert, weil ein Teil ihrer Wählerschaft durchaus noch konservative Werte vertritt und keine totale Demontage des Lebenschutzes haben will, was die Streichung von § 218 bedeuten würde.

 Allerdings könnte die FDP dem Vorhaben zustimmen, falls die Kommission ebenfalls die Leihmutterschaft gutheißt, das zweite Thema, welches das Gremium behandeln wird.

 Die CSU hat schon eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls die Ampel-Koalition (zusammen mit der Linkspartei), den Abtreibungsparagraphen streicht.

 Eines ist jedenfalls klar: Der Kampf um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder tritt in Deutschland in eine neue Phase ein.

 Noch vor Ostern (9. April) soll die Kommission die Arbeit aufnehmen.

 Wir müssen uns auf einen äußerst erbitterten und harten Kampf vorbereiten.

 Wir brauchen viele, die sich für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder einsetzen.

 


Donnerstag, 23. Mai 2019

Ohne Rücksicht auf Einschüchterung und Lob, Anwalt des Lebens sein


Zeuge Christi sein bedeutet, Zeugnis zu gegen für die Wahrheit, für Gott und die wahre Größe des Menschen, für die gottgewollte Ordnung in allen Lebensbereichen. Darum ist Kardinal von Galen damals so entschieden gegen die organisierte Ermordung sogenannten unwerten Lebens aufgetreten. Gegenüber menschenverachtender Tyrannei erinnerte er an das Gebot Gottes: „Du sollst nicht töten!“ Wenn auch heute die Bedrohung der Würde und Grundrechte des Menschen auf nicht so dramatische, sondern subtilere Weise geschieht, muss die Kirche nicht weniger bereit sein, „nec timore nec laudibus“, ohne Rücksicht auf Einschüchterung und Lob, sich gleichermaßen stets zum Anwalt des Lebens machen. Angesichts der erschreckend hohen Zahl der Abtreibungen und der zunehmenden unerlaubten Praktiken sogenannter „Sterbehilfen“ hat der Dienst am Leben für uns Bischöfe in der heutigen Gesellschaft erneut eine große Aktualität und Dringlichkeit erlangt. Es gilt, Gott als den alleinigen Herrn über Leben und Tod mit neuem Nachdruck zu verkünden und die feindliche Einstellung dem Leben gegenüber sowie den mangelnden Mut zur Weitergabe des Lebens durch ein neues Ja zum Leben zu überwinden. Vor allem in den Ehen und Familien ist ein zuversichtliches, lebensfreundliches Klima zu fördern, die Bereitschaft zu einem Leben, das offen und fähig ist, in der lebendigen Gemeinschaft mit Gott zu seiner vollen Entfaltung und Erfüllung zu gelangen, Denn Christus ist ja gekommen, daß die Menschen „das Leben haben und es in Fülle haben“ (Joh 10,10).

Ansprache Johannes Paul II. an die Deutsche Bischofskonferenz in Köln am 30.April 1987