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Donnerstag, 23. Mai 2019

Ohne Rücksicht auf Einschüchterung und Lob, Anwalt des Lebens sein


Zeuge Christi sein bedeutet, Zeugnis zu gegen für die Wahrheit, für Gott und die wahre Größe des Menschen, für die gottgewollte Ordnung in allen Lebensbereichen. Darum ist Kardinal von Galen damals so entschieden gegen die organisierte Ermordung sogenannten unwerten Lebens aufgetreten. Gegenüber menschenverachtender Tyrannei erinnerte er an das Gebot Gottes: „Du sollst nicht töten!“ Wenn auch heute die Bedrohung der Würde und Grundrechte des Menschen auf nicht so dramatische, sondern subtilere Weise geschieht, muss die Kirche nicht weniger bereit sein, „nec timore nec laudibus“, ohne Rücksicht auf Einschüchterung und Lob, sich gleichermaßen stets zum Anwalt des Lebens machen. Angesichts der erschreckend hohen Zahl der Abtreibungen und der zunehmenden unerlaubten Praktiken sogenannter „Sterbehilfen“ hat der Dienst am Leben für uns Bischöfe in der heutigen Gesellschaft erneut eine große Aktualität und Dringlichkeit erlangt. Es gilt, Gott als den alleinigen Herrn über Leben und Tod mit neuem Nachdruck zu verkünden und die feindliche Einstellung dem Leben gegenüber sowie den mangelnden Mut zur Weitergabe des Lebens durch ein neues Ja zum Leben zu überwinden. Vor allem in den Ehen und Familien ist ein zuversichtliches, lebensfreundliches Klima zu fördern, die Bereitschaft zu einem Leben, das offen und fähig ist, in der lebendigen Gemeinschaft mit Gott zu seiner vollen Entfaltung und Erfüllung zu gelangen, Denn Christus ist ja gekommen, daß die Menschen „das Leben haben und es in Fülle haben“ (Joh 10,10).

Ansprache Johannes Paul II. an die Deutsche Bischofskonferenz in Köln am 30.April 1987


Samstag, 3. März 2018

Die Mutterschaft und das Geheimnis des Lebens



„Die Mutterschaft enthält eine besondere Gemeinschaft mit dem Geheimnis des Lebens, das im Schoß der Frau heranreift: Die Mutter steht staunend vor diesem Geheimnis, und mit einzigartiger Intuition »erfasst« sie, was in ihr vor sich geht. Im Licht des »Anfangs« nimmt die Mutter das Kind, das sie im Schoß trägt, als Person an und liebt es. Diese einmalige Weise des Kontaktes mit dem neuen Menschen, der sich formt, schafft seinerseits eine derartige Einstellung zum Menschen - nicht nur zum eigenen Kind, sondern zum Menschen als solchem -, dass dadurch die ganze Persönlichkeit der Frau tief geprägt wird.“ 

(Johannes Paul II, „Mulieris Dignitatem“, 18)

Sonntag, 25. Februar 2018

Papst Benedikt XVI. fordert die Achtung des Lebens in allen seinen Phasen



Die Achtung des Lebens in all seinen Phasen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod – und die daraus folgende Ablehnung von Abtreibung, Euthanasie und jeglicher Form von Eugenik – ist eine Verpflichtung, die verwoben ist mit der Achtung der Ehe als einer unauflöslichen Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau und folglich als Fundament für die Gemeinschaft des Familienlebens. Die „auf die Ehe gegründete und für das Leben offene“ Familie (Ansprache an die Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Mailand, 2. Juni 2012) ist der Ort, wo der Mensch das Teilen, die Achtung und die unentgeltliche Liebe erlebt und zugleich die Solidarität erfährt, die er braucht, sei es als Kind, als kranker oder alter Mensch. Die Familie ist darüber hinaus der wichtigste und entscheidende Ort für die Erziehung der Person, dank der Eltern, die sich in den Dienst ihrer Kinder stellen, um das Beste aus ihnen hervorzuholen (e-ducere), das in ihnen steckt. So ist die Familie, die Grundzelle der Gesellschaft, die Wurzel, die nicht nur den einzelnen nährt, sondern auch die Fundamente des sozialen Zusammenlebens. Richtigerweise hat der sel. Johannes Paul II. zu den Menschenrechten das Recht gezählt, „in einer geeinten Familie und in einem sittlichen Milieu zu leben, das für die Entwicklung und Entfaltung der […] Persönlichkeit [des Kindes] geeignet ist“ (Enzyklika Centesimus annus, 47).

