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Dienstag, 18. Januar 2022

Streichung von 219a soll Kinder unsichtbar machen


 Mathias von Gersdorff

In seiner Presseerklärung, begründete FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen mit zwei Argumenten:

Erstens: Es gehe rein um Informationsfreiheit für die Abtreibungsärzte und für die Frauen, die eine Abtreibung in Betracht ziehen.

Zweitens: Am (ohnehin schon äußerst schwachen) Schutzkonzept ungeborenen Lebens ändert sich durch die Maßnahme nichts.

Beides ist falsch.

Werbung als Informationsvermittlung zu klassifizieren ist nichts anderes als ein Trick, denn (fast) immer wird Werbung in einem Informationskontext vermittelt („50 Prozent Rabatt auf Tomaten“. Ist das Werbung, Information oder beides?).

Auch das zweite Argument Buschmanns ist falsch, denn das Verbot der Werbung unterstreicht den Gedanken, dass es bei der Abtreibung um eine rechtswidrige Handlung geht.

Das Verbot, für Abtreibungen zu werben (auch im Rahmen der Berufsordnung), folgt unmittelbar der Tatsache, dass Abtreibungen rechtswidrige Handlungen sind. 

Der gesunde Menschenverstand ist ausreichend, um zu verstehen, dass rechtswidrige Handlungen nicht beworben werden dürfen.

Um auf seine Argumentationsweise zu kommen, musste Bundesjustizminister Buschmann zuvor – bewusst oder unbewusst – Abtreibungen als reine Gesundheitsversorgung banalisieren: Abtreibungen sind stinknormale gynäkologische Eingriffe.

Dies wiederum setzt voraus, dass man das ungeborene Kind, welches bei einer Abtreibung getötete wird, völlig wegabstrahiert.

Und damit kommt es zur eigentlichen Bedeutung der Streichung von §219a StGB:

Die Möglichkeit, für Abtreibungen werben zu können, signalisiert, dass Abtreibungen normale gynäkologische Handlungen sind, die zur Gesundheitsversorgung gehören.

Das dabei getötete Kind wird gar nicht erwähnt und damit zunehmend unsichtbar gemacht.

Staatlicherseits sendet man somit die Botschaft: Abtreibungen sind doch gar nicht so schlimm. Man kann dafür sogar Werbung machen!

Erklärtes Ziel der Abtreibungslobby bei der Streichung des Werbeverbotes ist, Abtreibungen zu „enttabuisieren“.

Eigentlich wollen sie damit sagen, dass Abtreibungen stinknormale Handlungen seien, die zum Alltag eines Gynäkologen gehören.

Das wären sie aber nur, wenn kein Kind dabei getötet wird.

Ja, die Möglichkeit, für Abtreibungen zu werben - auch im Rahmen der Berufsgesetze für Ärzte – vermittelt die Botschaft, das getötete Kind sei vernachlässigbar.

Oder werden Abtreibungsärzte etwa auf ihrer Internetseite schreiben „Wir helfen Ihnen, Ihr ungeborenes Kind zu töten“?

Nein, wir leben in einer Gesellschaft, die das Grauen der Abtreibungen vertuscht, verschweigt und verheimlicht.

Dagegen müssen wir aktiv werden.

Wir müssen allen Menschen sagen: Beim Thema Lebensrecht geht es vor allem und in erster Linie um das Kind im Mutterleib.

Wir müssen deshalb diese Kinder sichtbar machen.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ weit verbreiten.

Die Aktion SOS LEBEN startete eine Petition in diesem Sinne.

Hier der Link zur Petition:  https://www.dvck.org/ultraschalluntersuchung/

Alle sollen sehen, dass im Mutterleib ein wahrer und schützenswerter vollständiger Mensch lebt.

Bitte unterschreiben sie diese Petition und verbreiten Sie sie unter Freunden und Bekannten

Dienstag, 8. Juni 2021

Kinder im Mutterleib erkennen Gesichter

 


Eine medizinische Studie hat herausgefunden, dass Kinder schon vor der Geburt und durch die Gebämutterwand hindurch auf gesichtsähnliche Reize reagieren. Die Studie erschien bereits Mitte 2017 in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Current Bioloqy.

Wissenschaftlich gesichert galt bisher, dass Babys bereits kurz nach ihrer Geburt eine Präferenz zeigen, eher auf einen aufrechten gesichtsähnlichen Reiz zu reagieren als auf einen auf dem Kopf stehenden gesichtsähnlichen Reiz oder andere dargestellte Reize. Unklar war bisher, ob auch Ungeborene eher auf gesichtsähnliche als auf andere Reize reagieren. Wissenschaftliche Untersuchungen in diese Richtung waren durch die zu ungenaue Bildgebung bisher erfolglos. Mit Fortschritten in der 4D-Ultraschalltechnik war nun eine detailliertere Beurteilung des fetalen Verhaltens möglich. So wurden Ungeborenen im dritten Trimester drei Punkte als Darstellung eines Gesichtes dargeboten, indem sie auf den Bauch der Mutter projiziert wurden. Die Punkte wurden sowohl als aufrechtes (eine dem menschlichen Gesicht ähnliche Form) als auch als invertiertes Muster dargeboten. Es zeigte sich, dass die Ungeborenen ihre Kopfposition häufiger auf die aufrechten Reize ausrichteten. Bei der Projektion des invertierten Musters drehten sie ihren Kopf häufig sogar weg.

Die Studie schließt daraus, dass die Gesichtserkennung von Menschen nicht erst von Erfahrungen nach der Geburt abhängig ist, sondern bereits vorgeburtlich veranlagt und funktionsfähig ist. Schon Kinder im dritten Trimester können Gesichtsformen von anderen Formen unterscheiden, suchen demnach bereits vor ihrer Geburt menschlichen Kontakt.

Quelle: www.ifamnews.com / LEBE 150/2021