Castel Gandolfo, Schweizersaal, Samstag, 22. September 2012



Montag, 20. Februar 2017

Anti-Lebens-Mentalität


Heutzutage besteht jedoch eine mächtige Anti-Lebens-Mentalität. Sie ist mehr in den hochentwickelten Ländern verbreitet, jedoch wird sie auch an die Entwicklungsländer weitergegeben, als ob es der zwingende Weg zu Entwicklung und Fortschritt wäre.
Zum Beginn der „Menschwerdung“ lässt sich allgemein sagen: Die befruchtete menschliche Eizelle enthält von Anfang an die Entfaltungskraft zur Entstehung aller späteren Entwicklungsstadien. Der geborene Mensch geht aus dem ungeborenen in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess hervor, der keine „Zäsuren“ oder „Einschnitte“ aufweist, die eine qualitative Differenzierung erlauben würden. Der ungeborene Mensch ist deshalb von Beginn seines Lebens an, d.h. ab der Befruchtung, genauso schützenswert, wie die späteren Entwicklungsformen des Menschen (Neugeborenes, Kind, Jugendlicher, Erwachsener, Greis).
Die biologisch-physiologische Grundlage eines konkreten Menschen, die alle Entwicklungspotenz zur weiteren Entfaltung beinhaltet, liegt erst mit der befruchteten Eizelle vor. Gewebezellen oder einzelne Keimzellen weisen diese Fähigkeit nicht auf. Auch wenn man sie noch solange in einer Nährlösung aufbewahrt, werden sie sich niemals zu Menschen entwickeln

Ansprache Johannes Paul II. in Bamanda, Kamerun 12.8.85

 (Aus „Abtreibung in der Diskussion“, Rainer Beckmann u.a., SINUS-Verlag, Krefeld, 1991)

Samstag, 28. November 2015

Unveräußerliches Menschenrecht


Die klare Stimme, mit der die Kirche Er das schwache, wehrlose Kind eintritt, darf nicht ungehört verhallen; es ist die Stimme des Kindes selber, das Gott "im Schoß der Mutter gewoben" hat, wie der Psalmist sagt (vgl. Ps 139,3). Niemand darf diesen Schoß auf unmoralische Weise verletzen; wer dies tut verletzt den Schoß der Familie selber, der natürlichen ebenso wie der Völkerfamilie und der Menschheitsfamilie. ...
Das Lebensrecht des ungeborenen Menschen gehört zu den unveräußerlichen Menschenrechten ...


Ansprache Johannes Paul II. auf Schloss Vaduz, Liechtenstein 8.9.85

Donnerstag, 20. August 2015

Ungeborene sind besonders schutzwürdig


Die Kirche muß auch heute mit Nachdruck, Klarheit und Geduld eintreten für das Lebensrecht aller Menschen, vor allem der noch ungeborenen und deshalb besonders schutzbedürftigen Kinder; sie muß eintreten für die uneingeschränkte Geltung des 5. Gebotes: "Du sollst nicht töten!" Entgegen aller Wortkosmetik und Reflexionsverweigerung ahnen doch wohl die allermeisten: Abtreibung ist bewußte Tötung von unschuldigen Menschenleben. ... Keine Friedensbewegung verdient doch diesen Namen, wenn sie nicht mit gleicher Kraft den Krieg gegen das ungeborene Leben anprangert und dagegen anzugehen versucht. Keine ökologische Bewegung kann ernst genommen werden, wenn sie an der Mißhandlung und Vernichtung ungezählter lebensfähiger Kinder im Mutterschoß vorbeisieht. Keine emanzipierte Frau dürfte sich über ihre vermehrte Selbstbestimmung freuen, wenn diese erreicht worden wäre gegen ein menschliches Leben, das ihrem Schutz anvertraut war und auch bereits ein recht auf Selbstbestimmung besaß.
Ansprache Johannes Paul II. in Münster am 1.5.1987

Samstag, 13. Juni 2015

Verfinsterung des Wertes des Lebens


Im Jahr 1995 machte Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika EVANGELIUM VITAE auf die „erschütternde Vermehrung und Verschärfung der Bedrohungen des Lebens“ und auf die um sich greifende „Verfinsterung des Wertes des Lebens“ aufmerksam, die letztlich in einer „Verfinsterung des Sinnes für Gott und den Menschen“ ihre Grundlage habe. Die Dramatik dieser neuen Bedrohungen des Lebens besteht nach Johannes Paul II. darin, dass sie von „breite[n] Schichten der öffentlichen Meinung ... im Namen der individuellen Freiheit“ gerechtfertigt werden und für sie „Straffreiheit“ bzw. die „Genehmigung des Staates“ eingefordert wird.


(Dr. Werner Neuer, "Bausteine für eine Ethik des Lebens" in „Medizin und Ideologie“ 1/2011)

Donnerstag, 20. November 2014

Der Beitrag der Mutter in der Erziehung ist entscheidend

 „Man ist allgemein überzeugt, dass die Frau mehr als der Mann fähig ist, auf die konkrete Person zu achten und dass die Mutterschaft diese Veranlagung noch stärker zur Entfaltung bringt. Der Mann befindet sich - trotz all seiner Teilhabe an der Elternschaft - immer »außerhalb« des Prozesses der Schwangerschaft und der Geburt des Kindes und muss in Vielem von der Mutter seine eigene »Vaterschaft« lernen. Das gehört, so kann man sagen, zum normalen menschlichen Ablauf der Elternschaft, auch in ihrer weiteren Entwicklung nach der Geburt des Kindes, vor allem in der ersten Zeit. Die Erziehung des Kindes sollte, umfassend verstanden, den doppelten Beitrag der Eltern enthalten: den mütterlichen und den väterlichen Beitrag. Doch jener der Mutter ist entscheidend für die Grundlagen einer neuen menschlichen Persönlichkeit“. 

(Johannes Paul II, „Mulieris Dignitatem“, 18)

Samstag, 9. August 2014

"Die Krankenkassen bezahlen ja..."


Auch kann die Kirche zur fast völligen Freigabe der Abtreibung in eurem Land und in zahlreichen anderen Ländern nicht schweigen. ... Der Gesellschaft gegenüber darf die Kirche nicht schweigen- auch dann nicht, wenn schon eine ehrliche Erörterung der gegenwärtigen Abtreibungssituation als lästiges Rühren an ein Tabu abgelehnt wird. ... Die gesetzliche Indikationsregelung selbst und ihre konkrete Handhabung sollten von den Verantwortlichen einmal unvoreingenommen daraufhin überprüft werden, ob sie nicht — statt Leben zu schützen — im Gegenteil viele Menschen geradezu in den irrigen Eindruck bestärken, hier gehe es um ein fast belangloses, in sich sogar erlaubtes Tun, zumal man ja nicht die finanziellen Ausgaben dafür persönlich zu tragen braucht.


Ansprache Johannes Paul II. in Münster 1.5.1987

Donnerstag, 26. Juni 2014

Karikatur der Freiheit




Schließlich ist zu sagen, dass die wahre Freiheit auch in der permissiven Gesellschaft nicht gefördert wird, welche die Freiheit mit der Erlaubnis zur Willkür verwechselt und im Namen der Freiheit eine Art von allgemeiner Sittenlosigkeit verkündet. Die Behauptung, der Mensch sei frei, sein Leben unabhängig von sittlichen Werten zu gestalten und die Gesellschaft brauche diese Werte nicht zu schützen und zu fördern, ist eine Karikatur der Freiheit. Eine solche Haltung zerstört Freiheit und Frieden. Es gibt zahlreiche Beispiele für diese irrige Auffassung von Freiheit, so die Vernichtung von Menschenleben durch geduldete oder legalisierte Abtreibung.

Johannes Paul II. — Botschaft zum Weltfriedenstag 1981 vom 8.12.80

Donnerstag, 19. Juni 2014

Mutterschaft und Vaterschaft ergänzen sich


„Man ist allgemein überzeugt, dass die Frau mehr als der Mann fähig ist, auf die konkrete Person zu achten und dass die Mutterschaft diese Veranlagung noch stärker zur Entfaltung bringt. Der Mann befindet sich - trotz all seiner Teilhabe an der Elternschaft - immer »außerhalb« des Prozesses der Schwangerschaft und der Geburt des Kindes und muss in Vielem von der Mutter seine eigene »Vaterschaft« lernen. Das gehört, so kann man sagen, zum normalen menschlichen Ablauf der Elternschaft, auch in ihrer weiteren Entwicklung nach der Geburt des Kindes, vor allem in der ersten Zeit. Die Erziehung des Kindes sollte, umfassend verstanden, den doppelten Beitrag der Eltern enthalten: den mütterlichen und den väterlichen Beitrag. Doch jener der Mutter ist entscheidend für die Grundlagen einer neuen menschlichen Persönlichkeit“. (Johannes Paul II, „Mulieris Dignitatem“, 18)

Sonntag, 1. Juni 2014

Mutterschaft und das Geheimnis des Lebens

„Die Mutterschaft enthält eine besondere Gemeinschaft mit dem Geheimnis des Lebens, das im Schoß der Frau heranreift: Die Mutter steht staunend vor diesem Geheimnis, und mit einzigartiger Intuition »erfasst« sie, was in ihr vor sich geht. Im Licht des »Anfangs« nimmt die Mutter das Kind, das sie im Schoß trägt, als Person an und liebt es. Diese einmalige Weise des Kontaktes mit dem neuen Menschen, der sich formt, schafft seinerseits eine derartige Einstellung zum Menschen - nicht nur zum eigenen Kind, sondern zum Menschen als solchem -, dass dadurch die ganze Persönlichkeit der Frau tief geprägt wird.“ 

(Johannes Paul II, „Mulieris Dignitatem“, 18)

Montag, 29. März 2010

Verantwortung christlicher Politiker


Gerade der christliche Politiker muss sich ein feines Gespür für die aller Tagespolitik vorausliegenden gesellschaftlichen Grundbedingungen bewahren. Er muss von einem soliden Wert- und Verantwortungsbewusstsein her handeln. Er kann sein vom christlichen Glauben geprägtes und fortwährend zu prägendes Gewissen bei seinen Beratungen und Entscheidungen niemals dispensieren. Gerade bei der heutigen Vielfalt der Ansichten und Absichten ist vom Gläubigen Christen, der in einer gesellschaftlichen Führungsposition steht, ein klarer Standpunkt gefordert.

Ansprache Johannes Paul II. auf Schloss Vaduz, Liechtenstein am 8.9.1985